Mitgliederübersicht BRR_Rechtsanwaelte

Benutzerprofil von BRR_Rechtsanwaelte

BRR_Rechtsanwaelte
BRR_Rechtsanwaelte
offline
Dabei seit: 31.08.2018

Sympathie-Punkte
3
Besucher: 30
Freunde: 0
Forum: 6

BRR_Rechtsanwaelte . BRR_Rechtsanwaelte wohnt in Berlin.

Sehr geehrte Forums-Besucher,

die Ereignisse im Dieselskandal haben sich in den letzten zwei Wochen nahezu überschlagen: Ein Dieselgipfel der statt eine Lösung für die geschädigten Autofahrer, ein Konjunkturprogramm für die Autohersteller beschloss - Eine Umweltministerin, die kurzerhand die Schadstoffgrenzwerte für Dieselfahrzeuge heraufsetze - Ein Versprechen über Hardware-Nachrüstungen, das nicht gehalten werden kann - Umtauschprämien, die 1. keine sind und 2. auch für schmutzige Euro 6a-d Diesel eingesetzt werden können - Und direkt im Anschluss neue Diesel-Fahrverbote.

Noch in diesem Jahr wird entschieden ob es Fahrverbote zudem auch in Köln, Bonn, Essen, Mainz, Darmstadt und Wiesbaden geben wird. Nur zwei dieser Städte fallen unter die 14 Städte in Deutschland, in denen Dieselfahrer auf "Maßnahmen" der Regierung zugreifen können. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Fahrverbote durchgesetzt werden ist hoch. 

Mit Blick auf die Musterfeststellungsklage, die Anfang November in Kraft tritt, sowie die Verjährung der Ansprüche gegen VW gleich einen Monat später, möchten wir gerne nochmals mit Ihnen ins Gespräch kommen und Ihre Fragen beantworten. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Dialog!

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Ihr BRR Team

Sehr geehrter andantino, 

tatsächlich ist es so, dass es bei der Höhe des Schadensersatzes im Diesel-Abgas-Skandal keine Rolle spielt, wie als das jeweilige Fahrzeug ist. Wichtig ist allein, dass das Fahrzeug sicher vom Abgasskandal betroffen ist. 

Der absolute Großteil der im Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge wurde erst ab dem Jahr 2008 produziert wurde. Bei älteren Fahrzeugen ist es daher sehr unwahrscheinlich, dass sie betroffen sind. Der ebenfalls betroffene VW Tiguan zum Beispiel wurde bereits ab dem August 2007, der Audi A4 zum Beispiel wurde ab September 2007.

Es mag sein, dass die Verbraucherritter hier schlicht die Schablone anlegen und alle Fahrzeuge von vor 2008 - und damit älter als 10 Jahre - schlicht von der Prüfung ausschließen. 

Da es auch hier teilweise innerhalb einer Produktion Generationenwechsel gab, muss die jeweilige Betroffenheit im Einzelfall geprüft werden.  

Wenn Sie mir Ihre genauen Fahrzeugdaten schicken, können wir Ihnen gerne eine genauere Mitteilung machen. Gerne können Sie dies auch über unsere Beratungs-Homepage machen: www.diesel-gate.com - ansonsten gern auch hier im Formum.

Konnte ich damit den vermeintlichen Widerspruch aufklären? 

 
 

 

@Alle Forumsleser:

Was sind denn Ihre Erfahrungen bisher im Diesel-Skandal? 

Hat jemand von Ihnen bereits ein Software-Update druchgeführt - oder ist vielleicht sogar bereits von drohenden Fahrverboten betroffen?

Zuletzt wude ja jetzt ein Fahrverbot für Frankfurt entscheiden - und wenn es nach der DUH geht, kommen noch viele weitere hinzu. 

Ich bin gespannt auf Ihre persönlichen Erfahrungen! 

F. Rosing 

@Karius

Tatsächlich verfolgen auch wir als Kanzlei die Entwicklung gerade in Stuttgart sehr genau - nicht zuletzt weil wir hier einen unserer Kanzlei-Standorte haben.

Ob der Transformationsrat Automobilwirtschaft hier in Zukunft tatsächlich eine innovative Rolle einnehmen wird - oder nicht vielmehr ein weiteres Instrument vertiefter Lobbyarbeit ist - wird sich noch zeigen. Aus kurzfristiger wirtschaftlicher Sicht ist das Festhalten am Verbrennungsmotor jedenfalls nachvollziehbar. So hat es der Transformationsrat ja auch formuliert.

Ob bei der Transformationsplanung auch die Interessen der Bevölkerung und damit die Interessen der Verbraucher und Autofahrer berücksichtigt werden, ist angesichts der rein wirtschaftlich orientierten Teilnehmerliste des Transformationsrats jedenfalls fraglich.   

Darf ich fragen, wie Sie die Auswirkungen dieser Initiative einschätzen?

@kolli 
Ja, tatsächlich zittert die Wirschaft in Deutschland nicht besonders vor den Verbrauchern - die bisher gegen die Diesel-Hersteller erhobenen Klagen sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. VW hat Rückstellungen in Milliardenhöhe für verlorene Gerichtsprozesse gebildet - bisher wurden diese aber nur zu einem Bruchteil aufgebraucht.

Das hat nicht zuletzt seinen Grund darin, dass es kaum eine öffentliche Aufklärung zu dem Thema Verbraucherrechte im Dieselskandal gibt. Die Presse berichtet eher über die wirtschaftliche Belastung der Industrie durch den Skandal. Über die wirtschaftlichen Folgen für die Verbraucher wird kaum berichtet. 

Dies ist einer der Gründe, warum wir gerne auch den Weg der Expertensprechstunde gehen, um hier Aufklärung zu betreiben. Wenn das natürlich auch zu unserem Geschäftsgebiet gehöhrt so haben wir als Verbraucherkanzlei auch sozusagen ein "politisches" Motiv hier gegen die Autokonzerne zu mobilisieren. 
Schließlich halten wir es schlicht für eine Ungerechtigkeit, dass - wie @Clematis zutreffend schreibt - die Autohersteller selbst noch in ihrem selbsterzeugen Skandal erneut nur verdienen. Und das auf Kosten der Verbraucher und der anderen Steuerzahler. Die tatsächlichen Kosten des Dieselskandals werden nämlich von den Verbrauchern getragen.  

@Wandersmann_1 
Natürlich kommt es auch ohne Software-Update bei allen Fahrzeugen mal zu technischen Aussetzern. VOn unseren Mandanten berichtet jedoch mindestens jeder Dritte von verändertem Fahrzeugverhalten. Und dabei sind nicht einmal die Langzeitfolgen des Updates berücksichtigt. Es gibt zu dem Thema unterschiedliche Untersuchungen. Ich kann insofern das Gutachten des Research Center der University of Wisconsin-Madison empfehlen. 
  

 

 
 
Liebe Forums-Leser,

Ihr reges Interesse und freut uns!
 
Sehr gerne gehen wir auf Ihre Fragen und Anmerkungen ein. 
 
Tatsächlich beruht unser Angebot einer Sprechstunde auf der Erfahrung, dass vielen Betroffene im Diesel-Skandal offene Fragen haben – die allerdings in der Presse nicht thematisiert werden. Ein Beispiel ist hier die so genannte Sammelklage, aber auch Fragen nach Erfolgsaussichten, Kosten und dem Vorteil einer möglichen Klage gegen VW werden oft an uns gestellt. Auch ist vielen unklar, wie lange man noch seine Rechte gegen VW und die anderen Hersteller geltend machen kann.  
 
Gerne gehen wir daher auf Ihre bisherigen Kommentare ein. Ich hoffe Sie haben Verständnis, dass wir nicht auf jeden Kommentar sofort antworten können, sondern etwas zeitversetzt reagieren. Selbstverständlich können Sie uns aber auch jederzeit direkt kontaktieren. Die Erstberatung im Diesel-Skandal ist auch kostenlos :) 
 
@Karl:
Es gibt derzeit nur eine Möglichkeit seine Rechte gegen die Autohersteller durchzusetzen – und das ist das Klageverfahren. Wenn Sie sich für ein Vorgehen gegen zB VW entscheiden, können Sie hier entweder den eingetretenen Wertverlust für Ihren betroffenen Diesel einklagen. Dann bekommen sie nach der derzeitigen Rechtsprechung zwischen 5% und 10% des Neupreises erstattet. 
 
Alternativ haben Sie das Recht Ihr Fahrzeug komplett an VW zurückzugeben und den vollen Kaufpreis samt getätigter Aufwendungen zurückzuerhalten. Für die bisher gefahrenen Kilometer wird dann hier eine anteilige Nutzungsentschädigung berechnet. Diese misst sich an den gefahrenen Kilometern im Verhältnis zur Gesamtleistung des Fahrzeugs. Das OLG Köln geht dabei davon aus, dass ein Diesel-Motor 500.000 km Lebensleistung erbringt. 
 
@Wandersmann_1:Wenn man also wie Sie, etwa 220.000 km mit dem Wagen gefahren ist, bekommt man noch etwas mehr als den halben Neupreis zurück – egal wie alt und in welchem Zustand (!) der Wagen tatsächlich ist. 
 
 
 
 
Wer gegen VW vorgehen möchte, der kann dies ohne Kostenrisiko mit Hilfe seiner Rechtschutzversicherung tun. Die Versicherer sind dazu verpflichtet die Kosten des Verfahrens zu tragen, also sowohl Ihre Anwaltskosten, wie auch die Kosten des Gerichts, der Gegenseite und eines etwaigen Sachverständigen. Es fällt lediglich der vereinbarte Selbstbehalt an. 
 
Wer also einen betroffenen Diesel hat, der sollte sich – aus unserer Sicht – jedenfalls vor Jahresende genau erkundigen, ob sich die Geltendmachung in seinem individuellen Fall nicht lohnt. 
 
@Osterhasi
Was die „Sammelklage“ angeht, so gibt es ab November 2018nun tatsächlich so ein Instrument um ohne Risiko seine Rechte gegen VW zu sichern. Diese sogenannte Musterfeststellungsklagewird – wie der Name schon sagt – für alle teilnehmenden Kläger feststellen, dass sie einen Anspruch auf Schadensersatz gegen VW haben. 
 
Die Teilnahme an der Klage ist kostenlos. Wer sich anmelden möchte, kann die ab November entweder direkt beim Bundesamt für Justiz tun. Alternativ übernehmen wir als Kanzlei auch die Anmeldung. Ebenfalls kostenfrei. 
 
Wichtig zu wissen ist, dass die Musterfeststellungsklage voraussichtlich zunächst nur feststellt, DASS ein Anspruch gegen VW besteht. Aller Voraussicht nach wird man in einem zweiten Verfahren NACH der Musterfeststellungsklage nochmals einen Leistungsklage erheben müssen, um VW zu einer Zahlung zu bewegen. 
 
Nach unserer Einschätzung wir das Verfahren tatsächlich relativ einfach. Unsere Kanzlei bereitet sich derzeit bereits auf ein entsprechendes Angebot für unsere Mandanten vor. Wenn Sie Interesse haben, können wir Sie in unsere Interessentenliste aufnehmen. Wie alle Angebote auf dieser Seite ist auch das selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei. 
 
Weitere Informationen zu der Klage (und zum sonstigen Diesel-Skandal) finden Sie auch auf unserer Seite unter https://www.diesel-gate.com/die-musterfeststellungsklage/
 
 
Unsere Empfehlung
Wir raten jedenfalls allen unseren Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung zu einer Beteiligung an der Musterfeststellungsklage. Damit sichern Sie kostenlos Ihre Rechte vor der möglichen Verjährung am 31.12.2018. 
 
Wer indes eine Rechtschutzversicherung hat (sei es Verkehrsrechtschutz oder allgemeinen Vertragsschutz), der oder die sollte sich bereits jetzt auf eine direkte Klage gegen VW einlassen. Die Gerichte entscheiden bundesweit sehr deutlich für den klagenden Verbraucher. Eine der Ausnahmen bildet da nur das LG Braunschweig. Warum das so ist, konnten auch wir bislang noch nicht vollständig klären, haben da jedoch einen Verdacht... 
 
 


Anzeige