Aktuelle Themen Recht und Gerechtigkeit
Re: Recht und Gerechtigkeit
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Nochmal:Moderne Technik könnte es für die Zukunft durchaus ermöglichen. Was ich für sinnvoll und gerechtfertigt halten würde. Denn auch eine begangene Tat (zum Wohl oder zum Nachteil der Welt) kann nicht rückgängig gemacht werden.
Du kannst einen Täter, der zum Zeitpunkt des Verfahrens aus Beweismangel nicht überführt werden konnte und der freigesprochen wurde (also Verfahren abgeschlossen), nicht erneut verurteilen, auch wenn die Technik den Schuldbeweis inzwischen hergeben würde.
Das ist die gültige Rechtslage. Es ist auch nicht praktikabel, alle abgeschlossenen Verfahren für alle Ewigkeit permanent daraufhin abzuklopfen, ob die aktuelle Technik nicht doch noch irgendwas anderes ergeben könnte.
Aber zur Zeit (und wohl für uns alle auf absehbare Zeit) ist es nicht möglich. Ein gültiges Urteil gilt; basta. Sowohl zum Nachteil als auch zum Vorteil eines Lumpen.
Wobei ein 'Freispruch mangels Beweisen' ein eher zweitklassiger Freispruch ist. Erst bei 'erwiesener Unschuld' ist der makellos.
Bei 'mangels Beweisen bei Mord' wäre (für mich denkbar) durchaus eine Wiederaufnahme zwar möglich, aber sie wird nicht praktiziert, weil dadurch vorausichtlich zu viel angesammeltes Porzellan zerschlagen würde.
Re: Recht und Gerechtigkeit
Es kann aber doch nicht sein, dass Unschuldige eine Haftstrafe verbüßen und überführte Verbrecher nicht angeklagt werden dürfen, nur weil es das Gesetz verbietet ein einmal ergangenes Fehlurteil zu korrigieren.
justus
justus
Kurz und klar gesagt, ein gutes Judiz!
Nomen est omen, lieber Justus!
Allegra
Nomen est omen, lieber Justus!
Allegra
Re: Recht und Gerechtigkeit
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Es kann aber doch nicht sein, dass Unschuldige eine Haftstrafe verbüßen und überführte Verbrecher nicht angeklagt werden dürfen, nur weil es das Gesetz verbietet ein einmal ergangenes Fehlurteil zu korrigieren. justusDas sehe ich zwar genau so, aber so sind zur Zeit die Regeln. Basierend auf den ebenfalls bis dato gegebenen Möglichkeiten, die Wahrheit zu finden.
Wenn es jetzt neue Erkenntnismöglichkeiten gibt (DNA zB), dann sollten allerdings die Regeln geändert werden.
Das wird sicher auch geschehen, besonders bei der Menge der jetzt zuströmenden Asylanten *. Aber ob das wirklich passiert? Dazu müsste ein Ruck durch die Republik gehen. Momentan ist das aber nicht abzusehen, und es ist die Frage, ob wir das noch erleben werden. Eben weil es zu wenige Beispielfälle gibt. Da macht sich kein Richter und kein Rechtsanwalt die Mühe damit. Leider; denn das kann außergewöhnliches Unrecht bedeuten - und es ist einem sog Rechtsstaat mehr als unwürdig.
* Ich weiss nicht, ob von denen eine DNA- Probe oder ein Fingerabdruck zuverlässing katalogisiert wird (was jetzt passend wäre).
..wenn es zu Gesetzesänderungen käme, gilt gleiches Recht für alle.
Nicht nur Mördern würde ein Wiederaufnahmeverfahren drohen, sondern alle anderen Verfahren, zivilrechtlich wie strafrechtlich.
Je nach Strafmaß und Instanz ist die Richterbank mit 7 bzw. 9 Richtern besetzt.
Da kann immer viel spekuliert werden, wenn davon immer nur 2 Schöffen beteiligt sind und das Mehrheitsverhältnis zur Anwendung kommt.
Man bedenke aber, dass außer den Richtern ja in Strafverfahren die Staatsanwaltschaft beteiligt ist. Hinzu kommen die jeweiligen Rechtsanwälte der Parteien.
@Allegra, entschuldige bitte, aber ich glaube, es kann hier noch so viel darüber geschrieben werden, du hast deine feste Meinung und alles andere zählt für dich nicht.
Wo kämen wir denn hin, wenn sich die Justiz nicht an die geltenden Gesetze halten würde?
Es geht bei der Urteilsfindung nicht um die persönliche Meinung, auch nicht nach der Meinung der Öffentlichkeit oder der Medien. So hart und traurig wie das in dem Fall und sicherlich auch weiteren Fällen ist.
Zu beachten ist außerdem, dass es mit einer Gesetzesnovellierung alleine nicht getan ist. Auch das Grundgesetz müsste demnach geändert werden.
Die Wiederaufnahme eines Verfahrens ist zeitlich geregelt und kann eben nur erfolgen, wenn das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.
Unter einem Justizirrtum versteht man in erster Linie die strafrechtliche Verurteilung eines Unschuldigen (natürlich sind diese auch im Zivil-oder öffentlichen Recht denkbar).
Hier ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht immer zwangsläufig von Amts wegen Voraussetzung. Leider passiert nichts ohne Antrag (..nicht nur in der Justiz).
Das Verfahren war in Revision anhängig
Der BGH hat nach dem angemerkten Link keine Verfahrensfehler feststellen können, welche zu einer anderen Urteilsfindung geführt hätten.
Müsste und wenn bringt hier keinen weiter, schlage doch mal vor, wie du dir das vorstellen würdest, aber immer unter dem Gesichtspunkt gleiches Recht für alle.
Ich mag auch nicht leugnen, dass heutige DNA- Analysen rückwirkend für bereits Verurteilte Anwendung finden, aber nur deshalb, weil das Gericht zweifelsfrei zu der Erkenntnis gelangt war, dass der Verurteilte (auch ohne Geständnis) der Täter ist.
Doch wie schon oben erwähnt, es passiert nichts, wenn der Betroffene nicht selbst tätig wird.
Es müsste also sehr viel überarbeitet werden, was Dank der jetzt vorhandenen Technik durchaus machbar wäre.
Es klingt hart, aber ist so, nicht nur die Opfer müssen um ihr Recht kämpfen, letztendlich auch so mancher „Täter“.
Ich möchte noch erwähnen, dass aufgrund der Unabhängigkeit der Richter, dieses Verfahren mit einem anderen Richter durchaus anders hätte ausfallen können.
Die Parteien wie auch die Richter können sich zum Glück die zuständige Kammer nicht aussuchen, denn das ist das Erste, was im Zweifel der Anwalt nachprüft.
ein_lächeln_
Nicht nur Mördern würde ein Wiederaufnahmeverfahren drohen, sondern alle anderen Verfahren, zivilrechtlich wie strafrechtlich.
Je nach Strafmaß und Instanz ist die Richterbank mit 7 bzw. 9 Richtern besetzt.
Da kann immer viel spekuliert werden, wenn davon immer nur 2 Schöffen beteiligt sind und das Mehrheitsverhältnis zur Anwendung kommt.
Man bedenke aber, dass außer den Richtern ja in Strafverfahren die Staatsanwaltschaft beteiligt ist. Hinzu kommen die jeweiligen Rechtsanwälte der Parteien.
@Allegra, entschuldige bitte, aber ich glaube, es kann hier noch so viel darüber geschrieben werden, du hast deine feste Meinung und alles andere zählt für dich nicht.
Wo kämen wir denn hin, wenn sich die Justiz nicht an die geltenden Gesetze halten würde?
Es geht bei der Urteilsfindung nicht um die persönliche Meinung, auch nicht nach der Meinung der Öffentlichkeit oder der Medien. So hart und traurig wie das in dem Fall und sicherlich auch weiteren Fällen ist.
Zu beachten ist außerdem, dass es mit einer Gesetzesnovellierung alleine nicht getan ist. Auch das Grundgesetz müsste demnach geändert werden.
Die Wiederaufnahme eines Verfahrens ist zeitlich geregelt und kann eben nur erfolgen, wenn das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.
Unter einem Justizirrtum versteht man in erster Linie die strafrechtliche Verurteilung eines Unschuldigen (natürlich sind diese auch im Zivil-oder öffentlichen Recht denkbar).
Hier ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht immer zwangsläufig von Amts wegen Voraussetzung. Leider passiert nichts ohne Antrag (..nicht nur in der Justiz).
Das Verfahren war in Revision anhängig
Der BGH hat nach dem angemerkten Link keine Verfahrensfehler feststellen können, welche zu einer anderen Urteilsfindung geführt hätten.
Müsste und wenn bringt hier keinen weiter, schlage doch mal vor, wie du dir das vorstellen würdest, aber immer unter dem Gesichtspunkt gleiches Recht für alle.
Ich mag auch nicht leugnen, dass heutige DNA- Analysen rückwirkend für bereits Verurteilte Anwendung finden, aber nur deshalb, weil das Gericht zweifelsfrei zu der Erkenntnis gelangt war, dass der Verurteilte (auch ohne Geständnis) der Täter ist.
Doch wie schon oben erwähnt, es passiert nichts, wenn der Betroffene nicht selbst tätig wird.
Es müsste also sehr viel überarbeitet werden, was Dank der jetzt vorhandenen Technik durchaus machbar wäre.
Es klingt hart, aber ist so, nicht nur die Opfer müssen um ihr Recht kämpfen, letztendlich auch so mancher „Täter“.
Ich möchte noch erwähnen, dass aufgrund der Unabhängigkeit der Richter, dieses Verfahren mit einem anderen Richter durchaus anders hätte ausfallen können.
Die Parteien wie auch die Richter können sich zum Glück die zuständige Kammer nicht aussuchen, denn das ist das Erste, was im Zweifel der Anwalt nachprüft.
ein_lächeln_
...
@Allegra, entschuldige bitte, aber ich glaube, es kann hier noch so viel darüber geschrieben werden, du hast deine feste Meinung und alles andere zählt für dich nicht.
....
ein_lächeln_
Um meine "Meinung" geht es hier gar nicht,
worum es hier geht, müsste ohne weieres aus den bisherigen
Beiträgen zu entnehmen gewesen sein!
Sinnentnehmend zu lesen, lernt man - glaube ich - im zweiten Schuljahr. Es sei denn, daß juristische Vor- oder Halbbildung in weitläufigen Erläuterungen demonstriert werden muss.
Ich lese darin einen einzig sinnvollen Satz :
"Es müsste also sehr viel überarbeitet werden, was Dank der jetzt vorhandenen Technik durchaus machbar wäre."
Und woher meinst Du zu wissen, wen Du in epischer Breite juristisch belehren musst?
Bei mir ist es wie "Eulen nach Athen tragen".
Mit den besten Grüßen
Allegra
Re: Recht und Gerechtigkeit
Vielleicht muss man das Pferd zur Verdeutlichung mal so rum aufzäumen:
Man stelle sich vor, X verkauft ein Grundstück an Y und der Boden ist mit einem giftigen Stoff verseucht, den zum Zeitpunkt des Kaufs niemand feststellen kann. Also verkauft X das Haus in Gutem Glauben, daß das Grundstück unbelastet ist.
20 Jahre später ist die Analysetechnik so weit, daß das Gift ganz leicht und von jedem Eigentümer durch - von mir aus einen Teststreifen, der kurz in den Boden gesteckt wird - feststellbar und es wird dann Pflicht, vor einem Verkauf gemeinsam diesen Test durchzuführen.
Y, der das Grundstück gekauft hat, verlangt nun von X die Rückabwicklung des Kaufs zuzüglich Schadenersatz, da X nach heutiger Rechtslage und heutigem Stand der Technik die Belastung hätte feststellen können und so wenn auch nicht arglistig, dann aber fahrlässig einen Mangel verschwiegen hat.
Aber wahrscheinlich sind hier alle Argumente sinnlos, da die Fähigkeit zur Abstraktion fehlt.
Man stelle sich vor, X verkauft ein Grundstück an Y und der Boden ist mit einem giftigen Stoff verseucht, den zum Zeitpunkt des Kaufs niemand feststellen kann. Also verkauft X das Haus in Gutem Glauben, daß das Grundstück unbelastet ist.
20 Jahre später ist die Analysetechnik so weit, daß das Gift ganz leicht und von jedem Eigentümer durch - von mir aus einen Teststreifen, der kurz in den Boden gesteckt wird - feststellbar und es wird dann Pflicht, vor einem Verkauf gemeinsam diesen Test durchzuführen.
Y, der das Grundstück gekauft hat, verlangt nun von X die Rückabwicklung des Kaufs zuzüglich Schadenersatz, da X nach heutiger Rechtslage und heutigem Stand der Technik die Belastung hätte feststellen können und so wenn auch nicht arglistig, dann aber fahrlässig einen Mangel verschwiegen hat.
Aber wahrscheinlich sind hier alle Argumente sinnlos, da die Fähigkeit zur Abstraktion fehlt.
Und woher meinst Du zu wissen, wen Du in epischer Breite juristisch belehren musst?
Bei mir ist es wie "Eulen nach Athen tragen".
Mit den besten Grüßen
Allegra
Fällt schwer zu glauben, aber wenn Du es schreibst.
@ Allegra,
lass es gut sein mit deinen zynischen Bemerkungen.
Der Sinn meiner Darlegungen war einzig und allein jener, informativ darzulegen, warum es so ist, wie es ist.
Ich habe dich weder angegriffen, noch habe ich dir sinnentnehmend Unfähigkeit unterstellt.
Im Endeffekt hätte gereicht, dir zustimmend beizupflichten mit einem einfachen „JA“.
Du willst doch keine wirkliche Diskussion, denn alles, was nicht deinen Vorstellungen entspricht, wird niedergemacht.
Warum stellst du einen Thread ein, indem du aus dem beigefügten Link zitierst und dazu keine eigene Meinung hast?
Ich finde schon, wenn man eine Diskussion wünscht, dass der Urheber dazu auch seine persönliche Meinung schreibt. Nur Abschreiben ist ein bisschen wenig.
Du möchtest anscheinend, rein auf diesen Fall bezogen, eine Diskussion darüber führen, ob hier Gerechtigkeit, im Sinne der Gleichbehandlung, angewandt wurde.
Du vermeidest es tunlichst darzulegen, worum es dir geht.
Was du machst ist eine Bloßstellung, indem du unterstellst, den Sinn deines Anliegens nicht verstanden zu haben.
Stellt sich bei mir die Frage, ob du es auch verstanden hast?
So traurig wie es in diesem Fall ist, Gesetze sind nun einmal dafür da, dass sie geachtet, beachtet und angewandt werden, auch wenn der eine oder andere die daraus resultierende Entscheidung für ungerecht empfindet.
Im Übrigen finde ich den Link als nicht ausreichend dafür, eine sachliche Diskussion darüber zu führen, dies wäre anmaßend.
Keiner kennt die Entscheidungsgründe des Gerichtes zum Urteil.
Geschürt wird eine Art Selbstjustiz.
Recht
Gerechtigkeit
ein_lächeln
lass es gut sein mit deinen zynischen Bemerkungen.
Der Sinn meiner Darlegungen war einzig und allein jener, informativ darzulegen, warum es so ist, wie es ist.
Ich habe dich weder angegriffen, noch habe ich dir sinnentnehmend Unfähigkeit unterstellt.
Im Endeffekt hätte gereicht, dir zustimmend beizupflichten mit einem einfachen „JA“.
Du willst doch keine wirkliche Diskussion, denn alles, was nicht deinen Vorstellungen entspricht, wird niedergemacht.
Warum stellst du einen Thread ein, indem du aus dem beigefügten Link zitierst und dazu keine eigene Meinung hast?
Ich finde schon, wenn man eine Diskussion wünscht, dass der Urheber dazu auch seine persönliche Meinung schreibt. Nur Abschreiben ist ein bisschen wenig.
Du möchtest anscheinend, rein auf diesen Fall bezogen, eine Diskussion darüber führen, ob hier Gerechtigkeit, im Sinne der Gleichbehandlung, angewandt wurde.
Du vermeidest es tunlichst darzulegen, worum es dir geht.
Was du machst ist eine Bloßstellung, indem du unterstellst, den Sinn deines Anliegens nicht verstanden zu haben.
Stellt sich bei mir die Frage, ob du es auch verstanden hast?
So traurig wie es in diesem Fall ist, Gesetze sind nun einmal dafür da, dass sie geachtet, beachtet und angewandt werden, auch wenn der eine oder andere die daraus resultierende Entscheidung für ungerecht empfindet.
Im Übrigen finde ich den Link als nicht ausreichend dafür, eine sachliche Diskussion darüber zu führen, dies wäre anmaßend.
Keiner kennt die Entscheidungsgründe des Gerichtes zum Urteil.
Geschürt wird eine Art Selbstjustiz.
Recht
Gerechtigkeit
ein_lächeln
Ich demonstriere einen aktuellen Fall bei uns:
Eine Familie kaufte ein Grundstück, auf dem Jahre lang Baumaschinen einer Firma gelagert waren. Das wusste die Familie aber nicht. Irgendjemand machte die Bauherren im Verlaufe des Aushubs darauf aufmerksam. Also machte man eine Bodenanalyse, welche positiv ausfiel: es hatte nebst Diesel noch weitere Schadstoffe im Boden. Es musste vor dem Weiterbauen saniert werden.
Natürlich wollte die Bauherrschaft auf den Verursacher zurückgreifen. Aber dieser war inzwischen in Konkurs gegangen. Genauer: Die Söhne hatten die Firma aus der Konkursmasse gekauft und betreiben inzwischen das Baugeschäft weiter.
Das Gericht kam aber zu folgendem Beschluss:
- Die Sache ist verjährt;
- die jetzigen Besitzer (zur Erinnerung: die Söhne des Verursachers!) können nicht zur Verantwortung gezogen werden;
- den Bauherren konnte zugemutet werden, dass sie sich darum kümmern, was vorher auf dem Areal gelagert worden war.
Tja, so kann Rechtssprechung auch ausgelegt werden. Diese Sache brachte - ausser immensen Mehrkosten - eine grosse Verzögerung des Hausbaus.
Recht oder Gerechtigkeit!
Eine Familie kaufte ein Grundstück, auf dem Jahre lang Baumaschinen einer Firma gelagert waren. Das wusste die Familie aber nicht. Irgendjemand machte die Bauherren im Verlaufe des Aushubs darauf aufmerksam. Also machte man eine Bodenanalyse, welche positiv ausfiel: es hatte nebst Diesel noch weitere Schadstoffe im Boden. Es musste vor dem Weiterbauen saniert werden.
Natürlich wollte die Bauherrschaft auf den Verursacher zurückgreifen. Aber dieser war inzwischen in Konkurs gegangen. Genauer: Die Söhne hatten die Firma aus der Konkursmasse gekauft und betreiben inzwischen das Baugeschäft weiter.
Das Gericht kam aber zu folgendem Beschluss:
- Die Sache ist verjährt;
- die jetzigen Besitzer (zur Erinnerung: die Söhne des Verursachers!) können nicht zur Verantwortung gezogen werden;
- den Bauherren konnte zugemutet werden, dass sie sich darum kümmern, was vorher auf dem Areal gelagert worden war.
Tja, so kann Rechtssprechung auch ausgelegt werden. Diese Sache brachte - ausser immensen Mehrkosten - eine grosse Verzögerung des Hausbaus.
Recht oder Gerechtigkeit!