Forum Soziales und Lebenshilfe Soziales Testament? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

Soziales Testament? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

adam
adam
Mitglied

Re: Testament? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
geschrieben von adam
als Antwort auf sonnenstern vom 03.05.2008, 07:45:32
Ich gebe eleonore recht. Das Testament wäre bei einem Notar am besten aufgehoben.

Der Notar kann Dir auch sagen, wie Du das Erbe Deiner zweiten Tochter auf den Pflichtteil begrenzen oder ob Du diesen sogar entziehen kannst.

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adam
eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Testament? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
geschrieben von eleonore
als Antwort auf adam vom 03.05.2008, 11:56:41
Auch der Pflichtteil ist unter engen gesetzlichen Voraussetzungen entziehbar (§ 2333 - 2335 BGB).

Dies gilt insbesondere, wenn der Pflichtteilsberechtigte sich gegenüber dem Erblasser, einem Abkömmling oder dem Ehegatten des Erblassers strafbar gemacht hat. Es genügt aber nicht jede Straftat. Vielmehr muss der Pflichtteilsberechtigte den oben Genannten nach dem Leben getrachtet, sie vorsätzlich körperlich misshandelt oder sich eines anderen Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens strafbar gemacht haben. Außerdem kann die böswillige Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser diesen zur Entziehung des Pflichtteils berechtigen.

Hat der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten dessen Handeln verziehen, erlischt das Recht zur Entziehung des Pflichtteils (§ 2337 BGB). Dies bedeutet, dass der Erblasser den Entzug des Pflichtteils nicht mehr wirksam testamentarisch oder anders letztwillig verfügen kann. Ein bereits erfolgter Entzug des Pflichtteils wird durch die Verzeihung unwirksam. Hier ist ein weites Feld für Auseinandersetzungen geschaffen! Wer von einem Pflichtteilsentzug betroffen ist bzw. eine solchen ins Auge fasst, sollte sich unbedingt anwaltlich beraten lassen.
/quelle: rechtsanwälte.de/
geschrieben von Kann man den Pflichtteil auch entziehen?

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eleonore
sonnenstern
sonnenstern
Mitglied

Re: Testament? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
geschrieben von sonnenstern
als Antwort auf eleonore vom 03.05.2008, 08:41:18
Hallo Eleonore

also, warum meine Tochter keinen Kontakt mehr will, ist mir bekannt.
Ich habe sie vor 5 Jahren aufgefordert ihrer Schwester zu helfen, die in eine finanzielle Notlage geraten war und mit ihrer Tochter fasst auf der Straße stand!
Sie lebt in sehr guten Verhältnissen, das nur nebenbei ! und ist dadurch auch sehr überheblich geworden, leider ! Ich habe es schriftlich, das sie mit mir nichts mehr zu tun haben will und nur noch auf eine Nachricht von meiner Beerdigung wartet. So ist kein Kontakt mehr möglich und für mich erledigt.
Falls jetzt die Frage kommt, ich habe auch getan, was mir möglich war, um meiner Tochter und Enkelin zu helfen.
Ein Notar wäre evt. auch noch eine Möglichkeit, trozdem würde meine Tochter immer eine Information erhalten.
Wie gesagt, die Kinder meines Mannes sind schwer einzuschätzen, sie leben auch in Superverhältnissen, aber was heißt das schon, da sie dagegen waren, das ihr Vater heiratet. Es liegt an Ihm seinen Kram zu ordnen- muß er selbst tun, ich mag da nichts sagen !
Alles nicht so einfach wenn man diese schöne Erde verläßt !! Sonnenstern



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sonnenstern
sonnenstern
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Re: Testament? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
geschrieben von sonnenstern
als Antwort auf eleonore vom 03.05.2008, 08:41:18
Hallo eleonore


habe ich vergessen, Rawkies ist so eine blöde Bezeichnung, die man in manchen Gegenden benutzt,sie sagt das gleiche aus wie Raffkes oder so ähnlich.
Wegen einer Frage wird doch niemand als unwissend bezeichnet oder so !!!!!Wir sind doch erwachsene Menschen !

Einen schönen Sonntag wünscht Dir Sonnenstern
marianne
marianne
Mitglied

Re: Testament? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
geschrieben von marianne
als Antwort auf eleonore vom 03.05.2008, 12:07:53
Es war einmal...
eine alte Frau, die meinte, sie sei im Leben zu kurz gekommen... jedenfalls, sie war geizig.
Sie starb im Alter von 84 Jahren, ihr Mann war zu der Zeit schon 19 Jahre tot.
Er hatte mit ihr ein "Berliner Testament"...
eine einzige Tochter hatten sie auch!

Für ihr eigenes Vererben war sie nun "schlauer" gewesen.
Notariell bestimmte sie: Jedes der drei Kinder der Tochter bekommt 1/6 von allem, die Tochter demzufolge (demzufolge??) die Hälfte.
Die Hälfte wovon?
Von 2 alten Häuslein, von einigen Äckerchen, die von den bäuerlichen Vorfahren stammten ( halb so wild! In Württ. ist "Realteilung", solche Grundstücke sind oft kleine "Riemen"!)
Gut, ein wenig Geld war auch noch da.

Die obengenannte Tochter singt jetzt ein Loblied auf ihren Mann, der diesen ganzen Sch....aufs beste verwaltet hat.
Auch ein Lob an die längst erwachsenen Kinder, die keine Schwierigkeiten machten.
Die Grundstücke sind ihnen von ihrer Mutter irgendwann "nachgeschmissen" worden, sollen sie sich doch drum kümmern!
Dieses Märchen (wahre Story) könnte noch viel mehr ausgeschmückt werden.
Aber für heute beendet
Marianne
adam
adam
Mitglied

Re: Testament? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
geschrieben von adam
als Antwort auf marianne vom 04.05.2008, 21:41:25
Grüß Dich marianne,

aus Deinem Beitrag lese ich eine große Bitterkeit heraus. Kannst Du es näher erklären oder habe ich was nicht verstanden?

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adam

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marianne
marianne
Mitglied

Re: Testament? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
geschrieben von marianne
als Antwort auf adam vom 04.05.2008, 22:34:39
Ja, Adam,
es ist Bitterkeit da. Obwohl meine Mutter schon 1982 starb-, mein guter Vater bereits 1963!!

Ich hätte das Ganze nicht hier reinsetzen sollen...ich meine: es reut mich bereits!


Marianne
schorsch
schorsch
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Re: Testament? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
geschrieben von schorsch
als Antwort auf marianne vom 04.05.2008, 21:41:25
Dir wäre bestimmt am wohlsten, wenn du gar nichts geerbt hättest....

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schorsch

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