Innenpolitik Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
Ja sicher, das eine schliesst das andere nicht aus!
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susannchen
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susannchen
Hallo Susannchen, auch hier kann es anders sein. Es ist möglich und wurde in Hildesheim auch anders praktziert. Es wurden öffentlich in der Presse Interessenten für das Schöffenamt gesucht und man konnte sich schriftlich bewerben. Von den Bewerbern wurden dann durch ein entsprechendes Gremium diejenigen gewählt, die dann Schöffen wurden bzw. werden sollten. Ein Teil als hauptamtliche Schöffen, ein Teil als Ersatzschöffen.
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idurnnamhcab
Ich habe mich auch beworben.
Wir Schöffen hatten einen ziemlich schweren Stand dem Richter gegenüber. Wir hatten selten die Möglichkeit uns durchzusetzen, obwohl wir in der Mehrzahl waren, also zu zweit.
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ursula_j
Ich wurde von der Gewerkschaft nominiert und von den Behörden als Schöffe für das Arbeitsgericht gewählt. Wir waren je 1 Vertreter der Arbeitnehmerschaft und der Arbeitgeber. Nebst dem Richter war noch der Gerichtsschreiber, welcher beratende Funktion hatte.
Der Richter machte zwar Vorschläge - schliesslich kannte er sich in den Gesetzen am besten aus. Aber ich setzte mich meistens - aus dem Bauchgefühl heraus - mit meinen Argumenten durch. Es ist also nicht so, dass die Richter von Amtes wegen immer Recht haben.
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schorsch
Der Richter machte zwar Vorschläge - schliesslich kannte er sich in den Gesetzen am besten aus. Aber ich setzte mich meistens - aus dem Bauchgefühl heraus - mit meinen Argumenten durch. Es ist also nicht so, dass die Richter von Amtes wegen immer Recht haben.
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schorsch
Wenn es dann juristendeutsch ist , beuge ich mich dem mengenrabatt, susannchen.
dank für die aufklärung, aber auch wenn die juristen es so nennen, finde ich es im zusammenhang mit mehrfachen mord nicht viel erträglicher .
jutta - vitaraw
dank für die aufklärung, aber auch wenn die juristen es so nennen, finde ich es im zusammenhang mit mehrfachen mord nicht viel erträglicher .
jutta - vitaraw
An vitaraw - nur zur Klarstellung ;-)
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Lass Dir nichts erzählen, vitaraw! Du hast mit Deiner Kritik völlig Recht: (Susannchens) "Mengenrabatt" ist kein gebräuchlicher juristischer Ausdruck, sondern allenfalls ein Jargon, den manche Juristen verwenden, wenn sie (in Bierlaune) unter sich sind!
Bei Gericht (ich bin auch Schöffin)pflegt man sich natürlich nicht derart unpassend bzw. menschenverachtend auszudrücken!
Gemeint ist z.B. folgendes:
1.Wenn ein Straftäter durch eine Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt hat (er "in Tateinheit" gehandelt hat - §52StGB), bekommt er trotzdem nur eine Strafe.
2.Hat er "in Tatmehrheit" gehandelt (werden gleichzeitig mehrere Straftaten abgeurteilt - §53StGB), bekommt er eine Gesamtstrafe.
3.Es ist auch möglich, dass minderschwere Anklagepunkte weggelassen werden und zwar dann, wenn sie in keinem Verhältnis zu den schweren Anklagepunkten stehen
Dies nur zur Klarstellung
Gruß, Ursula
Bei Gericht (ich bin auch Schöffin)pflegt man sich natürlich nicht derart unpassend bzw. menschenverachtend auszudrücken!
Gemeint ist z.B. folgendes:
1.Wenn ein Straftäter durch eine Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt hat (er "in Tateinheit" gehandelt hat - §52StGB), bekommt er trotzdem nur eine Strafe.
2.Hat er "in Tatmehrheit" gehandelt (werden gleichzeitig mehrere Straftaten abgeurteilt - §53StGB), bekommt er eine Gesamtstrafe.
3.Es ist auch möglich, dass minderschwere Anklagepunkte weggelassen werden und zwar dann, wenn sie in keinem Verhältnis zu den schweren Anklagepunkten stehen
Dies nur zur Klarstellung
Gruß, Ursula
Re: An vitaraw - nur zur Klarstellung ;-)
Das Ergebnis ist das selbe.
Mit Gefühlsdusselei ist da keinem geholfen!
Möglich dass du in gehobenen Kreisen Schöffin bist
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susannchen
Mit Gefühlsdusselei ist da keinem geholfen!
Möglich dass du in gehobenen Kreisen Schöffin bist
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susannchen
Re: An vitaraw - nur zur Klarstellung ;-)
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Das Ergebnis ist das selbe.
Mit Gefühlsdusselei ist da keinem geholfen!
Möglich dass du in gehobenen Kreisen Schöffin bist
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susannchen
?????
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ursula
Re: An vitaraw - nur zur Klarstellung ;-)
?????
Und das als Schöffin? *schmunzel*
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susannchen
Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ich habe mich auch beworben.
Wir Schöffen hatten einen ziemlich schweren Stand dem Richter gegenüber. Wir hatten selten die Möglichkeit uns durchzusetzen, obwohl wir in der Mehrzahl waren, also zu zweit.
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ursula_j
Ich hatte während meiner Schöffentätigkeit bisher nur gute Erfahrung! Die Richter, mit denen ich zu tun habe, sind uns Schöffen gegenüber sehr aufgeschlossen und greifen jeden vernünftigen Vorschlag bereitwillig auf. Allerdings gibt es unter Schöffen auch fürchterliche Schwätzer und Wichtigtuer, die mit ihren Beiträgen die Verhandlung und Beratung eher stören und behindern!
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ursula
Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
Ich war in Abständen rund 20 Jahre lang Schöffin,
vor dem Amtsgericht und dem Landgericht.
Über die hauptamtlichen Richter kann ich nichts Negatives sagen - wir sind immer in Übereinstimmung
zu den jeweiligen Urteilen gekommen. Ich bin in dieser Zeit keinem arroganten Richter begegnet.
Medea
vor dem Amtsgericht und dem Landgericht.
Über die hauptamtlichen Richter kann ich nichts Negatives sagen - wir sind immer in Übereinstimmung
zu den jeweiligen Urteilen gekommen. Ich bin in dieser Zeit keinem arroganten Richter begegnet.
Medea