Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik #Artikel3 heute: ist er realisiert? Wie gleichberechtigt sind die Frauen?

Innenpolitik #Artikel3 heute: ist er realisiert? Wie gleichberechtigt sind die Frauen?

ehemaligesMitglied46
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Re: #Artikel3 heute: ist er realisiert? Wie gleichberechtigt sind die Frauen?
geschrieben von ehemaligesMitglied46
als Antwort auf olga64 vom 02.06.2014, 17:37:15
Ich glaube, Sie könnten sehr viel an der VHS lernen. Als erstes schlage ich ein Knigge-Seminar vor. Da hätten Sie wirklich was davon. Wissen Sie nicht, daß an der Uni, die Arbeit nicht in den Vorlesungen stattfindet, sondern in den Seminaren und Übungen?
Sirona
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Re: #Artikel3 heute: ist er realisiert? Wie gleichberechtigt sind die Frauen?
geschrieben von Sirona
als Antwort auf olga64 vom 02.06.2014, 16:49:39
Aber den Sinn dieser guten Zeit ,die wir jetzt erleben, sehen wir nicht in einer Passivität, sondern an der Teilhabe am ganz normalen Leben. So hat uns unser Leben auch geformt - warum sollten wir dies aufgeben? Olga

Olga macht mir allmählich Freude! Teilhabe am ganz normalen Leben? Gehört dazu der Besuch einer Uni im Alter? Unter Teilhabe am ganz normalen Leben verstehe ich nun doch etwas völlig anderes. Man kann sich in dem Alter sinnvoller einbringen als auf einer Studienbank zu sitzen. Oder wollen 70-Jährige noch einen akademischen Beruf ergreifen?

Außerdem was hat der Besuch einer Uni im Alter mit Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau zu tun? (Olga Thema verfehlt?)

Ich habe noch Zeiten erlebt, in denen ich die Unterschrift meines Angetrauten vorlegen musste, mit der er sein Einverständnis zu meiner Berufstätigkeit erklärte. Gott sei Dank sind diese Zeiten vorbei, und heute kann jede Frau selbst über ihren Berufsweg entscheiden.

Gleichberechtigung gibt es bezüglich der Bezahlung noch nicht in allen Berufen. Außerdem kann ich nicht nachvollziehen, dass Frauen beim Tod des Ehemannes, die keine eigene Rente erwirtschaften konnten - aus welchen Gründen auch immer - prozentual weniger Rente erhalten, während dagegen Männer beim Tod der Ehefrau weiterhin über die volle Rente verfügen können. Oder hat sich dies inzwischen geändert? Ist die Arbeit einer Ehefrau und Mutter weniger wert als die Berufstätigkeit eines Mannes, so dass man im Todesfall des Ehemannes die Rente kürzen muss?
Wo bleibt da die Gleichberechtigung?

Sirona
Monja_moin
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Re: #Artikel3 heute: ist er realisiert? Wie gleichberechtigt sind die Frauen?
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf Sirona vom 05.01.2016, 21:30:14
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Außerdem kann ich nicht nachvollziehen, dass Frauen beim Tod des Ehemannes, die keine eigene Rente erwirtschaften konnten - aus welchen Gründen auch immer - prozentual weniger Rente erhalten, während dagegen Männer beim Tod der Ehefrau weiterhin über die volle Rente verfügen können. Oder hat sich dies inzwischen geändert? Ist die Arbeit einer Ehefrau und Mutter weniger wert als die Berufstätigkeit eines Mannes, so dass man im Todesfall des Ehemannes die Rente kürzen muss?
Wo bleibt da die Gleichberechtigung?

Sirona


Hier hat sich inzwischen einiges geändert,
Auch Männer können eine Witwerrente erhalten.

Wenn die Frau mehr verdient hat als der Ehemann, enthält der Ehemann Prozentual angerechnet auch eine Witwerrente.
Bei Frauen ist es umgekehrt, dort wird das eigene Einkommen auch gegengerechnet. So kann es auch vorkommen, daß die Frau nur eine geringe oder keine Witwenrente bekommt.

Monja.

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lupus
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Re: #Artikel3 heute: ist er realisiert? Wie gleichberechtigt sind die Frauen?
geschrieben von lupus
als Antwort auf Sirona vom 05.01.2016, 21:30:14
Ehe man sich über Rentenberechnungen auslässt sollte man sich schon vorher etwas sachkundig machen.
lupus
Sirona
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Re: #Artikel3 heute: ist er realisiert? Wie gleichberechtigt sind die Frauen?
geschrieben von Sirona
als Antwort auf Monja_moin vom 05.01.2016, 23:50:06
Monja, das ist der Fall wenn beide Eheleute eine Rente erwirtschaftet haben. Wie ist es aber bei Frauen die nie gearbeitet haben und somit über keine eigene Rente verfügen? Wird denen nicht beim Tod des Ehemannes auch die Rente gekürzt und wenn mit welcher Begründung?

Sirona
lupus
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Re: #Artikel3 heute: ist er realisiert? Wie gleichberechtigt sind die Frauen?
geschrieben von lupus
als Antwort auf Sirona vom 06.01.2016, 09:26:01
Wie kann ihnen die Rente gekürzt werden wenn sie keine Rente haben?

lupus

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Sirona
Sirona
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Re: #Artikel3 heute: ist er realisiert? Wie gleichberechtigt sind die Frauen?
geschrieben von Sirona
als Antwort auf lupus vom 06.01.2016, 11:47:20
Lupus, es geht um die Witwenrente von Frauen, die nie berufstätig waren und deren Ehemänner verstorben sind.
Gutkarl
Gutkarl
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Re: #Artikel3 heute: ist er realisiert? Wie gleichberechtigt sind die Frauen?
geschrieben von Gutkarl
als Antwort auf Sirona vom 06.01.2016, 12:21:05
Dazu zählt Lupus doch nicht, oder?

Gutkarl
hera
hera
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Re: #Artikel3 heute: ist er realisiert? Wie gleichberechtigt sind die Frauen?
geschrieben von hera
als Antwort auf Sirona vom 06.01.2016, 12:21:05
Auch Witwen die nie berufstätig waren bekommen 60 % der Rente ihres Ehemannes.
Leider ist das so, wenn Rentenerhöhungen stattfinden und die Frau aber berufstätig war und mit ihrer Rente über den Höchstsatz hinausgeht, wird die Witwenrente (gilt als Einkommen) gekürzt. Also in diesem Fall Rentenerhöhung wozu? wird doch eh abgezogen, dieses gilt auch für die Mütterrente.
Hera
Monja_moin
Monja_moin
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Re: #Artikel3 heute: ist er realisiert? Wie gleichberechtigt sind die Frauen?
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf Sirona vom 06.01.2016, 12:21:05
Lupus, es geht um die Witwenrente von Frauen, die nie berufstätig waren und deren Ehemänner verstorben sind.


Frauen, die nie berufstätig waren erhalten die ihnen zustehende volle Witwenrente!
Haben sie eigenes Einkommen,ganz gleich welcher Art, wird das gegen gerechnet.
Umgekehrt ist es ebenso.

Es wird und wurde nie die volle Rente des Ehepartners gezahlt, sondern bei Rentnern etwa 60 % des Einkommens des verstorbenen Ehepartners, bei Pensionären etwas höher.

Auch das Alter der Hinterbliebenen spielt dabei eine Rolle.
Wenn der Hinterbliebene über 46 Jahre ist erhält er die große Witwenrente, darunter die kleine Witwenrente.

So viel wie ich weiß gibt es da noch eine Übergangszeit bevor es zur kleinen Witwenrente kommt.
Es wird wohl davon ausgegangen, daß Jüngere noch in der Lage sind durch Berufstätigkeit selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.

Ich selbst hatte das Glück 47 Jahre zu sein als mein Mann für immer die Augen schloß. So bekam ich die volle Witwenpension, allerdings wurde mein eigenes Einkommen gegengerechnet.

Wie es aktuell ausschaut weiß ich nicht. Denke es ist immer noch so.

Monja.

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