Forum Politik und Gesellschaft Internationale Politik Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?

Internationale Politik Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?

freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von freddy-2015
Das ist typisch Trump, immer hin und her.

nun bleibt eine kleine Truppe doch vor Ort,
mit ca. 200 Mann wohl mehr symbolischen Charakter könnte das aber auch ein Signal sein.
ttrula
ttrula
Mitglied

RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von ttrula
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 22.02.2019, 05:36:43
Ich hatte die Diskussion ob Deutschland, Frankreich und Großbritannien deren Straftäter in die Heimatländer zurückholen muss in Spanien am TV verfolgt. Gesprochen hat ein renommierter Anwalt für internationales Strafrecht und dem glaub ich dann doch mehr als den zweifellos cleveren Senioren hier. Eine ähnliche Zusammenfassung habe ich auch vom Deutschlandfunk gefunden.

https://www.deutschlandfunk.de/is-kaempfer-nach-europa-wer-nicht-zurueck-will-den-kann-man.694.de.html?dram:article_id=441435

Bruny
im Deutschlandfunk wurde das Interview geführt mit Professor Kai Ambos, Fachmann für internationales Strafrecht der Universität Göttingen.

Die verschiedenen Aspekte und zu klärenden Fragen, die er aufführt, sind interessant.

Ich greife 1 Aspekt heraus:

"Aber was vielleicht noch mal interessant ist: Wenn Herr Trump sagt, man solle die Leute abholen, sonst würden sie freigelassen werden, das wirft ja die Frage auf, in welcher Gewalt befinden sich diese Personen. Wenn die Amerikaner diese Personen freilassen können, dann hört sich das ja so an, als ob die in effektiver Gewalt der Amerikaner sind. Dann könnte man überlegen, ob nicht auch eine völkerrechtliche Pflicht der Amerikaner besteht.

Wenn die da in irgendwelchen Lagern sind, wie wir das ja hatten bei den außerordentlichen Überstellungen in Europa nach dem 11. September, die von den Amerikanern kontrolliert werden, dann stellt sich in der Tat die Frage, ob die Amerikaner nicht eine Verpflichtung haben. Und wenn sie sie haben, wieso schicken sie sie dann nicht nach Deutschland? Das ist ja auch eine logistische Frage. Dann können die Amerikaner sie ja nach Deutschland einfliegen und sie werden in Frankfurt zum Beispiel empfangen, und dann kann ja die Bundespolizei diese Personen in Empfang nehmen."
adam
adam
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RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von adam
als Antwort auf Tina1 vom 22.02.2019, 08:07:39
Vor wem müssen diese Verbrecher geschützt werden?Vor einer Verurteilung in dem Land, wo sie Verbrechen ausgeübt haben? Es ist doch eher so, dass der Staat seine Bevölkerung vor diesen radikalen Kämpfern, die eine Gefahr bedeuten, zu schützen.

geschrieben von Tina1


Tina, wer versteht den Zorn nicht, den mancher Bürger gegenüber deutschen IS-Mitgliedern empfindet? Aber deshalb gilt es nachzudenken, denn den deutschen IS-Kämpfer gibt es nicht, nicht alle waren an Unmenschlichkeiten beteiligt, viele wurden verführt, waren noch halbe Kinder als sie zum IS gingen. Wir alle (der Staat) können uns nicht von Verantwortung gegenüber diesen Menschen frei sprechen. Vor allem bleibt die Verantwortung gegenüber den Jugendlichen. Für alle gibt es kein pauschales Urteil. Es ist ein rechsstaatlicher Grundsatz, daß jedes Urteil seine zugeordnete Schuld braucht. Jeder Angeklagte hat das Recht auf einen fairen Prozeß. Das sehe ich z.B. bei Sharia-Prozessen nicht. In der Bundesrepublik gibt es keine Todesstrafe. Vor Sharia und Tod haben wir unsere Bürger zu schützen und zwar in rechtsstaatlichen Prozessen.

Nicht zuletzt braucht die Gesellschaft diese Verfahren. Sie muß für die Zukunft lernen, wie sie ihre Kinder vor Verführern zu Verbrechen durch Religion/Ideologie schützen kann. Bisher hat das kaum interessiert. Jetzt muß es interessieren und schon heute kann kein erwachsener Deutscher sagen: "Ihr habt uns vor dem IS nicht interessiert, warum sollt ihr uns nach dem IS interessieren?"  Denen muß gesagt werden, daß der  Staat zuerst einmal für die Menschen da ist, nicht umgekehrt. Wie sie dann verurtelt werden, ob wir sie wegsperren, steht auf einem andern Blatt.

--

adam

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ttrula
ttrula
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RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von ttrula
als Antwort auf adam vom 22.02.2019, 09:18:16

auch zu diesem Thema findest du differenziertere Ausführungen im Deutschlandfunk-Interview mit Professor Kai Ambos, Fachmann für internationales Strafrecht der Universität Göttingen.

Ich stelle den Link der Einfachheithalber hier noch einmal ein.

Deutschlandfunk Interview mit Fachmann für internationales Strafrecht
 

RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf adam vom 22.02.2019, 09:18:16

@Adam, richtig so. Unsere Väter des Grundgesetzes haben sich was dabei gedacht, gerade nach dem III. Reich.

schorsch
schorsch
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RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von schorsch

So lange Mörder in der Minderheit sind, sind sie Verbrecher.

Sobald die Mörder in der Mehrheit sind, dürfen sie Gesetze erlassen, die es ihnen gestatten, das eigene Morden als legale Säuberung zu klassifizieren.

1939 - 1945......


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sammy
sammy
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RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von sammy
als Antwort auf adam vom 22.02.2019, 00:16:08
I. Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Der zitierte Text ist die Grundlage, nach der der Staat vrpflichtet ist, seine Bürger zu schützen und zurück zu holen. 

 
geschrieben von adam
.......adam, wie "fantasiebegabt" muss man sein, um von dem oben genannten Art.1 DEINE Interpretation ableiten zu können....?

sammy
adam
adam
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RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von adam
als Antwort auf sammy vom 22.02.2019, 10:09:11

Man muß keine Fantasie haben, sammy, man muß nur wissen, daß die Verfassung dem Bürger diese Rechte zusagt zu schützen.

Auf noch einen derartigen, meinungslosen, aber überheblichen Einzeiler antworte ich nicht mehr.

--

adam

adam
adam
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RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von adam
als Antwort auf ttrula vom 22.02.2019, 09:36:38
auch zu diesem Thema findest du differenziertere Ausführungen im Deutschlandfunk-Interview mit Professor Kai Ambos, Fachmann für internationales Strafrecht der Universität Göttingen.

Ich stelle den Link der Einfachheithalber hier noch einmal ein.

Deutschlandfunk Interview mit Fachmann für internationales Strafrecht
 
Wo ist das Problem, ttrula ? Wo Ambos eine Meinung hat, widerspricht er meiner nicht, ansonsten hat er keine Meinung, sondern Zweifel. Warum spricht er von Justizhoheit Syriens? Es geht um Gefangene der USA. Sind wir in Malaysia oder Singapur? Sprechen wir über Leute, die in Syrien unterwegs sind und nicht zurück wollen?  Was soll das Gerede über §112 StGB? Als ob die MItgliedschaft bei einer Terroristischen Vereinigung kein Verbrechen sei? Das einzige Problem spricht er nicht an: Die hohe Anzahl braucht wahrscheinlich Sondergerichte, um alle Prozesse in angemessener Zeit anberaumen zu können.

--

adam
adam
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RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 22.02.2019, 09:54:58
@Adam, richtig so. Unsere Väter des Grundgesetzes haben sich was dabei gedacht, gerade nach dem III. Reich.
Da sind wir einer Meinung.

--

adam

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