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Innenpolitik Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision

arno
arno
Mitglied

Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von arno
Hallo,

das Verfassungsgericht fordert den Gesetzgeber auf,
bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte
Neuregelung zu schaffen.
Erstmals äußerte sich das Verfassungsgericht auch
grundsätzlich zum sogenannten Grundrecht auf ein
menschenwürdiges Existenzminimum.

Die Regierung muß wohl ihre Hausaufgaben noch einmal
machen!

Viele Grüße
arno
Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
Mitglied

Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf arno vom 09.02.2010, 12:17:19
Die Regierung muß wohl ihre Hausaufgaben noch einmal machen!
geschrieben von arno

Da gibt es für die Leuts mit den 22.500 Euro/Monat noch mehr zu tun und möchte in die Erinnerung zurückrufen, das dieses Jahr ein neues Wahlgesetz ausgearbeitet und in Kraft gesetzt werden muss. Auch das hat man auf die Zeit nach der RP-Landtagswahl verschoben und der ganze Knatsch um die Vorratsdatenspeicherung sowie Zensur des Internet muss beendet werden.

Ist es denn nun wirklich die Aufgabe des BGH, beschlossene Gesetze wieder außer Kraft zu setzen, nur weil sie nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind?
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.02.2010, 12:40:24
Ist es denn nun wirklich die Aufgabe des BGH, beschlossene Gesetze wieder außer Kraft zu setzen, nur weil sie nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind?


Nein, nicht des BGH, aber des BVerfG, wenn die Gesetze schlampig erstellt wurden.
Wäre der Verstoß gegen das GG schon dem Bundespräsidenten aufgefallen, hätte er das Gesetz garnicht in Kraft gesetzt.

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heinzdieter
heinzdieter
Mitglied

Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von heinzdieter
als Antwort auf arno vom 09.02.2010, 12:17:19
Das Urteil bezieht sich vorallem auf die Versorgung der Kinder von Harz4-Empfängern.
Die prozentuale Versorgungspauschale von 60-80% des Hartz4-Betrages muss bis zum 31.12.2010 korrigiert werden.

Dieses Urteil zieht aber einen Rattenschwanz hinter sich her, denn indirekt führt das zur Einführung von Mindestlöhnen und zur Einführung von Ganztagsschulen.

Die Richter brachten im Urteil klar zum Ausdruck, dass die Kinder von Hartz4-Epfängern u.a. auch die gleichen schulischen Möglichkeiten einzuräumen sind, wie z.B bei Bedarf Nachhilfunterrichte, Musikunterricht etc; also Leistungen, die in einer Ganztagesschule erbracht werden.

Dem damaligen Bundespräsidenten -Herr Rau- sollte man keine Schuld zu schieben, weil er das von der Rot/Grünen Regierung verfasste Gesetz unterschieben hatte.

Es sollte doch Aufgabe einer jeden Regierung sein, jedes entworfene und verfasste Gesetz zu überprüfen ob es gegen das Grundgesetz verstösst.

heinzdieter
olga64
olga64
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Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von olga64
als Antwort auf arno vom 09.02.2010, 12:17:19
Ich befürchte, dass durch dieses sicher gutgemeinte Urteil teilweise der Kreis der "Betroffenen" in die Lage versetzt wird, durch höhere Zahlungen auch mehr Geld für unnütze Dinge und auch Alkoholika auszugeben und es nicht den Kindern zugutekommen zu lassen.
Es wäre besser, hier Bildungsgutscheine zu verteilen, die dann auch z.B. Klassenfahrten usw. beinhalten würden.
Es wäre auch besser, die Zuverdienstgrenzen zu erhöhen - letztendlich soll Hartz IV eine Übergangsleistung, finanziert vom deutschen Steuerzahler sein und das kurzfristige Ziel beinhalten, dass der Empfänger schnellstens wieder für den eigenen Unterhalt sorgen kann. Da es sich oft um minderqualifizierte Menschen handelt, oft ohne Schul- und Berufsausbildung, ist auch hier Weiterbildung das Gebot der Stunde.
Die grosse Ungerechtigkeit wird ja durch dieses Urteil nicht besser, dass arbeitende Menschen mit geringem Einkommen nicht über mehr Geld verfügen, als Empfänger staatlicher Transferleistungen, die dafür nicht arbeiten, bzw. sich auch jeglicher angebotener Tätigkeit entziehen. Olga
Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf arno vom 09.02.2010, 12:17:19
"Die Regierung muß wohl ihre Hausaufgaben noch einmal
machen! "
geschrieben von arno


Das ist so formuliert falsch.
Diese Bundesregierung muss die "Hausaufgaben" - wie du so schön schreibst- einer anderer Regierungen erledigen, denn diese Regierung hat die beanstandeten Gesetze nicht erarbeitet.

Das wird nicht ganz einfach werden und ich bin gespannt, wie die Verfasser der beanstandeten Gesetze (SPD, GRÜNE) sich einbringen werden.
Hoffentlich haben sie nicht vergessen, wer Hartz IV "verzappt" hat.

Ansonsten freue ich mich über den Entscheid des Verfassungsgerichts- auch, weil er zeigt, wie Demokratie funktioniert.


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olga64
olga64
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Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.02.2010, 16:02:45
So stimmt dies auch nicht: auch die Hartz IV-Gesetze, initiiert durch SPD und Grüne wurden im Bundestag mit der Mehrheit der Stimmen auch der FDP/CDU und CSU verabschiedet.
Alle Parteien gibt es noch - wenn nun auch in anderer Konstellation. Olga
Carlos_Philbin
Carlos_Philbin
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Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von Carlos_Philbin
als Antwort auf olga64 vom 09.02.2010, 15:42:26
Ich befürchte, dass durch dieses sicher gutgemeinte Urteil teilweise der Kreis der "Betroffenen" in die Lage versetzt wird, durch höhere Zahlungen auch mehr Geld für unnütze Dinge und auch Alkoholika auszugeben und es nicht den Kindern zugutekommen zu lassen.
Es wäre besser, hier Bildungsgutscheine zu verteilen, die dann auch z.B. Klassenfahrten usw. beinhalten würden.

Die Möglichkeit viele Leistungen in Form von Gutscheinen, oder direkt an Dritte (Vermieter) zu erbringen, hat der Gesetzgeber/Leistungsträger auch in Zukunft.
Und ich vermute, dies wird nach dem heutigen Urteil auch verstärkt umgesetzt werden.
Damit kippt ein Eckpfeiler von Hartz IV, nämlich die Pauschalisierung von Leistungen.
Durch die willkürliche Festsetzung dieser pauschalen Ansprüche wollte man Kosten sparen.
Dieser Plan von Rot/Grün ist gescheitert und die Leistungsträger werden zukünftig wieder mehr Rechenschaft ablegen müssen.
Und es werden wieder individuelle Ansprüche gelten gemacht werden können, was wieder erhöhten Verwaltungsaufwand bedeutet.
Da erwarte ich noch einige Nachbeben des heutigen Urteils.
olga64
olga64
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Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von olga64
als Antwort auf Carlos_Philbin vom 09.02.2010, 16:36:57
Zu den individuellen Ansprüchen hörte ich heute lediglich, dass hiervon z.B. Kinder betroffen sein sollen, die im Falle von Scheidung ein anderes Elternteil besuchen wollen. Und es ist ja richtig, dass dies nicht an den Fahrtkosten scheitern soll.
Ich bin nach wie vor sehr dafür,dass unschuldige Kinder nicht für das Scheitern ihrer Eltern haftbar gemacht werden dürfen. Aber es soll den Kindern zugutekommen und nicht den Eltern, die ja grossenteils auch nicht mit Geld umgehen können, wie es scheint. Olga
Carlos_Philbin
Carlos_Philbin
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Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von Carlos_Philbin
als Antwort auf olga64 vom 09.02.2010, 16:55:24
Aber es soll den Kindern zugutekommen und nicht den Eltern, die ja grossenteils auch nicht mit Geld umgehen können, wie es scheint. Olga

Na man muss nicht unbedingt ein Elter sein um nicht mit Geld umgehen zu können

Zum Nachlesen wegen dem Urteil noch der Link zum Bundesverfassungsgericht:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html

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