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Internationale Politik Öffentliche Stellungsnahmen der Gerichte

schorsch
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Öffentliche Stellungsnahmen der Gerichte
geschrieben von schorsch
In en letzten Jahren ist es in Mode gekommen, dass Angeklagte, Staatsanwälte und Verteidiger von Medien interviewt werden zu gerade laufenden Gerichtsfällen.

Dies ist meiner Meinung nach eine Beeinflussung des Volkes resp. es kann im Volk zu Vor-Urteilen kommen. Wenn ich mir dann noch vorstelle, dass daheim am TV die Frau des Anklägers - oder Verteidigers - sitzt und ihrem Manne mit Sexentzug droht, wenn er nicht .......

....dann wird mir Angst und Bange beim Gedanken an unsre "unabhängige und unbestechliche Justiz".

Und dann noch dies aus eigener Erfahrung: Als ich anno dazumal die Scheidung einreichte, ging ich zu einem Anwalt, der mir empfohlen worden war. Dieser hörte mir zu, wie ich meine Sicht der Dinge sah. Dann legte er seine Tabakpfeife (mit der er mich eine halbe Stunde lang eingenebelt hatte) zur Seite und sagte trocken: "Ich kann Sie nicht vertreten - Ihre Frau hat mich bereits engagiert"!

Und somit war er als Gegenanwalt bereits darüber informiert, was ich vor Gericht vorbringen werde.

Nun meine Meinung über Anwälte: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.

Oder so gefragt: Wie kann ein Anwalt noch ruhig schlafen beim Gedanken, dass, wäre er nicht von der Partei A angefragt worden, sondern von B, er kalt lächelnd die Argumente von Partei B vorgetragen hätte vor Gericht?
ehemaligesMitglied41
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Re: Öffentliche Stellungsnahmen der Gerichte
geschrieben von ehemaligesMitglied41
..kennst du nicht den Film

„Staatsanwälte küsst man nicht?“

Staatsanwälte geben keine Auskünfte zu laufenden Verfahren, dazu gibt es in jeder Justizbehörde einen Pressesprecher, was in aller Regel ein Richter oder Staatsanwalt ist und der nicht mit dem Verfahren beauftragt wurde.

Alle anderen Beteiligten wie Verteidigung, Kläger und Angeklagter können doch Interviews geben, was hat das mit Beeinflussung des Volkes zu tun?

Das Volk selbst erlässt doch das Urteil nicht, sondern es heißt:


„Im Namen des Volkes“

Und was deine Sache angeht, dumm gelaufen. Da hattest du einen schlechten Rat bekommen.

Im Übrigen dürfen Gerichte keine Anwaltsempfehlungen vornehmen, weil das die Unabhängigkeit und die freie Anwaltswahl beeinflusst.
Gerichte können oder dürfen nur eine Liste aushängen.
Dein makabrer Hinweis:


Wes Brot ich ess, des Lied ich sing


Ist doch auf den Anwalt bezogen nicht mehr als richtig.
Mit Ausnahme von schwerwiegenden Straftaten wie Kindesmissbrauch-und Misshandlung oder Mord ist es die Aufgabe des Anwaltes, alles dafür zu tun, dass sein Mandant straffrei ausgeht.
Ansonsten verstehe ich deinen weiteren Bezug betreffs Sexentzugs nicht.
Du wirst es schon wissen, warum du das erwähnt hast.

…ein…

schorsch
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Re: Öffentliche Stellungsnahmen der Gerichte
geschrieben von schorsch
als Antwort auf ehemaligesMitglied41 vom 31.10.2012, 23:27:38
Nochmals, damit es auch für dich verständlich wird:

Es ist Mode geworden, dass Reporter vor dem Gerichtsgebäude auf Ankläger, Verteidiger und Beschuldigte warten und diese nach dem Stand der Dinge resp. um ihre Meinung über den Ausgang des Prozesses befragen. Meiner Meinung nach dürften Ankläger und Verteidiger erst dann Auskunft geben, wenn der Prozess durch die letzte Instanz abgeschlossen wurde. Alles andere ist Stimmungsmache.

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ehemaligesMitglied41
ehemaligesMitglied41
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Re: Öffentliche Stellungsnahmen der Gerichte
geschrieben von ehemaligesMitglied41
als Antwort auf schorsch vom 01.11.2012, 11:04:33
..du,
ich bin nicht dumm und habe schon verstanden, was du zum Ausdruck bringen möchtest.

Wenn du mit Ankläger den Staatsanwalt meinst, so hast du nicht Recht, es stimmt nicht( betrifft Strafverfahren).

Wenn du aber von Zivilverfahren ausgehst, wozu auch das Familiengericht zählt, da gibt es keinen Staatsanwalt, da gibt es die klagende und die beklagte Partei.

Ich wollte dich nur darauf hinweisen, du kannst natürlich denken was du willst und auch weiter dagegen Stimmung machen.

Sicher weißt du es besser als ich, sonst hättest du mir nicht so aggressiv geantwortet.
..ein..
weserstern
weserstern
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Re: Öffentliche Stellungsnahmen der Gerichte
geschrieben von weserstern
Ich kenne nicht die Justiz in der Schweiz,

so muss ich ..ein lächeln .. zustimmen...
für die öffentlichen Stellungnahmen des Gerichtes ist der Pressesprecher zuständig...

alle, an der Urteilssprechung beteiligten, dürfen sich vorher nicht äußern..
sonst gelten sie als befangen ...
das heißt, der Prozess muss mit neuen Richtern oder Schöffen.. (bei einem Strafprozess ) neu anberaumt werden.

Verteidiger und Angeklagte können sich jedoch dazu äußern..

weserstern
wolfi1611
wolfi1611
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Re: Öffentliche Stellungsnahmen der Gerichte
geschrieben von wolfi1611
als Antwort auf schorsch vom 31.10.2012, 09:30:40
Hallo Schorsch,
absichtlich oder unabsichtlich hast Du ein weiteres Problem angesprochen, nämlich: Das Verhalten mancher Presseerzeugnisse, bzw. deren Reporter. Die sind es in meinen Augen nämlich, die Vorurteile verbreiten und nicht die an dem Prozess Beteiligten. Was die erwähnten Interviews angeht: Da gebe ich sowohl …ein Lächeln… als auch Weserstern Recht. Und ich spreche explizit hauptsächlich von den Blättern mit den großen Buchstaben. Denen ist es wurscht ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht. Denen geht es nur um die Schlagzeile. Wohltuende Ausnahmen sind für mich zum Beispiel Gisela Friedrich und ihre Kolleginnen und Kollegen vom „Spiegel“. Es ist immer wieder eine Freude, von denen was zu lesen. Auch weil dahinter immenses Fachwissen steckt und alles verständlich aufbereitet wird.

Im Übrigen hat sich meiner Meinung nach dieser Anwalt standesrechtlich falsch verhalten. Er hätte sich selbstverständlich sofort dazu äußern müssen über das gegnerische Mandat und Dich nicht zu Ende reden lassen dürfen. Es hätte hierzu mindestens eine Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer geben müssen. Leider gibt es auch in diesem Beruf unredliche Menschen. Zum Glück ist die große Masse der Anwaltschaft nicht so eingestellt.

Also ich weiß ja nicht wann Dir das alles widerfahren ist. Aber ich lese Deine Zeilen so, als wenn das schon etwas länger her ist. Kann es sein, dass der Frust darüber Dich noch immer zerfrisst?

Weiterhin eine gute Zeit wünsche ich allen St-lern.

Wolfi1611

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olga64
olga64
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Re: Öffentliche Stellungsnahmen der Gerichte
geschrieben von olga64
als Antwort auf schorsch vom 01.11.2012, 11:04:33
Eine totale Schweigepflicht ist nirgendwo einzuhalten - insbesondere nicht in Zeiten des Internet und unserer Medienvielfalt und auch nicht in einer Gesellschaft, die immer leichter zu korrumpieren ist.
Ich bin aber der Meinung, dass es nicht geht, dass STaatsanwälte schon vor Prozessbeginn oder während desselben an die Presse gehen, bzw. gezielt Informationen dorthin leiten.
Was die Anwälte machen, muss diesen überlassen bleiben - wenn deren Mandanten einverstanden sind, dass alles publik wird - bitteschön. Oft bringt dies ja auch Geld für den Angeklagten, das diese oft dringend nötig haben, auch um ihre Anwälte zu bezahlen.
Aber auch hier gilt: Nachfrage regelt Angebot - wenn es den Leser sehr interessiert, werden die Journalisten mit aller Kraft versuchen, ihre Informationen zu erhalten - das ist ja deren Job und es ist heuchlerisch, dies dann zu verachten, aber umgekehrt die Beiträge gierig zu lesen. Olga
pschroed
pschroed
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Re: Öffentliche Stellungsnahmen der Gerichte
geschrieben von pschroed
als Antwort auf schorsch vom 31.10.2012, 09:30:40


Und dann noch dies aus eigener Erfahrung: Als ich anno dazumal die Scheidung einreichte, ging ich zu einem Anwalt, der mir empfohlen worden war. Dieser hörte mir zu, wie ich meine Sicht der Dinge sah. Dann legte er seine Tabakpfeife (mit der er mich eine halbe Stunde lang eingenebelt hatte) zur Seite und sagte trocken: "Ich kann Sie nicht vertreten - Ihre Frau hat mich bereits engagiert"!

Und somit war er als Gegenanwalt bereits darüber informiert, was ich vor Gericht vorbringen werde.



Hallo schorsch

Das finde ich schon ein starckes Stück auch wenn es etwas länger zurück liegt. Dieser Anwalt falls er diesen Namen noch verdient ist/war skrupelos.

Phil.
ehemaligesMitglied41
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Re: Öffentliche Stellungsnahmen der Gerichte
geschrieben von ehemaligesMitglied41
als Antwort auf olga64 vom 02.11.2012, 16:21:27
Ich bin aber der Meinung, dass es nicht geht, dass STaatsanwälte schon vor Prozessbeginn oder während desselben an die Presse gehen, bzw. gezielt Informationen dorthin leiten.


..nein, das gibt es auch nicht, andernfalls wäre es interessant zu wissen, wer, wann wo!
Was aber passiert ist, dass durchaus die Objektivität der Richter und Staatsanwaltschaft durch die Medienschlacht beeinflusst werden kann.
Es darf und soll nicht sein, doch auch Richter und Staatsanwälte sind Menschen.

…ein…..
ehemaligesMitglied41
ehemaligesMitglied41
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Re: Öffentliche Stellungsnahmen der Gerichte
geschrieben von ehemaligesMitglied41
als Antwort auf pschroed vom 02.11.2012, 18:10:18
Dieser Anwalt falls er diesen Namen noch verdient ist/war skrupelos.

.. vom Prinzip her hast du Recht, doch eigentlich sieht die Wirklichkeit ein wenig anders aus.
Man geht nicht einfach so zum Anwalt, klopft an die Tür und schildert sein Anliegen.
In aller Regel bekomme ich einen Termin, da gibt man schon mal seine Personalien an.
Diese liegen dem Anwalt vor und wenn er dann erst nach Anhörung seines vermeidlich neuen Mandanten mit der Wahrheit rausrückt, das ist wirklich mies.

Dazu gibt es ja die Anwaltskammer, wo man solche Dinge vorbringen kann.

Zu Fragen wäre nun noch, ob schorsch durch diesen Akt wirklich Nachteile hatte, oder ob es wirklich noch immer nicht verarbeiteter Frust ist.

…ein….

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