Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Soll ein 96-jähriger Nazitäter in Haft?

Innenpolitik Soll ein 96-jähriger Nazitäter in Haft?

olga64
olga64
Mitglied

RE: Soll ein 96-jähriger Nazitäter in Haft?
geschrieben von olga64

Ein 101-jähriger Wachmann der Nazis wurde jetzt zu 5 Jahren Haft verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es dürfte vermutlich auch vor der nächst höheren Instanz landen, d.h., dieser Mann  wird sicherlich nie ins Gefängnis müssen.
Aber ich finde es richtig, dass dieser Prozess mit Urteil erfolgte. Solange noch Täter leben, müssen sie juristisch verfolgt werden. Das hat man Jahrzehnte in Deutschland versäumt und muss es jetzt nachholen.

Ausserdem gab es m.W. bei den Nazis, die Juden, Sinti und Roma usw. in dieGaskammern schickten, auch keine Altersbegrenzung nach oben oder unten, geschweige denn einen rechtsstaatlichen Prozess vor Gericht, wie das in Deutschland seit Jahrzehnten gehandhabt wird. Olga

Bias
Bias
Mitglied

RE: Soll ein 96-jähriger Nazitäter in Haft?
geschrieben von Bias
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.01.2018, 18:02:33
Der wird sicherlich die letzte Lebenszeit im Haftkrankenhaus als Pflegefall verbringen.
Nachdem man sich Jahrzehnte Zeit gelassen hat die Grössen in Ruhe zu lassen, bemüht man sich jetzt, im redlichen Kampf gegen Rechts, noch ein paar Uraltfälle zu belangen.
geschrieben von Mitglied_a254d63
Ja – das hat was, a254d63.
Das Kalkül entlarvt die heuchlerische Gesinnung derer, welche Zeit arbeiten ließen.
Sie nennens vermutlich „Besonnenheit“.

Der Triumph des Rechts öffnet den Blick hinter den Vorhang und schafft Raum für Erkenntnis.
 
Kettwiger
Kettwiger
Mitglied

RE: Soll ein 96-jähriger Nazitäter in Haft?
geschrieben von Kettwiger
als Antwort auf olga64 vom 22.01.2018, 19:19:17

So lange er haftfähig ist, sollte er auch seine Freiheitsstrafe verbüßen. Ich bezweifle allerding, dass irgend ein Arzt im Ländle einem 96 Jährigen Haftfähigkeit bescheinigt, liefe er (der Arzt) doch Gefahr, auf seinen Geisteszustand getestet werden zu müssen.


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RE: Soll ein 96-jähriger Nazitäter in Haft?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 28.06.2022, 19:39:10
... Solange noch Täter leben, müssen sie juristisch verfolgt werden. Das hat man Jahrzehnte in Deutschland versäumt und muss es jetzt nachholen.
Zum Nachholen dürfte es zu spät sein. Ein normaler Mensch wird vllt 90+ Jahre alt.

Die Frage (für mich) ist:
Warum geschah das nicht gleich sofort nach dem KriegsEnde? Die anderen Bösen Buben hatte man da auch am Schlafittchen.
Das jetzt durchzuziehen ist doch eine unvorstellbare Posse. Da hätte man auch noch 20 Jahre warten können, Fall erledigt.
Ich glaube auch nicht, dass jetzt ein solches Urteil andere abschrecken würde. Wen auch?
Ein unsinniges Unterfangen lahmer Justiz.
Selbst wenn das Urteil 'rechtskräftig vollstreckt' werden würde, wäre der Delinquent doch haft-unfähig. Was soll das also? Ein Beispiel sondergleichen an Schluderei (Aussitzen) deutscher Behörden. In einer ganz besoderen heiklen Situation.
Es wurde halt Recht gesprochen wie bei Demjanjuk, der zum Haftantritt gleich tot angeliefert wurde.

Das ist Hohn für die Opfer; denn offensichtlich wollte sich der Sache nicht wirklich jemand rechtzeitig annehmen.
Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

RE: Soll ein 96-jähriger Nazitäter in Haft?
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf olga64 vom 28.06.2022, 19:39:10

Sollte er mit 101 Jahren tatsächlich die 5 Jahre im Gefängnis absitzen müssen, kann es auch für ihn positiv betrachtet werden. Spart er und seine evtl. vorhandenen Nachkommen die Pflegeheimkosten.
Ich nehme an, im Gefängnis braucht man nichts für Unterkunft und Pflege bezahlen.
Sollte es anders sein, lasse ich mich gerne korrigieren.
Monja.
 
Michiko
Michiko
Mitglied

RE: Soll ein 96-jähriger Nazitäter in Haft?
geschrieben von Michiko
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.06.2022, 21:17:54
... Solange noch Täter leben, müssen sie juristisch verfolgt werden. Das hat man Jahrzehnte in Deutschland versäumt und muss es jetzt nachholen.
Zum Nachholen dürfte es zu spät sein. Ein normaler Mensch wird vllt 90+ Jahre alt.

Die Frage (für mich) ist:
Warum geschah das nicht gleich sofort nach dem KriegsEnde? Die anderen Bösen Buben hatte man da auch am Schlafittchen.
Das jetzt durchzuziehen ist doch eine unvorstellbare Posse. Da hätte man auch noch 20 Jahre warten können, Fall erledigt.
Ich glaube auch nicht, dass jetzt ein solches Urteil andere abschrecken würde. Wen auch?
Ein unsinniges Unterfangen lahmer Justiz.
Selbst wenn das Urteil 'rechtskräftig vollstreckt' werden würde, wäre der Delinquent doch haft-unfähig. Was soll das also? Ein Beispiel sondergleichen an Schluderei (Aussitzen) deutscher Behörden. In einer ganz besoderen heiklen Situation.
Es wurde halt Recht gesprochen wie bei Demjanjuk, der zum Haftantritt gleich tot angeliefert wurde.

Das ist Hohn für die Opfer; denn offensichtlich wollte sich der Sache nicht wirklich jemand rechtzeitig annehmen.
geschrieben von digi
Die Antwort liegt in diesem Gesetz begründet:
Als Verjährungsskandal, auch kalte Verjährung[1] oder kalte Amnestie,[2] wird der Eintritt der Verfolgungsverjährung für NS-Verbrechen mit dem Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) vom 24. Mai 1968 bezeichnet.
Im BmJ war an führender Stelle Eduard Dreher für den Gesetzentwurf zum EGOWiG zuständig. Es wird bezweifelt, ob die meisten Abgeordneten bei der Abstimmung über das EGOWiG im Deutschen Bundestag diesen Zusammenhang bemerkt haben. Diejenigen, die es bemerkten, wagten oder wollten möglicherweise einen damals herrschenden „Konsens des Schweigens“ nicht brechen. Ein einziger Richter (Rudolf Schmitt) wies in einem Gespräch auf dem 47. Deutschen Juristentag im September 1968 mit einem Mitarbeiter des Ministerialrats Sturm im Bundesjustizministerium darauf hin, dass das Gesetz NS-Verbrechen verjähren lasse, das Gesetz wurde durchgewunken.

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RE: Soll ein 96-jähriger Nazitäter in Haft?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 26.01.2018, 17:28:28
BEi den vielen Konjunktiven, mit denen Sie hier Ihre Meinung schmücken, Digizar, sollten Sie einfach logisch in Erwägung ziehen, dass sowohl in den letzten Jahrzehnten Täter, Opfer und auch Staatsanwälte sich dergestalt aus dem Staube machten, in dem sie gestorben sind.
Das ist mir schon klar. Aber das hieße im Umnkehrschluss doch, dass das RechtsSystem an einer Person hängen würde. Wenn die 'weg ist', dann hätte sich die Sache für den Übeltäter erledigt? Wir haben aber ein von Personen unabhägiges RechtsSystem.

OT:

Ich kenne auch so einen Menschen, der Genozids versucht(e) aufzudecken. Er ist Canadier, an einer Uni in Montreal als Prof in dem Ressort zugange, und er ist weltweit unterwegs. Ein Deutscher ist mir bisher nicht bekannt; was meine Laune nicht gerade aufbessert.
Bias
Bias
Mitglied

RE: Soll ein 96-jähriger Nazitäter in Haft?
geschrieben von Bias
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.06.2022, 21:17:54
Das ist Hohn für die Opfer; denn offensichtlich wollte sich der Sache nicht wirklich jemand rechtzeitig annehmen.
geschrieben von digi
Ich denke mal, Digi, dass es da ein stillschweigendes Übereinkommen gab, nicht weiter dran zu rühren.
Deutschland lag vor und nach 1945 in Trümmer. Die zum Staatsaufbau und -erhalt notwendigen Strukturen waren weitgehend zerstört.
Die sukzessive Abgabe der Verantwortung und der Aufsicht durch die Besatzungsmächte musste sich zwangsweise auf Leute mit Verwaltungserfahrung stützen und was die Justiz betrifft – nun, Juristen befolgen Gesetze und sprechen gesetztes Recht; zu allen Zeiten und unter jeder Regierung.

Wenn heute, mehr als 75 Jahre danach, darüber geredet, gerechtet und geurteilt wird, gleicht das dem Versuch Sägespäne zu sägen.
Doppelmoral – die Steigerungsform der Moral 🙏
RE: Soll ein 96-jähriger Nazitäter in Haft?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Michiko vom 28.06.2022, 21:26:54
Die Antwort liegt in diesem Gesetz begründet:
Als Verjährungsskandal, auch kalte Verjährung[1] oder kalte Amnestie,[2] wird der Eintritt der Verfolgungsverjährung für NS-Verbrechen mit dem Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) vom 24. Mai 1968 bezeichnet.
Im BmJ war an führender Stelle Eduard Dreher für den Gesetzentwurf zum EGOWiG zuständig. Es wird bezweifelt, ob die meisten Abgeordneten bei der Abstimmung über das EGOWiG im Deutschen Bundestag diesen Zusammenhang bemerkt haben. Diejenigen, die es bemerkten, wagten oder wollten möglicherweise einen damals herrschenden „Konsens des Schweigens“ nicht brechen. Ein einziger Richter (Rudolf Schmitt) wies in einem Gespräch auf dem 47. Deutschen Juristentag im September 1968 mit einem Mitarbeiter des Ministerialrats Sturm im Bundesjustizministerium darauf hin, dass das Gesetz NS-Verbrechen verjähren lasse, das Gesetz wurde durchgewunken.
Dann sitzen diese 'Ahnungslosen' halt die für den Deliquenten zu erwartende Strafe ab, basta. Wegen 'Beihilfe'. Mord verjährt nicht, und schon gar nicht unter den damaligen Zuständen.
Überhaupt kein Ruhmesblatt für DE.
 
Syka
Syka
Mitglied

RE: Soll ein 96-jähriger Nazitäter in Haft?
geschrieben von Syka
als Antwort auf Bias vom 28.06.2022, 22:11:30

Manchmal sind selbst Juristen nicht zu beneiden, wenn sie Recht gemäß Gesetz sprechen müssen. 
Der eine ist nur am Wortlaut interessiert, das er umzusetzen hat - und der tut es mit reinem Gewissen, ein Anderer ist seinem Eid auf den Staat als Gesetzgeber verpflichtet. Und aus heutiger Sicht ist er vielleicht dran verzweifelt. 
Wer kann diese Juristen in Menschen und Bürokraten unterscheiden?
Die Justiz bemüht sich jedenfalls jetzt darum mit mäßigem Erfolg.


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