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Innenpolitik Stolz auf das Grundgesetz?

Bote Asgards
Bote Asgards
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von Bote Asgards
als Antwort auf freddy-2015 vom 20.12.2018, 00:30:52

Ich hoffe, daß das BVG nicht wieder ein Verbeugungsurteil wie zum Schächten und zur Beschneidung  fällt.

wandersmann
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von wandersmann

Vielleicht aber gelingt es uns, zum eigentlichen Thema zurück zukehren, bei dem es sich ja nicht vorrangig um die Behandlung der Religionsfreiheit in Deutschland handelt, sondern vielmehr um die vom DEUTSCHLANDFUNK angestoßene Diskussion anlässlich des bevorstehenden 70. Jahrestages des Grundgesetzes am 8.Mai 2019.

" Was macht das deutsche Grundgesetz zu Ihrer Verfassung? Wie sehen Sie das Grundgesetz, 70 Jahre nach seinem Inkrafttreten? Welche Passage halten Sie für besonders wichtig? Welcher Artikel gibt Ihnen zu denken? Und hatten Sie in ihrem Leben besondere Berührungspunkte mit einem Artikel?"

 

adam
adam
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von adam
als Antwort auf lupus vom 19.12.2018, 19:24:53

Karl, die Eiferei gefällt mir auch nicht. Sie ist oft das Gleiche nur mit anderen Vorzeichen.

Ich bin auch gegen die hohen Zahlungen der Allgemeinheit an die Kirchen, jedoch kenne ich auch die Herkunft derselben, was eigentlich plumper Ironie nicht zugänglich ist.

Eigentlich hatte ich erwartet, dass zu Auswüchsen von religiösen Praktiken, die nicht einfach durch eine freie Religionsausübung gedeckt sein dürften, eine Meinung geäußert würde.

lupus
Dann äußere dich doch zu den Auswüchsen. Welche meinst du? Warum bist du z.B. gegen die staatlichen Zahlungen an die Kirchen? Wie Karl richtig schrieb, sehe ich jeden institutionell eingefangenen Glauben sehr kritisch. Das gilt für die christlichen Kirchen und den Islam mag ich überhaupt nicht. Allerdings sehe ich bei unseren Kirchen auch das soziale Engagement. Das wäre für den Staat nicht zu stemmen.

Oder wie ist es mit den sogenannten Ehen mit Kindern im islamischen Kulturkreis? Natürlich gibt es das, aber meistens haben diese Ehen mit Sexualität nichts zu tun, sondern gelten als traditionelle, soziale Absicherung des Mädchens, die durch die Heirat rechtlich abgesichert wird. Können sich Eltern eine Ausbildung des Mädchens nicht leisten, springt ein reiches Familienmitglied ein oder ein Patriarch des Ortes. Das Mädchen kommt in den Harem des Hauses unter die Fittiche der ersten Frau, die für das Wohl und die Ausbildung des Mädchens sorgt, das dafür im Haushalt hilft. Sexuelle Dienste muß das Kind selbstverständlich nicht leisten. Der Hausherr würde sich diese Unterstellung zurecht verbieten.  Harem ist hier keine europäisch-mittelalterliche Ansicht einer, sich halbnackt räkelnden sexuellen Abrufbereitschaft für den Herren, sondern einfach der Frauenbereich des Hauses, zu dem kein fremder Mann Zutritt hat. Bei diesen "Kinderehen" muß also jeder Fall einzeln geprüft werden, wie er sich verhält.

An diesem Beispiel würde ich gerne vorschlagen, daß jeder seine Art der Kritik überprüft. So hat meine Kritik am Islam nichts mit den Kindehen zu tun. Kindehen haben etwas mit den entsprechenden Ländern und traditionell bestimmten Gesellschaften zu tun. Soweit mir bekannt ist, haben die arabischen Staaten die gesetzlich erlaubte Heirat von Mädchen deutlich angehoben. Kindehen sind nicht erlaubt. Größtenteils ist das, was hier Kritik genannt wird, eine Unterstellung und Verleumdung. Es wird unterstellt, daß arabische Männer ihre Kinder nicht lieben und Eltern ihre Kinder zum sexuellen Mißbrauch frei geben. Eigentlich ist es eine Ungeheuerlichkeit.

Ich verteidige den Islam? Keineswegs, ich verteidige Menschen, die Muslime sind und dafür nichts können. Hier im ST schreibe ich seit Jahren, daß wir "unsere" Muslime vor dem Islam schützen müssen, vor dem wie und von wem das Bild des Islam beherrscht wird. Das ist der saudische Wahabismus und seine Hauptmissionare die Salafisten.

Noch kurz zum Grundgesetz: Atheisten sollten sich über die Religionsfreiheit freuen, denn sie werden auch geschützt. Religionsfreiheit gilt auch für "frei von Religion". Aber was haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit dem Thema zu tun? Oder ist das Bundesverfassungsgericht gemeint (BVerfG)? Lächeln

--

adam

 

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Tina1
Tina1
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von Tina1
als Antwort auf adam vom 20.12.2018, 20:40:07

Karl, die Eiferei gefällt mir auch nicht. Sie ist oft das Gleiche nur mit anderen Vorzeichen.

Ich bin auch gegen die hohen Zahlungen der Allgemeinheit an die Kirchen, jedoch kenne ich auch die Herkunft derselben, was eigentlich plumper Ironie nicht zugänglich ist.

Eigentlich hatte ich erwartet, dass zu Auswüchsen von religiösen Praktiken, die nicht einfach durch eine freie Religionsausübung gedeckt sein dürften, eine Meinung geäußert würde.

lupus

Oder wie ist es mit den sogenannten Ehen mit Kindern im islamischen Kulturkreis? Natürlich gibt es das, aber meistens haben diese Ehen mit Sexualität nichts zu tun, sondern gelten als traditionelle, soziale Absicherung des Mädchens, die durch die Heirat rechtlich abgesichert wird.  Sexuelle Dienste muß das Kind selbstverständlich nicht leisten. .
 Lächeln
adam

 
geschrieben von adam

Ich kann nur mit dem Kopf schüttel über deine Aussagen. Solche Sätze hätte ich von dir nie erwartet. Deine Aussagen zeigen, dass du dich mit dem Thema "Kinderehe/ Zwangsehen" nie wirklich beschäftigt hast. Dein Unwissen zeigt, dass du dich nie wirklich informiert hast, vorallem dir nicht angehört hast, was diese muslimischen Mädchen darüber berichten Ich habe schon vor 20 Jahren Bücher gelesen, wo muslimische Frauen über ihr Schicksal in arabischen Ländern berichtet haben. Dort konnte man lesen, wie sie als Kind, spätestens wenn sie ihre Menstruation hatten, sich verhüllen mussten, verheiratet u jeden Tag zum Sex gezwungen wurden.

Wenn nach deiner Meinung nach, diese Kinderehen nichts mit Sexualität zu tun haben, dann stellt sich die Frage, warum werden diese Mädchen mit 12, 13,14, 15 Jahren schwanger? Vom heiligen Geist?

"Sexuelle Dienste muss das Kind selbstverständlich nicht leisten", wie kommst du auf diese Aussage?  Schau dir mal die Videos an, da wird ganz anderes von muslimischen Mädchen u Frauen berichtet, wie du es hier behauptest. Dass was sie erzählen, findet in den allermeisten Kinder.- Zwangsehen statt.

Im GG gibt es ein Recht auf Menschenwürde, es gibt den besonderen Schutz für Kinder. Diese Mädchen haben aber keine Menschenwürde mehr, sie haben auch kein Recht, keine Mittel sich zu wehren. Sie sind den Männern, denn streng religiösen, streng traditionellen Familien ausgeliefert. Sie dürfen nicht in die Schulen gehen, sich nicht als freie Menschen entwickeln. Sie werden unterdrückt und das auch in einem demokratischen Land wie Deutschland, wo die Menschenwürde das oberste Gebot ist.
Tina
 


 

 









 
adam
adam
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von adam
als Antwort auf Tina1 vom 21.12.2018, 14:06:29

Tina,

hättest du meinen Beitrag gelesen, solltest du erkannt haben, daß ich geschrieben habe, daß es diese Zwangsehen sehr wohl gibt, aber eben auch die anderen Fälle, weswegen jede dieser Ehen genau betrachtet werden muß. Das verlangen bei uns auch viele Juristen. Mach dir mal Gedanken darüber, wer besser informiert ist, Wenn wir andere Kulturen verstehen wollen, werden wir nicht weiter kommen, wenn wir nur deren Verbrechen hervorheben.

--

adam

freddy-2015
freddy-2015
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf Bote Asgards vom 20.12.2018, 01:14:14
Ich hoffe, daß das BVG nicht wieder ein Verbeugungsurteil wie zum Schächten und zur Beschneidung  fällt.

Ich denke es wird so kommen wie von mir beschrieben,
mit der Einschränkung das eine bestehende Kinderehe Bestand hat
und die neuen in Zukunft nicht mehr zulässig sind und unter Strafe gestellt werden
für alle hier lebende Menschen und keine Ausnahmen mehr geduldet werden.
Sonst können wir unser GG abschaffen.

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Bote Asgards
Bote Asgards
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von Bote Asgards
als Antwort auf freddy-2015 vom 21.12.2018, 15:18:42

Kinderehen sind generell als Zwangsehen zu betrachtenn und im Prinzip eine Form von Sklaverei. Richtig ist mMn, solche Ehen generell zu anullieren, damit das Opfer nach Erreichen der Volljährigkeit frei entscheiden kann, ob und wen es heiraten will.

olga64
olga64
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Bote Asgards vom 21.12.2018, 16:49:06
Kinderehen sind generell als Zwangsehen zu betrachtenn und im Prinzip eine Form von Sklaverei. Richtig ist mMn, solche Ehen generell zu anullieren, damit das Opfer nach Erreichen der Volljährigkeit frei entscheiden kann, ob und wen es heiraten will.
Mal angenommen, es wird eine sog. Zwangs- oder Kinderehe bei einer 16-jährigen festgestellt, bedeutet dies, dass die Angehörigen gegen eine Annullierung prozessieren würden. Das bedeutet dann ferner, dass so ein Prozess sicher bis zu 2 Jahren dauern kann. Bis dahin ist die junge Frau dann 18 Jahre alt und kann frei entscheiden, ob und wen sie heiraten will. Bleibt sie bei ihrem Mann, hat sich nichts geändert, oder? Olga
SamuelVimes
SamuelVimes
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von SamuelVimes

Hauptsache wir kriegen keine US-amerikanischen Verhältnisse....

http://www.unchainedatlast.org/child-marriage-shocking-statistics/

https://www.n-tv.de/panorama/Angel-minderjaehrig-und-zwangsverheiratet-article20101168.html

LG
Sam

 

Bote Asgards
Bote Asgards
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von Bote Asgards
als Antwort auf olga64 vom 21.12.2018, 17:08:13

Wenn es keine gerichtlichen Einzelfallentscheidungen gibt, sondern gesetzlich eine generelle Nichtanerkennung von Kinderehen, gibt es auch keine Möglichkeit dagegen zu prozessieren. Das Mädchen bzw. die junge Frau kann sich bei Volljährigkeit frei entscheiden.


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