Forum Politik und Gesellschaft Religionen-Weltanschauungen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag

Religionen-Weltanschauungen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag

hobbyradler
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Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf wandersmann vom 01.12.2016, 20:49:28
Bitte nicht schon wieder das Thema Ost/West.

Eine Tatsache ist es, dass im gesamten Deutschland Christen, ich schreibe nicht Gläubige, in Bund und Ländern Führungspositionen inne haben. Es ist also so, dass dort wo die Bevölkerung überwiegend unchristlich ist, trotzdem Christen in die Landespolitik gewählt werden. Die Menschen lassen sich also bewußt von einer Minderheit regieren. Deine Philosophie hat wohl einen Haken.

Wenn ich die Wortwahl dieses threads zu Grunde lege, würde ich lieber mit einem Christen Kaffee trinken, denn mit einem Gegner, völlig unabhängig von meiner eigenen Einstellung zu Religionen.

Ciao
Hobbyradler
lupus
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Mitglied

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von lupus
als Antwort auf benito vom 02.12.2016, 06:53:35
Dieser typische Beitrag animiert mich zu diesem Zitat:

Der entsetzliche Unsinn des Mythus von einem Gotte, der sich für den Ungehorsam eines seiner Geschöpfe durch furchtbare Martern an seinem Sohne rächt, ist viele Jahrhunderte nicht bemerkt worden. Die größten Geister wie Galilei, Newton, Leibniz haben auch nicht einen Augenblick darüber nachgedacht, daß die Wahrheit solcher Legenden bezweifelt werden könnte.

Gustave Le Bon

lupus
justus39
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Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von justus39
als Antwort auf wandersmann vom 30.11.2016, 22:14:08
An einem jeden Jahrestag der "Reichskristallnacht" darf gefeiert und gelacht werden. Stört überhaupt Keinen.
Ebenso am sog. Hererotag, dem Gedenktag des Völkermordes der Deutschen an den Hereros.
Auch an jedem 1. September und jedem 22. Juni (Barbarossa) darf die Party steigen. Wieso auch nicht, obschon diese Daten für Millionen von Toten und Krüppeln stehen, und in das Weltgedächtnis eingemeielt sind.

Wenn diese genannten Tage als gesetzliche Feiertage begangen würden an denen Gedenkveranstaltungen, Empfänge, Gedenksteineinweihungen oder Kranzniederlegungen stattfinden, dann würde man auch an diesen Tagen öffentliche Veranstaltungen dem Charakter des Tages anpassen.
Auch wenn ein hoher Staatsmann stirbt, wird halbmast geflaggt und heitere Veranstaltungen werden abgesagt, unabhängig davon ob er beliebt war oder nicht.
Ich sehe da keinen Grund, mich darüber aufzuregen.

Entsprechende Reglungen für den Karfreitag findet man auch in allen Bundesländern, nur in Bayern sind diese eben besonders streng.
Wenn jetzt das Urteil aus Karlsruhe dazu dient, diese Vorschriften in Bayern zu lockern, so dass Gläubige nicht in ihrer Andacht gestört werden und Vergnügungssüchtige in geschlossenen Räumen ebenfalls auf ihre Kosten kommen, ist doch ein begrüßenswerter Kompromiss gefunden, mit dem ich keine Probleme habe.

Wenn ich aber dagegen lese, was hier von Befürwortern und Gegnern für Argumente ausgegraben werden, sträuben sich meine Nackenhaare.

Ich wünsche Euch dennoch schon heute ein gesegnetes zweites Adventswochenende.

justus

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freddy-2015
freddy-2015
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Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf hobbyradler vom 02.12.2016, 08:14:01
Bitte nicht schon wieder das Thema Ost/West.

Wenn ich die Wortwahl dieses threads zu Grunde lege, würde ich lieber mit einem Christen Kaffee trinken, denn mit einem Gegner, völlig unabhängig von meiner eigenen Einstellung zu Religionen. Ciao
Hobbyradler


Ich würde viel lieber mit einem Menschen aus Schrot und Korn ein Bier trinken gehen und mal wirklich festlegen oder überdenken wo die geographische Linie verläuft, OST und WEST.
Meiner Meinung verläuft sie in erster Linie in den Köpfen, weil ja viele nicht mehr da leben wo es früher einmal war.
Das habe ich aber auch von den Beteiligten hier schon erfahren.
Der Osten ist nicht nur geographisch zu verstehen.
Aber können oder müssen 60 Millionen denn immer noch darunter leiden, dass die DDR.ler ihre Geschichte ihre Knechtschaft und auch vieles schöne nicht verarbeitet haben und deswegen alle und jeden verantwortlich machen.

Was sie früher nicht durften, versuchen sie heute exessiv auszuleben
egal ob sie alles zerstören, kommt mir vor wie die LH Piloten, die Streiken egal ob morgen die Firma noch steht.

Die Freiheit alles zu tun und alles zu können heisst auch Verantwortung zu tragen und auch die Freiheit des anderen zu respektieren, ein neues oder altes Gut????
youngster
youngster
Mitglied

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von youngster
als Antwort auf freddy-2015 vom 02.12.2016, 19:12:01
Zitat:

Ich würde viel lieber mit einem Menschen aus Schrot und Korn ein Bier trinken gehen und mal wirklich festlegen oder überdenken wo die geographische Linie verläuft, OST und WEST.
Meiner Meinung verläuft sie in erster Linie in den Köpfen, weil ja viele nicht mehr da leben wo es früher einmal war.
Das habe ich aber auch von den Beteiligten hier schon erfahren.
Der Osten ist nicht nur geographisch zu verstehen.
Aber können oder müssen 60 Millionen denn immer noch darunter leiden, dass die DDR.ler ihre Geschichte ihre Knechtschaft und auch vieles schöne nicht verarbeitet haben und deswegen alle und jeden verantwortlich machen.

Was sie früher nicht durften, versuchen sie heute exessiv auszuleben
egal ob sie alles zerstören, kommt mir vor wie die LH Piloten, die Streiken egal ob morgen die Firma noch steht.

Die Freiheit alles zu tun und alles zu können heisst auch Verantwortung zu tragen und auch die Freiheit des anderen zu respektieren, ein neues oder altes Gut????
Autor: m freddy-2015
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Zitiat Ende

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Danke für diese offene Meinung.

Gruß youngster
wandersmann
wandersmann
Mitglied

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf freddy-2015 vom 02.12.2016, 19:12:01
Aber können oder müssen 60 Millionen denn immer noch darunter leiden, dass die DDR.ler ihre Geschichte ihre Knechtschaft und auch vieles schöne nicht verarbeitet haben und deswegen alle und jeden verantwortlich machen.


Knechtschaft?

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benito
benito
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Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von benito
als Antwort auf arno vom 02.12.2016, 08:03:57
Moin, karl,

in der Tat müssen wir Dummheit und gläubige Menschen akzeptieren.
Dummheit läßt sich durch Bildung beseitigen, aber Bildung hilft gläubig
geprägten Menschen nicht. Sie leben in einer anderen Welt.

Gruß arno
geschrieben von arno


Du siehst das teilweise richtig, verwechselst allerdings die Personen, die in Wirklichkeit dumm sind. Gläubige haben keine eingeschränkte Sicht, ihr Blick richtet sich auf das Ganze.
Und diese Sicht wird natürlich nicht durch auf Irdisches bezogene Bildung getrübt, sie können ja zwischen Diesseits und Jenseits unterscheiden.

Nach Ansicht Werner Heisenbergs führt nicht DIE Naturwissenschaft zum Atheismus, sondern nur unvollständige wissenschaftliche Einsicht ist verantwortlich dafür.
Er formulierte das so: "Der erste Trunk aus dem Becher der Naturwissenschaft macht atheistisch, aber auf dem Grund des Bechers wartet Gott."
Werner Heisenberg (1901-1976), deutscher Physiker.

Ich empfehle Dir also, folge der Aussage dieses hervorragenden Physikers und lerne fleißig weiter, aber ohne Vorurteile, dann wirst vielleicht auch Du zur Gnade des Glaubens kommen.
Dann zwingt Dich nichts mehr dazu, Dich Deines Atheismus zu rühmen und Dich selbst zu überschätzen, sodass Du Dich über andere User erhaben fühlst und diese Selbstüberschätzung auch noch selbst oft ausposaunst.

lG benito

Nachtrag um 09:54:
Zitat von May Planck: "Religion und Naturwissenschaft - sie schließen sich nicht aus, wie manche heutzutage glauben oder fürchten, sondern sie ergänzen und bedingen einander. Wohl den unmittelbarsten Beweis für die Verträglichkeit von Religion und Naturwissenschaft auch bei gründlich-kritischer Betrachtung bildet die historische Tatsache, daß gerade die größten Naturforscher aller Zeiten, Männer wie Kepler, Newton, Leibniz von tiefer Religiosität durchdrungen
waren. (Gefunden bei W.-E. Lönnig: Artbegriff, Evolution und Schöpfung)"
hobbyradler
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Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf benito vom 03.12.2016, 09:42:53
Wie kann man feststellen ob jemand gläubig ist?
Wie geht das z.B. beim Papst nachzuweisen?

Ciao
Hobbyradler
benito
benito
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Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von benito
als Antwort auf hobbyradler vom 03.12.2016, 10:30:30
Wie kann man feststellen ob jemand gläubig ist?
Wie geht das z.B. beim Papst nachzuweisen?

Ciao
Hobbyradler


Ein Leben in Treue zum Glauben bedarf beträchtlicher Selbstbeherrschung, nicht nur auf kurze Zeit, sondern ein Leben lang.

Untersuche also, ob die Lensführung eines angeblich Gläubigen wirklich nach den Vorgaben seines Glaubens gestaltet wird.
Fehlt der Glaube, wüsste ich eigentlich nicht, warum er sich so darum bemühen sollte.

Allerdings kann nicht jeder einzelne Verstoß gegen einen Glaubensinhalt den Vorwurf rechtfertigen, die betreffende Person sei ungläubig. Schließlich gibt es die Sünde und die Möglichkeit der Umkehr. Den Glauben absprechen könnte man daher meiner Ansicht nach nur, wenn die Lebensführung konsequent gegen die Glaubensinhalte verstößt.

lG benito
hobbyradler
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Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf benito vom 03.12.2016, 10:51:40
Ich fasse das für mich kurz zusammen. Niemand kann wissen ob ein anderer gläubig ist. Dessen Verhalten kann lediglich als Indiz gewertet werden.

Ciao
Hobbyradler

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