Forum Soziales und Lebenshilfe Soziales Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?

Soziales Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?

Elmos
Elmos
Mitglied

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von Elmos
als Antwort auf Alexs vom 03.03.2018, 14:58:34

Hallo,
OK, nun versteh ich wovon du schreibst. Aber das halte ich für vollkommen unrealistisch. Wie möchtest du einschätzen ob ein Mensch, der zum Beispiel in Syrien ein gut gehendes Geschäft hatte und "Vermögen" davon noch etwas hat, oder in der Lage ist dieses Geld bei irgendeiner Bank abzuheben? Oder möchtest du die Sparstrümpfe untersuchen lassen?

Diese Prüfung halte ich für nicht machbar. Und nicht angebracht, wenn schnell Hilfe gewährt werden muss (also wenn Flüchtlinge herkommen).
In dem Moment wo über den Asylantrag entschieden ist wird ein Flüchtling übrigens dann genauso behandelt wie jeder andere HarzIV Epfänger, also muss dann sein Vermögen darlegen, soweit vorhanden und so weit dies möglich ist. Aber ich persönlich kann mir auch da nicht vorstellen, dass das wirklich "möglich" sein wird.

Liebe Grüße
Andrea

schorsch
schorsch
Mitglied

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von schorsch
als Antwort auf Elmos vom 03.03.2018, 16:42:00

Ich denke, einheimischen Hartz4-Empfängern ein "schwarzes" Vermögen oder Einkommen nachzuweisen ist noch schwieriger, als dies den Immigranten nachzuweisen.

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf heide † vom 03.03.2018, 15:49:57
Wenn ich hier lese: Erwachsene Person nach Abzug 162 €, Kind im Alter 14-18 Jahre 123 € - zusammen 285 € für Lebensmittel und Getränke, dann ist das wahrlich nicht viel Geld,  dürfte aber bei vernünftiger Haushaltsführung gut zu regeln sein.
Im Übrigen frage ich mich, warum eine Person mit einem Kind, das nicht mehr als  Kleinkind zu bezeichnen ist, nicht arbeitet, sondern sich vom Staat unterstützen läßt.
Hast Du hier ein familiäres Problem oder warum interessiert es Dich.

Meine vier Kinder leben heute alle im vollem Saft, und ich als geschiedene Frau habe damals auch nicht ständig bitte, bitte gemacht...

Ärmel hochkrempeln 
Heide, ich kann dich beruhigen, nur kurz nach der Wende bekam ich kurz einmal ALG, hatte meine Ärmel immer hochgekrempelt und jetzt ruhe ich mich aus, nehme die wohlverdiente Rente, habe ich mir redlich verdient Lächeln

Ja warum beschäftigt mich diese von mir gestellte Frage?

So bin ich eben …, will es einfach wissen, man wird immer etwas schlauer Zwinkern

Nikole


 

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RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Edita vom 03.03.2018, 15:33:35
... und wenn du noch weiter runterschaust, da steht dann noch "Analogleistungen" und da stehen genau die Beträge wie bei H4
... aber vielleicht kapiere ich das ja nicht?
 
Nicole - in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes erhalten Leistungsberechtigte die so genannten „Grundleistungen“ nach § 3 AsylbLG, das sind dann die 354€.
Nach einem Aufenthalt von mehr als 15 Monaten werden normalerweise die sogenannten " Analogleistungen " nach § 2 AsylbLG gewährt, und die entsprechen weitestgehend der normalen Sozialhilfe nach dem SGB XII.

Edita
Danke dir, nun bin ich wieder etwas schlauer Zwinkern
Alexs
Alexs
Administrator

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von Alexs
als Antwort auf Elmos vom 03.03.2018, 16:42:00

Eben - kaum einer wird darlegen was in seinem Besitz ist und prüfen kann man es auch nicht. Also braucht auch niemand kommen mit „die Flüchtlinge müssen ihren Besitz abgeben“ bla bla. Macht keiner und jeder weiß das auch!
Deshalb schreibe ich ja auch, dass Deutschen einfach auch der volle HARZ IV zustehen sollte - unabhängig vom Vermögen etc.

freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf Alexs vom 03.03.2018, 17:03:36
Eben - kaum einer wird darlegen was in seinem Besitz ist und prüfen kann man es auch nicht. Also braucht auch niemand kommen mit „die Flüchtlinge müssen ihren Besitz abgeben“ bla bla. Macht keiner und jeder weiß das auch!
Deshalb schreibe ich ja auch, dass Deutschen einfach auch der volle HARZ IV zustehen sollte - unabhängig vom Vermögen etc.

Wie soll das auch möglich sein, denn in Kriegs und Krisengebieten
kann keiner nachprüfen, was dort an Vermögen gebunkert ist.
Wer als Deutscher hier betrügt, kann immer belangt werden.
Auch Jahre später und das tut weh.

Wenn Vermögen Ertrag bringt, dann unterliegt es der Steuer,
ab einer bestimmten Summe.
Also ist das Einkommen, so ganz einfach ist es nicht.

Und mal ehrlich, wer würde dann noch arbeiten wenn er alt genug ist
und gespart hat.


 

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Alexs
Alexs
Administrator

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von Alexs
als Antwort auf freddy-2015 vom 03.03.2018, 18:10:48

Vielleicht könnte man ja genau so vorgehen. Bringt das Vermögen Ertrag, wird gegengerechnet. Tut es das nicht, gibt’s den vollen Satz H4.

Wer dann noch arbeiten würde?
Jeder der sich seinen Lebensstandard weiter erhalten will.
Jeder mit Moral.
Jeder mit einem Gleichgerechtigkeitssinn.
Jeder dem es peinlich ist, auf Kosten des Staates zu leben.
Jeder der nicht so viel verdient hat um genug zu sparen.
Nicht alle, aber einige.
Ich glaube die Deutschen sind da sehr zuverlässig was das angeht. Ausnahmen gibt es natürlich auch hier.

Edita
Edita
Mitglied

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von Edita
als Antwort auf Alexs vom 03.03.2018, 19:39:12

Ich glaube die Deutschen sind da sehr zuverlässig was das angeht. Ausnahmen gibt es natürlich auch hier.
Ha - ha ha - und von was träumst Du sonst noch?

Unserem Staat entsteht durch Schwarzarbeit im privaten Bereich jährlich ein Schaden in Mill i a r d e n höhe!
Überall sind se mehr als korrekt, überall sehen sie die Fehler , nur in den eigenen vier Wänden, da sind se mehr als großzügig!

"
Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln sind schätzungsweise zwischen 75 und 83 Prozent der im Haushalt beschäftigten Helfer in Deutschland nicht angemeldet. "Wir erleben häufig eine Art Doppelmoral", sagte IW-Experte Dominik Enste, der die Daten in einer aktuellen Untersuchung zusammengetragen hat.

"Die Bürger kritisieren Politiker, zu wenig zu tun oder die Unternehmen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, aber finden es im eigenen Haushalt völlig selbstverständlich, der Haushaltshilfe keinen bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu gewähren."

Quelle

Edita
RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Edita vom 02.03.2018, 18:36:56
Aber das Kindergeld wird m.W. mit H 4 verrechnet, oder?
 
Stimmt - aber wenn das Kind nicht mehr innerhalb der Bedarfsgemeinschaft lebt, z.B. wegen Schule oder Ausbildung, dann muß das Kindergeld ausgezahlt werden!

Edita
Wie kann das gehen, dass ein Kind aus einer Bedarfsgemeinschaft wegen zB Lehre oder Schule nicht mehr als Mitglied der H4 Bedarfsgemeinschaft dort zählt? WER bezahlt dann diese Unterkunft des Kindes?

... und es wird dann doch KIndergeld gezahlt? an wen? an das Kind?


 
Edita
Edita
Mitglied

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von Edita
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.03.2018, 12:04:07
Aber das Kindergeld wird m.W. mit H 4 verrechnet, oder?
 
Stimmt - aber wenn das Kind nicht mehr innerhalb der Bedarfsgemeinschaft lebt, z.B. wegen Schule oder Ausbildung, dann muß das Kindergeld ausgezahlt werden!

Edita
Wie kann das gehen, dass ein Kind aus einer Bedarfsgemeinschaft wegen zB Lehre oder Schule nicht mehr als Mitglied der H4 Bedarfsgemeinschaft dort zählt? WER bezahlt dann diese Unterkunft des Kindes?

... und es wird dann doch KIndergeld gezahlt? an wen? an das Kind?


 
Wie das gehen kann? Gaaaaaanz einfach, nix zum uffrege, das Kind, sagen wir 14 oder fuchzehn Jahre alt, kann sich in Oma ihrer 3-Zimmer Wohnung anmelden, weil es bei den Eltern nur eine 2-Zimmer-Wohnung gibt, oder ..... das Kind, 18 Jahre alt, geht noch zur Schule, meldet sich bei einem Freund in einer anderen Stadt, in der Wohnung an, in allen Fällen muß das KG an das Kind ausgezahlt werden! Das KG dient zur Unterstützung des Kindes und nicht der Eltern!

Edita

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