Forum Politik und Gesellschaft Religionen-Weltanschauungen Na endlich - Religionsfrei im Revier am "Karfreitag"

Religionen-Weltanschauungen Na endlich - Religionsfrei im Revier am "Karfreitag"

Gerdd
Gerdd
Mitglied

RE: Na endlich - Religionsfrei im Revier am "Karfreitag"
geschrieben von Gerdd
als Antwort auf Elmos vom 30.03.2018, 16:42:29
Andrea,
ich stimme Deiner Aussage zu, die da lautete:
" Das ist eine ziemlich gefestigte "Übermacht" und dass man, wenn man überzeugt ist dass dies falsch ist, sich bisweilen in Eifer reden kann... finde ich nachvollziehbar. "

Karl,
Deine Stellungnahme, die da lautete:
" Dass er sich wie ein religiöser Eiferer verhält, fällt ihm gar nicht auf. "
kann ich nicht unterstützen, sorry!

Ich denke:
Entweder respektieren wir uns alle gegenseitig (Gläubige und Nichtgläubige) und erlauben uns "eifrige" Stellungnahmen oder wir schweigen alle dazu (was bedeutet, daß religiöse/antireligiöse Stellungnahmen aus dem ST komplett rausgehalten werden).

P.S.: So wie der Großteil der Politiker die Nichtgläubigen ignoriert und mit den Gäubigen sich verbandelt, so kann man das nicht handhaben, weil man damit irgendwann einen Volks-Aufstand provoziert.
Gerdd
 
mane
mane
Mitglied

RE: Na endlich - Religionsfrei im Revier am "Karfreitag"
geschrieben von mane
als Antwort auf Elmos vom 30.03.2018, 16:42:29

Und die hier so häufig erwähnte "Toleranz" der Christen - klar können sie sich ruhig zurück lehnen.
Hier stehen an jeder Ecke Kirchen, die Kinder werden ab dem ersten Schuljahr indoktriniert, der Staat hilft den Kirchen Geld einzutreiben und es gibt massenhaft religiöse Feiertage.

geschrieben von Elmos
Hallo Andrea,

an deutschen Schulen darf ein Schüler nicht zur Teilnahme am Religionsunterricht gezwungen werden. Eltern, die ihr Kind vom Fach Religion abmelden wollen, können dies jederzeit tun. Hast Du andere Erfahrungen gemacht?
Ich denke ,dass anstatt des Religionsunterrichts, bereits in den Grundschulen das Fach Ethik unterrichtet werden sollte.
Gruß Mane
 
 
qilin
qilin
Mitglied

RE: Na endlich - Religionsfrei im Revier am "Karfreitag"
geschrieben von qilin
als Antwort auf mane vom 30.03.2018, 19:18:15

Zumindest in Österreich sind die Jugendlichen ab 14 'religionsmündig' und können sich auch selbst vom RU abmelden. Dazu allerdings eine gewisse Einschränkung, die mir von einem Gymnasiallehrer zugetragen wurde: Der Religionslehrer beklagte sich bei ihm (als Klassenvorstand), dass einige Schüler im RU beständig störten. Er sprach das in einer Stunde an und meinte, wenn sie der RU nicht interessierte, könnten sie sich ja abmelden - was diese auch taten. Daraufhin wurde er zum Direktor zitiert, der ihn wegen dieses Rates zurechtwies - die Schüler müssten unbedingt im RU gehalten werden. Er war allerdings Manns genug, sich davon nicht beeindrucken zu lassen...


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qilin
qilin
Mitglied

RE: Na endlich - Religionsfrei im Revier am "Karfreitag"
geschrieben von qilin
als Antwort auf Gerdd vom 30.03.2018, 19:07:02
Karl,
Deine Stellungnahme, die da lautete:
" Dass er sich wie ein religiöser Eiferer verhält, fällt ihm gar nicht auf. "
kann ich nicht unterstützen, sorry!

Ich denke:
Entweder respektieren wir uns alle gegenseitig (Gläubige und Nichtgläubige) und erlauben uns "eifrige" Stellungnahmen oder wir schweigen alle dazu (was bedeutet, daß religiöse/antireligiöse Stellungnahmen aus dem ST komplett rausgehalten werden).

geschrieben von Gerdd
Ich denke dass 'eifrige' Stellungnahmen durchaus nicht unkorrekt sind, pauschale Herabsetzungen aber sehr wohl - wie sich das prozentuell auf Religiöse und Antireligiöse verteilt, kann ja jedeR für sich beurteilen...

() qilin
Gerdd
Gerdd
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RE: Na endlich - Religionsfrei im Revier am "Karfreitag"
geschrieben von Gerdd
als Antwort auf Elmos vom 29.03.2018, 14:46:06
Andrea,
ich unterschreibe was Du so benennst:
" Es macht nicht krank aber es ÄRGERT mich, dass ich mir von Menschen, deren Glaube ich nicht teile und den ich für schädlich und unrichtig halte vorschreiben lassen soll wie ich meine Freizeit zu verbringen habe. "

Übrigens,
hier im thread wurde auch mal danach gefragt, ob wir die Ruhe an diesem EINEN Tag nicht vertragen könnten?
Ich mache mal eine Gegenrechnung auf mit dem säkularen Glockenschlag (Zeitanzeige) stündlich, das ganze Jahr über:

12 Uhr mittags
4 mal der viertelstunden Glockenschlag
12 mal ein heller Glockenschlag
12 mal ein dunklerer Glockenschlag

... macht zusammen 28 Schläge

Wenn man Pech hat und zwischen einer evangelischen und einer katholischen Kirche wohnt, dann alles doppelt (nacheinander), also zusammen 56 Glockenschläge (nur für die 12-Uhr Stundenanzeige)
Wie gesagt täglich und stündlich und das ganze Jahr über.
Nachts von 22 Uhr bis morgens 6 Uhr ist Ruhe!!!

Wie gesagt, das sind die unnötigen Glockenschläge, die angeblich im Mittelalter nur übernommen wurden, weil die Uhren der Rathäuser nicht mehr so verläßlich waren. Also nicht die Rede vom kichlichen Läuten!

Wenn man fragt, ob man das nicht lassen könnte, weil ja jeder eine Armbanduhr trägt, eine Küchenuhr usw usw. oder man wie oben erwähnt den Glauben nicht teilt oder ein Mittagsschläfchen halten will, bekommt man zur Antwort: "Man muß ständig an Gott erinnert werden."

Soviel zur Ruhe und zur Rücksichtnahme.
Gerdd
hema
hema
Mitglied

RE: Na endlich - Religionsfrei im Revier am "Karfreitag"
geschrieben von hema
als Antwort auf Pucette vom 30.03.2018, 18:24:40

Ich hab gnau das Gegenteil gehört.
Wissenschaft hat das Turiner Grabtuch bestätigt.
Die Pollen darauf stammen einzig aus der Umgebung von Jerusalem.
Das Abbild ist keine fotographische Aufnahme.
Gibt es normal nicht.

Frohe Ostern! Jesus ist auferstanden.

LG Hema 

 


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Bote Asgards
Bote Asgards
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RE: Na endlich - Religionsfrei im Revier am "Karfreitag"
geschrieben von Bote Asgards
als Antwort auf Gerdd vom 30.03.2018, 21:22:01

...
Nachts von 22 Uhr bis morgens 6 Uhr ist Ruhe!!!
...

Soviel zur Ruhe und zur Rücksichtnahme.
Gerdd
Du Glückspilz, hier nervt die Glocke rund um die Uhr, nachts jede volle Stunde Zornig
Gerdd
Gerdd
Mitglied

RE: Na endlich - Religionsfrei im Revier am "Karfreitag"
geschrieben von Gerdd
als Antwort auf Bote Asgards vom 30.03.2018, 22:23:17
Um 22 Uhr letztes säkulare Läuten, morgens um 6 Uhr Läutenbeginn.

Aber sonst durchgängig jede viertel Stunde Glockenschläge:
viertel 1x Doppelschlag
halb 2x Doppelschlag
dreiviertel 3x Doppelschlag
volle Stunden: 4x Doppelschlag plus Anzahl der Stunden

Dann nochmal Verdopplung, weil wir zwischen kath. und evangel. Kirche wohnen.
Auf meine Nachfrage antwortet man auch gelegentlich: Dann müßt ihr wegziehen.

Ein Politiker auf Wahlkampf-Tour antwortete mir:
Er könne sich darum nicht kümmern, das muß der Stadtrat entscheiden.

Ich vermute, wir Menschen sind Gewohnheitstiere und weil wir seit der Kindheit nichts anderes hören und denken, fällt uns das nicht mehr auf. Ich wehre mich nur auf Vorwürfe, wir hätten für den ruhigen Tag (Karfreitag) kein Verständnis. Die Unternehmung "Tanz den Karfreitag" ist meiner Meinung nach nur eine Antwort auf die religiöse Bevormundung und kein Verlangen nach mehr Remidemmi.

Aber wehe, wenn ein Muhezin vom Minarett ruft, lach!

Gerdd
mane
mane
Mitglied

RE: Na endlich - Religionsfrei im Revier am "Karfreitag"
geschrieben von mane
als Antwort auf Gerdd vom 30.03.2018, 22:44:18

Es gibt die Möglichkeit, sich gegen Glockengeläut zu wehren, bessonders wenn das Läuten weltliche Ursachen hat. Dann gelten ohne Einschränkungen immissionsschutzrechtliche Vorgaben. Das gilt z.B. wenn das Läuten der Glocken einer Kirche nur der Zeitangabe dient.
Kann man sich gegen Glockenläuten wehren?

Mane

Gerdd
Gerdd
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RE: Na endlich - Religionsfrei im Revier am "Karfreitag"
geschrieben von Gerdd
als Antwort auf mane vom 30.03.2018, 22:57:19
Mane,
das ist sehr interessant und hilfreich, was in Deinem Link steht, danke.

Ich habe ja in meinem Beitrag nur vom säkularen Läuten gesprochen, also ausschließlich, was die Zeitansage mittels Glocken betrifft.
Vom sakralen Läuten oder liturgischen Glockengeläut habe ich bewußt nicht gesprochen.

Deshalb ist dieser Passus für mich wichtig:

"Gilt die Privilegierung auch für das weltliche Glockenspiel?
Hat das Glocken­geläut dagegen weltliche Ursachen, gelten ohne Ein­schränkung das Im­missions­schutz­gesetz und die Grenzwerte. Eine Privilegierung kommt in einem solchen Fall nämlich nicht in Betracht (Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 04.05.2006, Az. 9 K 108/06 ).
Dies gilt im Übrigen auch, wenn das kirchliche Läuten nur der Zeitangabe dient. Ertönen daher etwa die Glocken einer Kirche jeweils zur vollen Stunde, so gelten uneingeschränkt die im­missions­schutz­rechtlichen Vorgaben (vgl. Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 26.08.1999, Az. 2 S 391/98)."

Gerdd
 

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