Innenpolitik Wiederbelebung der Vermögenssteuer - Bestrafung der Tüchtigen, sozialistische Gleichmacherei oder Gerechtigkeit?
Im Wahlprogramm der Grünen steht über die Vermögenssteuer:Ich muss offen zugeben das ich bei " 1% ... 2 Mio. " auch hängen geblieben bin! ( Wer lesen kann ist klar im Vorteil! )Mit der immer stärker steigenden Ungleichheit finden wir uns nicht ab, sondern wollen große Vermögen nach der Corona-Krise wieder besteuern. Dafür gibt es verschiedene Instrumente. Die Einführung einer neuen Vermögensteuer für die Länder ist unser bevorzugtes Instrument. Die Länder sollten die Einnahmen dieser Steuer für die Finanzierung der wachsenden Bildungsaufgaben einsetzen. Die Vermögensteuer sollte für Vermögen oberhalb von 2 Millionen Euro pro Person gelten und jährlich 1 Prozent betragen. Begünstigungen für Betriebsvermögen werden wir im verfassungsrechtlich erlaubten und wirtschaftlich gebotenen Umfang einführen. Dabei streben wir Lösungen an, die zusätzliche Anreize für Investitionen schaffen und die besondere Rolle und Verantwortung von mittelständischen und Familienunternehmen berücksichtigen.https://cms.gruene.de/uploads/documents/2021_Wahlprogrammentwurf.pdf
(Dort S. 49, Hervorhebung im Zitat durch mich)
Klingt das schlimm? Ich finde nicht.
Es steht geschrieben: "oberhalb 2 Mio. pro Person, 1% pro Jahr " für Privatvermögen! Will heißen: du musst schon als Ehepaar 5 Mio. an Vermögen besitzen, dass du für 1. Mio. Steuern zahlst!
Neben meinen allg. Bedenken über den Erhebungsmodus der Vermögenssteuer, stelle ich die gleiche Frage wie du, lieber Schaschlik:
Klingt das schlimm?
MarkusXP
"Vor dem Gesetz sind alle gleich!" ... eine ewige Wahrheit!Wenn "immer wieder die gleichen Beispiele kommen", zeigt das doch, dass sich viele Leute Sorgen machen. Und "Um diese Leute (Wertung?) geht es doch gar nicht" kann ja eigentlich nicht sein, wenn vor dem Gesetz alle gleich sind. Mir kommt es eher so vor, als ob es nicht um die "Reichen und Super-Reichen in unserem Lande" geht, denn die haben genug Möglichkeiten, sich deutschen Gesetzen zu entziehen, was "diese Leute" nicht haben!
Um diese Leute geht es doch gar nicht! Die Reichen und Super-Reichen in unserem Lande haben doch eine ganz andere Biographie, deren Kinder und Enkelkinder erst recht!
MarkusXP
Leider ist es mir offensichtlich nicht gelungen das verständlich zu sagen was ich zum Ausdruck bringen wollte! ... kann passieren!
Ich trinke noch meinen Wein ( "Die Jungen Franken" ... Müller, trocken ... habe schon schlechtere getrunken! ) langsam aus und gehe dann ( verzweifelt! ) in die Falle!
MarkusXP
Nicht verzweifeln, @MarkusXP, morgen ist auch noch ein Tag!
Zwergohreule
Diese "ewige Wahrheit" wird doch hier falsch aufgefasst."Vor dem Gesetz sind alle gleich!" ... eine ewige Wahrheit!
MarkusXP
Alle sind vor dem Steuergesetz gleich auf die das Gesetz zutrifft. Also z.B. alle die 2 und mehr Millionen Vermögen haben.
Für andere trifft das Gesetz nicht zu und und die Betrachtung "Gleichheit" geht ins Leere.
lupus
Guten Morgen @lupus,Ich wurde vom Finanzamt letztes Jahr darauf aufmerksam gemacht, daß ich zu billig vermiete (für München nicht ortsüblich) -Das kann ich mir nicht richtig vorstellen.Das wäre ja ähnlich wenn einer etwas günstig verkauft. Sagenhaft.
Rosemarie
Vermietest du vielleicht an Verwandte?
lupus
ich habe Deine Frage hervorgehoben, weil ich dazu Informationen habe. Bei der Vermietung an Verwandte gilt die 66% Regel, d. h. das Finanzamt erkennt eine Miete, die bei 66% der Durchschnittsmiete im Mietspiegel beträgt bei Verwandten noch an.
Liegt die Miete unterhalb 66% kann es bei der steuerlichen Verrechnung von Instandhaltungskosten mit den Mieteinnahmen Probleme geben.
Quelle
Karl
P.S.: Oh, es gibt ein Update seit dem 1.1. 2021:
"Liegt die Miete zwischen 50 und unter 66 Prozent des ortsüblichen, gilt seit 1. Januar 2021 eine Sonderregelung: In diesem Fall erfolgt eine Prüfung, ob eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Ist das der Fall, sind die Werbungskosten vollumfänglich abzugsfähig. Wenn nicht, können sie nur anteilig abgezogen werden."Ich vermute, dass diese Sonderregelung bedeutet, dass nachgewiesen werden muss, dass man mit der vermieteten Wohnung keine Verluste macht, was leicht der Fall sein könnte, falls Kredite für den Erwerb der Wohnung eingesetzt wurden oder die Renovierungskosten sehr hoch ausfallen.
Hallo Karl
das war mir bekannt und deine Darstellung trifft voll zu. Ich glaube jedoch dass es da keine einheitliche Regelung gibt.
Die Vermietung an Verwandte kann ein kleines Steuersparmodell sein und das ist der Versuch dem etwas Grenzen zu setzen.
Vor Jahren habe ich folgenden Fall der wohl beim Gericht lag gelesen.
Eine Frau besitzt und bewohnt ein Haus in dem ihr Sohn eine Arztpraxis betreibt.
Sie verschenkt eine Haushälfte an ihren Sohn und zwar die von ihr bewohnte.
Diese vermietet der Sohn an seine Mutter.
Ein Steuersparmodell!😁
lupus
Im Wahlprogramm der Grünen steht über die Vermögenssteuer:Jetzt mal eine Frage an den Ersteller des Thread :Mit der immer stärker steigenden Ungleichheit finden wir uns nicht ab, sondern wollen große Vermögen nach der Corona-Krise wieder besteuern. Dafür gibt es verschiedene Instrumente. Die Einführung einer neuen Vermögensteuer für die Länder ist unser bevorzugtes Instrument. Die Länder sollten die Einnahmen dieser Steuer für die Finanzierung der wachsenden Bildungsaufgaben einsetzen. Die Vermögensteuer sollte für Vermögen oberhalb von 2 Millionen Euro pro Person gelten und jährlich 1 Prozent betragen. Begünstigungen für Betriebsvermögen werden wir im verfassungsrechtlich erlaubten und wirtschaftlich gebotenen Umfang einführen. Dabei streben wir Lösungen an, die zusätzliche Anreize für Investitionen schaffen und die besondere Rolle und Verantwortung von mittelständischen und Familienunternehmen berücksichtigen.https://cms.gruene.de/uploads/documents/2021_Wahlprogrammentwurf.pdf
geschrieben von Schaschlik_Tango
Wiederbelebung der Vermögenssteuer - Bestrafung der Tüchtigen, sozialistische Gleichmacherei oder Gerechtigkeit?
Bei 10 Millionen Wert, was fallen da an Steuern an,.???
und wieviel Eigentümer gibt es, könnte was ausmachen.
(Ist bei uns im kleinen so, mehrere Eigentümer).
Tango gut gemacht.👍😉👍
Hallo zusammen!
Leider bin ich noch nicht dazu gekommen das Wahlprogramm der Grünen zu durchforsten. Natürlich glaube ich den Ausführungen von lupus und MarkusXP dazu.
Gerecht ist diese Steuer trotzdem nicht, denn sie besteuert einen fiktiven und keinen realen Wert.
Dazu möchte ich das Beispiel mit einer Immobile wieder aufgreifen.
Eine Haus, das vor 50 Jahren gekauft wurde wäre dann etwa bis in die späten 70er Jahre mit einer geringen Vermögensteuer besteuert worden. Dann begann der erste Bauboom. Der Hausbesitzer wurde dann über die Grundsteuer für Erschließungskosten der Baugebiete zur Kasse gebeten. Mit der Nachfrage nach Grundstücken wäre dann die Vermögensteuer gestiegen, obwohl das Haus immer noch das gleiche ist. Die Immobilienblase platzt, die Besteuerung sinkt, obwohl das besteuerte Objekt immer noch das gleiche ist. Nun beginnt der jetzige Boom, zusätzlich angeheizt durch Grundstücksspekulanten. Das Haus steigt immens im Wert, genauso die Vermögensteuer. Das Haus ist immer noch das Gleiche und der Besitzer darf wieder die Erschließungskosten für neue Infrastrukturen mittragen. Sollte diese Blase wieder platzen, sinkt die Besteuerung wieder.
Und das soll eine gerechte Steuer sein, bei der weder für den Besteuerten noch für den Staat absehbar ist, was bezahlt oder eingenommen wird?
Aus dieser Ungerechtigkeit heraus für Besitzer, die ihr Habe nicht verkaufen wollen, haben fast alle europäischen Staaten die Vermögensteuer abgeschafft. Durch die Obergrenze von 2 Mio. wird die Steuer auch nicht gerechter. Eine Leserzuschrift im Münchner Merkur von heute spricht wegen der Obergrenze von Neidsteuer und billiger Stimmenfischerei.
Ich wäre durchaus für eine Besteuerung beim Verkauf, wenn dabei der Spekulationsgewinn abgeschöpft würde.
Aber ich bin guten Mutes dass sich alles einschleift, weil man vermutlich mit dem konservativen Lager ein Regierungsbündnis eingehen muss und die Koalitionsverhandlungen die Dinge wieder relativieren.
Anderl
Da gibt es aber noch eine Klientel, für die das Volk sicher umgehend kämpfen würde, dass sie von dieser Vermögenssteuer und anderen Unbequemlichkeiten ausgenommen werden: die Fussballer,bzw hoch verdienende Sportler.I
Um diese Leute geht es doch gar nicht! Die Reichen und Super-Reichen in unserem Lande haben doch eine ganz andere Biographie, deren Kinder und Enkelkinder erst recht!
MarkusXP
Wenn die überhaupt noch in Deutschland wohnen und sich in ihrer grenzenlosen Güte herablassen, "normale" Steuern zu entrichten, dann aber manchmal doch "Fehler" machen, wird erklärt, man solle ihnen dieses nachsehen, weil sie so viel für ihr Land getan haben.
Olga
Nun du bringst immer Besonderheiten in eine Steuerdiskussion und die Frage nach der Bewertung des Vermögens und der der Festlegung was ist Vermögen und welches soll der Steuer unterworfen werden ist recht problematisch.
Vorher hattest du die Art und Weise sowie die Bedingungen des Vermögenserwerbs in die Diskussion am 26.5.gebracht. War dir meine Frage wie jemand und wer das bei der Besteuerung beurteilen soll wohl zu schwierig so dass du sie lieber unbeantwortet lässt?
lupus