Forum Computer, Internet und Fotos Netzwelt Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!

Netzwelt Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!

Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf adam vom 07.05.2011, 12:57:34
Adam: ...daß das Internet kein rechtsfreier Raum ist...

Ja, natürlich ist das kein rechtsfreier Raum.
Und hin und wieder nimmt sich doch ein Staatsanwalt die Muße, und geht so einen Fall mit gebotener Härte an.
Das ist genau dann der Fall, wenn dieses Subjekt immer wieder aufgefallen ist, und wenn sich die Klagen darüber häufen.
Dann ist doch 'Öffentliches Interesse'.
Dazu hilft natürlich jeder Strafantrag, auch wenn er nicht angnommen wird.

Die Frage bleibt dann aber am Ende immer noch, ob Haftfähigkeit gegeben ist.
Letzendlich wird Vormundschaft beantragt, aber das ist ein langer und dorniger Weg. Und ob das hilft?

Der einfachere Weg ist > total ignorieren.
Dazu hilft auch, keine persönlichen Daten rauszugeben,
ansonsten die Stänkereien in das Privatleben verbreitet werden.
Was widerrum auf einem Dorf bswp erhebliche Folgen haben kann.
adam
adam
Mitglied

Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 07.05.2011, 14:01:41

@digizar,

darf ich Dir eine PN schicken? Nein, ich möchte Dich nicht beleidigen!

--

adam
Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf adam vom 07.05.2011, 14:43:06
Klar, kannst Du, Adam.
Wer mich beleidigen möchte, sollte früh aufstehen,
gute Argumente haben
oder wirklich beleidigend sein.
Und das bist Du nicht.

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adam
adam
Mitglied

Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 07.05.2011, 23:16:38

Per Chat erledigt, war prima.

--

adam
sonja47
sonja47
Mitglied

Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von sonja47
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.05.2011, 18:30:03
@plumpudding

Da liegst Du aber völlig falsch!

Die Klägerin kann die Klage weiter ziehen, so Dein Link!

An das nächst höhere Gericht!

Im Link steht deutlich, dass die Klägerin sich der staatsanwaltlicher
Hilfe bedienen kann!

Sonja
Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von ehemaliges Mitglied


Einer der sich hier so entspannt gebenden Durchblicker hat mir vor ein paar Wochen per PN mit seinem Anwalt gedroht.
Schade, dass es nur eine leere Drohung war,
es hätte Licht in das Dunkel relevanter Beleidigungstatbestände gebracht.

Sorella

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pilli
pilli
Mitglied

Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von pilli
wer möchte den stuss zählen, den ich als drohungen erhalten habe?

wer erinnert sich nicht an manche floral geschmückte homepage, bei der dann ausserhäusig vom ST mit moralin getränktem raschelnden wortwerkzeug gedroht wurde bis zur schnappatmung?

war doch unterhaltsam? wenn jemand meinte, sich als Heilpraktiker zu präsentieren, da hat es doch einfache mittel zu erfahren, ob der oder diejenige datt überhaupt darf? warum denn dann beleidigen? gelacht haben wir am fon und uns nur gelegentlich gewundert, watt so alles geglaubt wird.

und wer im forum schwierigkeiten hat, flieht in die blogs und verkündet an dieser stelle seine herzige freud' oder aufgestautes leid; watt soll da ein anwalt?


--
pilli
Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
nur mal so eine kleine erklärung:

diesen artikel fand ich so wie von mir abgeschrieben in einer zeitschrift.

nachdem ich mir das urteil durchgelesen hatte, war mir klar, dass sich widersprüche ergeben mussten und war entsprechend gespannt, wie sich dieser thread entwickeln würde.

mir persönlich ist es in erster linie erst einmal völlig egal, was ich tun müsste. wie viele wege dazu erforderlich sind, ist auch erst einmal nebensächlich.
wichtig ist, dass man es könnte.

denn wir wissen alle, dass beleidiungen in foren mehr oder weniger an der tagesordnung sind. auf der anderen seite ergeben sich dinge, die „man“ unter lächerlichkeiten ausbuchen sollte. es nimmt somit die luft aus den segeln.
adam
adam
Mitglied

Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 08.05.2011, 09:38:19


Einer der sich hier so entspannt gebenden Durchblicker hat mir vor ein paar Wochen per PN mit seinem Anwalt gedroht.
Schade, dass es nur eine leere Drohung war,
es hätte Licht in das Dunkel relevanter Beleidigungstatbestände gebracht.

Sorella
geschrieben von sorella


Sorella,

genau so sehe ich das auch. Und was die Drohung anbelangt, geht das bei mir nach dem Motto: Da müssen Maschinen kommen und keine Ersatzteile. Ganz abgesehen davon, daß ich als Privatmann keinen Rechtsanwalt habe, den ich als "meinen" bezeichnen könnte. Da wird bei Drohungen per PN natürlich viel heiße Luft gerührt.

Aber wir wollen auch verhältnismäßig bleiben. Gerade habe ich spaßeshalber mal mein Postfach nachgesehen. Dort habe ich vier Personen auf Ignore (2 Beleidiger, 2 Droher). Dem gegenüber stehen ca. 150 STler, mit denen ich friedliche PNs gewechselt habe. Ich meine, das zeichnet insgesamt ein freundliches Bild.

--

adam


peter25
peter25
Mitglied

Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von peter25
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 08.05.2011, 11:10:07
denn wir wissen alle, dass beleidiungen in foren mehr oder weniger an der tagesordnung sind.
geschrieben von plumpudding



Kommt wahrscheinlich drauf an in welchen Foren Mann/Frau sich tummelt?

Ich weis z.B. nicht, dass Beleidigungen in Foren auf der Tagesordnung stehen.?

Ich kenne nur dieses Forum hier(ST) und beleidigungen sind mir nicht bekannt.

Peter


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