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Aktuelle Themen Recht und Gerechtigkeit

Re: Recht und Gerechtigkeit
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Allegra vom 21.08.2015, 19:22:07
Hallo Allegra,

beim Strafrecht gibt es auch ein sogenanntes "Ruhen der Verjährung", das könnte in diesem Mordfall zum Tragen kommen.
Der Fall wird sicher nicht so einfach ad acta gelegt.
Oder warum nimmt sich der Angeklagte einen Staranwalt???

Morrison
Allegra
Allegra
Mitglied

Re: Recht und Gerechtigkeit
geschrieben von Allegra
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.08.2015, 18:00:17
Der Mörder hat für diese Tat schon einmal vor Gericht géstanden.
Er wurde verurteilt.
Er legte Revision ein.
Darauf hob ein anderes Gericht die Verurteilung gegen ihn wieder auf, weil die Beweisgründe (Autoreifenspur) nicht ausreichend schienen.
Jahre später wurde anhand noch vorhandener
Kleidungsstücke des ermordeten Mädchens eine inzwischen mögliche Genanalyse gemacht und der vormals schon ermittelte Täter als wirklicher Täter festgestellt.
Da er für diese Tat bereits schon einmal vor Gericht gestanden hat, kann er nach geltendem deutschen Strafrecht nicht erneut verureilt werden.
Daß der Vater des Mädchens, der hier in der Nähe lebt, Gerechtigkeit will, wird jeder verstehen.

Da nimmt sich der Mörder eben einen Staranwalt.

Daß hier Kommentare mit "in dubio pro reo" gegeben wurden, ist unfaßbar .

Da es schon mehrere solcher Fälle gegeben hat, sind verschiedene Bundesländer mit der Forderung auf Nachbesserung des entsprechenden Gesetzes an den Bundestag herangetreten, bisher ohne Erfolg.

Allegra
pippa
pippa
Mitglied

Re: Recht und Gerechtigkeit
geschrieben von pippa
als Antwort auf Allegra vom 25.08.2015, 17:12:46
In diesem besonderen Fall aber "im Zweifel für den Angeklagten" zu erwähnen, ist geschmacklos, der Täter steht eindeutig fest, das Problem liegt
woanders, sh. Titel des Threads!
Allegra

Darum ging es doch gar nicht!!!

Es geht darum, dass ein neues Gesetz verabschiedet werden muss, um Täter, die einmal wegen „Mangel an Beweisen“ freigesprochen wurden, nachträglich bei neuer Beweislage schuldig zu sprechen und zu verurteilen.
Pippa

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olga64
olga64
Mitglied

Re: Recht und Gerechtigkeit
geschrieben von olga64
als Antwort auf Allegra vom 26.08.2015, 18:38:50
WEr sich "einen Staranwalt" nimmt, muss diese hohen Kosten bezahlen können. Als Pflichtverteidiger,dessen Kosten der Steuerzahler vergütet, werden Staranwälte nicht engagiert.
Es kann aber sein, dass ein Staranwalt von sich aus das Mandat übernimmt (evtl. kostenlos), weil solche Prozesse oft Rechtsgeschichte schreiben.
Auch wenn hier eine Gesetzesänderung erfolgen sollte, dauert dies und würde in dieser speziellen Causa nicht mehr zur Anwendung gebracht werden können.

Olga
Allegra
Allegra
Mitglied

Re: Recht und Gerechtigkeit
geschrieben von Allegra
als Antwort auf pippa vom 27.08.2015, 11:47:20
..Darum ging es doch gar nicht!!!

Es geht darum, dass ein neues Gesetz verabschiedet werden muss, um Täter, die einmal wegen »Mangel an Beweisen« freigesprochen wurden, nachträglich bei neuer Beweislage schuldig zu sprechen und zu verurteilen.
Pippa


Das geht ja doch auch nicht nur aus meinem Link im Eingangsthread (hätte man ihn gelesen) sondern auch aus einigen Beiträgen hervor.

Allegra
ehemaligesMitglied41
ehemaligesMitglied41
Mitglied

Re: Recht und Gerechtigkeit
geschrieben von ehemaligesMitglied41
@ Allegra,

..ich habe noch immer nicht begriffen, worum es dir geht.

Fest steht nun einmal, dass die Gesetze so sind.

Neue Verfahrensmethoden können nun einmal nicht rückwirkend auf abgeschlossene Verfahren angewandt werden. Die Betonung liegt auf abgeschlossene.

Normalerweise werden Urteile, die vollstreckbar sind, 30 Jahre aufbewahrt. In besonderen Fällen kann eine längere Aufbewahrungsfrist angeordnet werden, was hier der wahrscheinlich ist.

Ich verstehe die Situation des Vaters aus rein menschlicher Sicht.

Doch die damalige Beweislage hat nicht mehr hergegeben. Selbst wenn eine Gesetzesänderung zur Anwendung käme, würde sie nie rückwirkend sein.

Sollte der rechtskräftig Freigesprochene tatsächlich der Mörder sein, so muss er den Rest seines Lebens damit leben.

Dies, so glaube ich, ist auch eine Genugtuung für den Vater, leider eben nicht mehr.

Er darf ihn aber nicht als Mörder bezeichnen, da dieser von dieser Tat freigesprochen wurde.

Gerade in Mordverfahren stößt man da auf Unverständnis, was nachvollziehbar ist.

Wenn man aber die Gesamtheit betrachtet, so müssten alle Verfahren mehr oder minder immer wieder geprüft werden.

Selbst die zivilrechtliche Klage hat wenig Aussicht auf Erfolg.

Ein obsiegen des Klägers würde das Eingestehen des Mordes zur Folge haben.

Die Justiz urteilt an Hand der gültigen Gesetze, Rechtsprechung, ob dies dem Anspruch der Gerechtigkeit gerecht wird, ist immer subjektiv.

Eigentlich hätte dein Thread die Frage stellen müssen, ob die gesetzlichen Grundlagen noch ausreichend sind und nicht den neuen Erkenntnissen angepasst oder überarbeitet werden müssten.

Oder sehe ich das falsch?

Und nun wiederhole ich mich, es wird niemals rückwirkend geschehen.

ein_lächeln_


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DonRWetter
DonRWetter
Mitglied

Re: Recht und Gerechtigkeit
geschrieben von DonRWetter
als Antwort auf ehemaligesMitglied41 vom 28.08.2015, 03:47:16
Ein fachlich versierter Kommentar, aus dem ich gelernt habe. Die Logik darin ist nicht widerlegbar.

Danke.
Allegra
Allegra
Mitglied

Re: Recht und Gerechtigkeit
geschrieben von Allegra
als Antwort auf ehemaligesMitglied41 vom 28.08.2015, 03:47:16
@ Allegra,

..ich habe noch immer nicht begriffen, worum es dir geht.

Fest steht nun einmal, dass die Gesetze so sind.
....
Sollte der rechtskräftig Freigesprochene tatsächlich der Mörder sein, so muss er den Rest seines Lebens damit leben.
...
ein_lächeln_
geschrieben von ein_laecheln_fuer_dich

Hervorhebung von mir!

Du hast recht, Du hast es in der Tat nicht begriffen!

Der Mörder ist im Nachhinein eindeutig übeführt worden, wie inzwischen allgemein bekannt ist!
Daraus ergab sich ja erst diese außergewöhnliche Situation, worüber auch die Medien umfangreich berichteten.
Allegra
DonRWetter
DonRWetter
Mitglied

Re: Recht und Gerechtigkeit
geschrieben von DonRWetter
als Antwort auf Allegra vom 28.08.2015, 11:18:11
Die Frage hat ein_lächeln in Ihrem Beitrag aufgegriffen und eindeutig beantwortet.

Das einzige, was hier unklar ist, was Du beabsichtigst bzw. als Lösung vorschlägst.

Vielleicht ein permanentes Monitoring aller Fälle der Vergangenheit unter dem Aspekt der aktuellen Technik?

In welchem Abstand?
Wie lange (z.B. für die Dauer eines durchschnittlichen Menschenlebens ab dem Tatzeitpunkt)?

Nochmal:

Du kannst einen Täter, der zum Zeitpunkt des Verfahrens aus Beweismangel nicht überführt werden konnte und der freigesprochen wurde (also Verfahren abgeschlossen), nicht erneut verurteilen, auch wenn die Technik den Schuldbeweis inzwischen hergeben würde.

Das ist die gültige Rechtslage. Es ist auch nicht praktikabel, alle abgeschlossenen Verfahren für alle Ewigkeit permanent daraufhin abzuklopfen, ob die aktuelle Technik nicht doch noch irgendwas anderes ergeben könnte.
justus39
justus39
Mitglied

Re: Recht und Gerechtigkeit
geschrieben von justus39
als Antwort auf ehemaligesMitglied41 vom 28.08.2015, 03:47:16
Wenn es nicht möglich wäre, überholte Gesetze, welche die Verfolgung von Straftätern unmöglich machen, zu ändern, dann würden auch heute noch Hexen verbrannt, Juden enteignet und ermordet und Homosexuelle eingesperrt.
Justus

Ein Gesetz, welches die Verfolgung eines Mörders trotz vorliegender und anerkannter Beweise verhindert, sollte aber schnellstens geändert werden.

Justus

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