Forum Allgemeine Themen Plaudereien Beschneidungsurteil rechtskräftig

Plaudereien Beschneidungsurteil rechtskräftig

canello
canello
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von canello
als Antwort auf Marija vom 26.07.2012, 18:19:30
O:K:
anjeli
anjeli
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von anjeli
als Antwort auf justus39 vom 26.07.2012, 16:14:54
Ab 10 Jahren beginnt für Kinder in Deutschland die Religionsmündigkeit und mit 14 Jahren wird die uneinschränkte Religionsmündigkeit erworben.

Muslime beschneiden ihre Söhne, weil ihr Stammvater Abraham und sein Sohn Ismael beschnitten waren.
Abraham erhielt mit 99 Jahren von den Gott den Auftrag, sich und seine Nachkommen beschneiden zu lassen. Ismael war zum Zeitpunkt der Beschneidung 13 Jahre alt.

Was wäre, wenn die Muslime nicht beschneiden würden, sondern erst ihre Söhne ein Wahlrecht
mit 14 Jahren einräumen würden?

Wie wäre die Rechtslage, wenn dann ein Jugendlicher das Recht zur Beschneidung einfordern würde.
Braucht er dann die Zustimmung der Eltern, obwohl er uneingeschränkt Religionsmündigkeit besitzt und auch die Religionsfreiheit, die in unserem Grundgesetz garantiert wird?

Für die Juden gilt auch immer noch das mosaische Gesetz, da ist die Beschneidung auch nochmal aufgeführt.
Für Juden ist Jesus nicht der Sohn Gottes, sie lehnen das Neue Testament ab. Sie warten immer noch auf den Erlöser und meinen sie seien immer noch das auswerwählte Volk.

Mit dem Neuen Testament ist für uns Christen das mosaische Gesetz aufgehoben.
Haben unser Männer im Christentum Glück, dass sie nicht beschnitten worden und werden?

Die Frage der Beschneidung wurde schon zwischen Petrus und Paulus diskutiert und es kam zum Streit zwischen den beiden.
Alle Nichtjuden waren damals Heiden, die ja alle bekehrt werden mußten/sollten.
Paulus hat erkannt, dass die Bescheidung nur ein äußerliches Zeichen ist und nicht zwangsläufig damit der christliche Glauben ausübt wird. Ein Heide kann als unbeschnittener
christlichen Glauben leben und ausüben. So wurde dann von der Beschneidung des Herzens gesprochen.

Ich versetze mich mal einfach in die anderen Religionen hinein und denke mal, dass sie nach ihrem Glauben beschneiden müssen.
Das vermisse ich bei vielen der Diskutanten.

Ich finde das Urteil nicht gut. Es wirft viele Fragen auf und es gefährdet u.a. den sozialen Frieden. Da bin ich dann ganz bei meli und adam und allen die den gleichen Tenor haben.

anjeli



Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Nun möchte ich mich doch noch mal zu Wort melden:

1. Ich gehöre keiner Religion an. Für mich ist unverständlich das ein Kind in diesem Alter in eine Glaubenszugehörigkeit "geschnitten" wird und es ihm im späteren Leben unmöglich ist, sich auch körperlich von dieser Religion zu trennen. Er ist sein Leben lang von diesem Mal gezeichnet, auch wenn man es ihm nicht sofort sieht.

2. Ich erinnere mich, das noch in der Vorschulzeit ein Freund (mir fällt jetzt sogar noch sein voller Name ein), schwer urinieren konnte. Wir konnten ihn einfach nicht im Weitpissen übertreffen. Sein Strahl kam dünn wie aus einer Wasserpistole. Dabei hatte er offensichtlich auch Schmerzen. Eines Tages brachten seine Eltern ihn in eine Klinik und als er wieder heraus kam, war von seinen Rekorden nichts mehr zu sehen. Es bestand also die medizinische Notwendigkeit an seiner Vorhaut etwas zu verändern. Entfernt hat man sie aber nicht. Das hat er uns gezeigt.

3. Manche von euch glauben tatsächlich, das der gegenwärtige Bundestag ein Gesetz in Kraft setzt, das dem GG, dem StGB (Körperverletzung) und dem BGB (körperliche Unversehrtheit) widerspricht. Das ist reine Spekulation. Sollte dieser Fall eintreten, dürfte augenblicklich ein Sturm der Entrüstung für das nächste Eilverfahren vor dem Bundesgerichtshof sorgen. Das Ergebnis kann unschwer erraten werden. Das Gesetz wird kassiert.


Ich denke das die Pfarrerstochter gar nicht gewusst hat, was sie da von sich gegeben hat. Namhafte Juristen und die Justizministerin haben schon vor diesem Fall gewarnt. Eine Rechtsunsicherheit hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Das Kölner Gericht hat nach den geltenden Gesetzen geurteilt. Es war nicht einmal eine Auslegung notwendig.

Lediglich die geschwungene Holocaustkeule einiger orthodoxer Rabbis und die darauf folgende Äußerung der A.M. und hat für Unruhe gesorgt. Möglicherweise sorgte sie sich auch um die nächste Waffenlieferung an Israel und das diese dadurch gefährdet sei. Sie sollte sich bis zur nächsten Bundestagswahl ganz still in eine Ecke setzen, einen Psychiater konsultieren und einfach nur das Ergebnis der Wahl abwarten. Sorry, mir fällt wirklich nichts anderes ein.

Wir können eine Beschneidung nicht explizit verbieten. Sie ist schon verboten. Siehe Oben. Was wir tun können ist mit den gläubigen Menschen vernünftig reden und sie darüber aufklären, welchen körperlichen und seelischen Schaden sie ihren Kindern zufügen. Ich denke das mit dem Kölner Urteil der Anfang gemacht wurde.

Möglicherweise wird es auf Grund der gegenwärtigen Diskussion sogar Anzeigen gegen Eltern und Priester geben. Vermutlich schämen sich die Betroffenen, weil es immerhin das körperliche Intimbereich eines Menschen betrifft und wer zeigt schon gern, dass ausgerechnet am Besten Stück von Unbefugten illegal geschnippelt wurde. Zudem wird jeder Beschuldigte behaupten, das das kleine Dings so gewachsen ist.

Abraham erhielt mit 99 Jahren von den Gott den Auftrag, sich und seine Nachkommen beschneiden zu lassen. Ismael war zum Zeitpunkt der Beschneidung 13 Jahre alt.

Bitte nicht diese alberne Diskussion. Das Alte Testament ist eine über tausende Jahre währende Stille Post (Kinderspiel ausprobieren). Man sagt auch Legende dazu und welchen Beweis kannst du antreten, das Gott selbst auch beschnitten war und wer hat das getan?

Anzeige

anjeli
anjeli
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von anjeli
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.07.2012, 19:41:58
Bitte nicht diese alberne Diskussion. Das Alte Testament ist eine über tausende Jahre währende Stille Post (Kinderspiel ausprobieren). Man sagt auch Legende dazu und welchen Beweis kannst du antreten, das Gott selbst auch beschnitten war und wer hat das getan?
geschrieben von Hinterwaelder


Hinterwaelder, ich habe nicht Absicht eine Diskussion über Gott zu entfachen.
Ich habe Aspekte genannt, warum die gläubigen Juden und Moslem ihre Knaben beschneiden.
Da du Fragen gestellt hast, werde ich versuchen sie zu beantworten.

Ich habe auch niemals behauptet, dass Gott beschnitten war.
Viele Menschen sehen Gott nicht, aber für sie ist er da. Hat jemand denn schon mal jemand Strom gesehen, oder den Wind. Es ist alles unsichtbar und doch vorhanden.
Ich habe einige Menschen getroffen, die zeitlebens nie an Gott geglaubt haben. Als dann eine unheilbare Krankheit diagnostiziert wurde, da war für sie aufeinmal Gott verhanden. Sie haben gebetet und wollten mit Gott verhandeln, dass Gott ihre Lebenszeit verlängern möge.


Versetzte dich doch einfach mal in die Millionen von Menschen, die gläubig sind und eben nach ihrer Religion handeln, ungeachtet dessen, dass das für Christen, Nichtjuden und Nichtmoslem totaler Quatsch ist.

Wenn ich vom Christentum ausgehe, dann ist für mich die Beschneidung für Juden auch nicht erforderlich.
Sie haben aber ihren Glauben und den müßte man in einer multikulturellen Gesellschaft respektieren.

Meine Fragen, die ich gestellt habe, kannst du wohl nicht beantworten?

anjeli
justus39
justus39
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von justus39
als Antwort auf anjeli vom 26.07.2012, 18:53:26
Was wäre, wenn die Muslime nicht beschneiden würden, sondern erst ihre Söhne ein Wahlrecht
mit 14 Jahren einräumen würden?

Wie wäre die Rechtslage, wenn dann ein Jugendlicher das Recht zur Beschneidung einfordern würde.
Braucht er dann die Zustimmung der Eltern, obwohl er uneingeschränkt Religionsmündigkeit besitzt und auch die Religionsfreiheit, die in unserem Grundgesetz garantiert wird?


Wie ich schon mehrmals betonte sollte hier zwischen Juristen, Ärzten, Theologen und Politikern ein Kompromiss gefunden werden, der dem Grundgesetz Rechnung trägt, die Rechte des Kindes schützt und die Ausübung der Religion garantiert.
Das wäre dann gesetzlich zu fixieren.

Haben unser Männer im Christentum Glück, dass sie nicht beschnitten worden und werden?

anjeli


Na aber Hallo,
wir sollten Christus und auch dem Apostel Paulus dankbar sein, dass sie mit dieser barbarischen Unsitte aufgeräumt haben.

Im übrigen habe ich in der Frankfurter Rundschau ein Interview mit Herrn Prof. Dr. med. Maximilian Stehr gefunden, welches voll und ganz meiner Meinung entspricht.

(Prof. Dr. med. Maximilian Stehr ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kinderurologie der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie.)

Ähnliche Meinungen und Vorschläge gibt es auch von namhaften Juristen.




luchs35
luchs35
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von luchs35
als Antwort auf anjeli vom 26.07.2012, 18:53:26

Was wäre, wenn die Muslime nicht beschneiden würden, sondern erst ihre Söhne ein Wahlrechtmit 14 Jahren einräumen würden?
geschrieben von Anjeli:


Dazu sagt Hisham Maizar, Präsident der Föderation der isalmischen Dachorganisationen CH :" Wer die anderen Bedingungen für unseren Glauben erfüllt,kann auch unbeschnitten Moslem werden."
Damit spricht er die Eckpfeiler des Islams an : das Glaubensbekenntnis ,das ein Moslem abzulegen und nach dem er sein Leben auszurichten hat,aber auch den Fastenmonat Ramadan, das fünfmalige Gebet pro Tag , einmal im Leben die Reise nach Mekka und die Almosenabgabe , die 2,5 % des Jahreseinkommen ausmacht.

Die Beschneidung kann ,muss aber nicht, ab dem 2. Tag nach der Geburt erfolgen, sofern der Säugling gesund ist. Allerdings ist der Zeitraum fürdie Beschneidung nach oben offen und wird meist erst in der Pubertät (also in der Zeit ,wo der Jugendliche selbst entscheiden kann) als Eintritt in die Erwachsenenwelt vorgenommen.

Da du speziell die Moslems angesprochen hast, wollte ich das zufügen. Die Moslems werden also auch von einen Urteil, das Beschneidungen im Kleinkindesalter verbietet, kaum betroffen sein.

Luchs

Anzeige

rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von rolf †
Es wird immer wieder davon geschrieben, daß das Urteil die Beschneidung verbietet.
Das geht nicht, nur per Gesetz kann etwas verboten werden, daß Urteil stützt sich auf geltendes Recht, für die Gesetzgebung sind die Gerichte nicht zuständig.
Da das Urteil des Kölner Gerichtes rechtskräftig ist, waren also auch der Verurteilte und die Verteidigung der Meinung, daß es rechtens ist. Andernfall hätten sie wohl Rechtsmittel eingelegt.
Das ist aber auch schon alles gesagt worden, aber wie schon Karl Valentin feststellte, noch nicht von jedem.
luchs35
luchs35
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von luchs35
als Antwort auf rolf † vom 27.07.2012, 09:34:02
Im Prinzip ist es einfach so, dass durch das Kölner Urteil die Menschen erst einmal sensibilisiert wurden, was die heftigen Diskussionen auslöste . Doch die starken Emotionen und die Ratio sollten im Gleichgewicht bleiben, damit nicht Schlimmeres ausgelöst wird: Antisemitismus und Islamhass.

Luchs


adam
adam
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von adam
als Antwort auf rolf † vom 27.07.2012, 09:34:02

Das raffinierte an dem Urteil war doch, daß der Staatsanwaltschaft recht Gegegeben wurde, mit der Einschätzung der Körperverletzung und gleichzeitig der Arzt, der die Beschneidung durchgeführt hatte, von einer Bestrafung freigesprochen wurde. Niemand konnte Rechtsmittel einlegen und so kam es zu der Rechtsunsicherheit.

Nachträglich wurde auch noch festgestellt, daß die gesamte Einschätzung der "Lage" durch Mißverständnisse ansich falsch war. Hier im Thread wurde dann noch Wundstarrkrampf, ein lebensbedrohlicher Zustand des Säuglings und ernsthafte Gesundheitsschädigung dazu gelogen.

Sei`s drum. Die Diskussion ist notwendig und es wird gesetzlich geklärt werden, wie zukünftig verfahren wird. Meiner Meinung nach wird die Beschneidung auch zukünftig, unter Auflagen, möglich sein.

Amüsant finde ich die Anregung, Deutschland solle mit gutem Beispiel eines Verbotes vorangehen. Hier liegt wohl eine falsche Einschätzung der Realität zugrunde. Das kleine Deutschland mit seinen Verbotsbefürwortern steht einer Milliarde Muslim gegenüber, sowie einem wachsenden Einfluß muslimischer Gesellschaften und auch der prozentuale Anteil der Muslim wird in der Bundesrepublik kräftig ansteigen. In vielleicht 100 Jahren wird die Beschneidung eher Pflicht sein als verboten.

--

adam

rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von rolf †
als Antwort auf adam vom 27.07.2012, 10:04:34
Da nur von einer Strafe abgesehen wurde, der Arzt also verurteilt wurde, konnten beide Seiten Rechtsmittel einlegen.
Der Arzt, weil er nicht freigesprochen wurde,
die Staatsanwaltschaft, weil das Strafmaß zu niedrig war.

Anzeige