Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Bleiberecht - Menschenrecht

Innenpolitik Bleiberecht - Menschenrecht

lalelu
lalelu
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von lalelu
als Antwort auf Medea vom 21.01.2016, 09:15:21
@ medea: Es ist richtig: unsere Rechtsprechung ist oft genug schwer verdaulich. Nicht selten drängt sich der Eindruck auf, dass das Wohlergehen des Täters mehr im Fokus steht als das der Opfer, welche unter Umständen ihr Leben lang unter einer Gewalttat leiden. Die Täter bekommen Hilfe, die Opfer sind nach einer Erstversorgung meistens auf sich allein gestellt. Der Weiße Ring kann ein trauriges Lied davon singen.

Ich will gesetzliche Vorgaben nicht außer Kraft setzen und habe ja auch überhaupt nicht die Macht dazu. Ich erlaube mir aber, mein Mitleid den Opfern zukommen zu lassen und nicht denjenigen, welche das Leid verusacht haben, ganz unabhängig davon, wo der Täter herkommt.

@ Hobbyradler: Deine Wortschöpfung von den „Maximaloptimisten“ trifft es gut. Ich befürchte allerdings, dass ihr Optimismus einen gehörigen Dämpfer bekommt, wenn die Ergebnisse der nächsten Landtagswahlen vorliegen.

Umfrageergebnisse

Auch wenn Umfrageergebnisse nicht verlässlich sind, zeigen sie doch einen momentanen Trend – und der zeigt die AfD im Aufwind. Ich gehe davon aus, dass kaum jemand im ST darüber erfreut ist, aber es zeigt, wohin es führt, wenn man die Sorgen und den Unmut der Menschen nicht ernst nimmt.

Lalelu

P.S.:Deine kleine Glosse zur Abschiebung für kriminelle Deutsche ist zumindest als Gedankenspiel interessant. Eigentlich schade, dass es nur ein Gedankenspiel bleiben wird.
freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf Medea vom 21.01.2016, 09:15:21
[quote=MedeaWenn deutsche Gesetzgebung derartiges zuläßt, wie in der Silvesternacht in mehreren deutschen Städten passiert, stimmt einiges nicht mehr in unserem Staate. Dann muß sie dringend auf den Prüfstand.
Medea.[/quote]

Die Gesetzgebung hat nichts zugelassen, hier ist die Polizei und die Politiker die dafür zuständig sind gefragt.
Gesetze anwenden und auf Ereignisse schneller reagieren.
Das sollten Politiker ihren Untergebenen klar machen.
Und es müssen Räumlichkeiten bereitgestellt werden um grosse Mengen an Verdächtige, Mittäter und Straftäter im Falle eines Falles zum Verhör und eventuelle weitere Massnahmen zum Beispiel Erkennungsdienstlicher Art durchführen zu können.etc.

Nur da habe ich so meine Zweifel, dass das jetzt schon realisiert wird.
Es werden zur Zeit Aktionen durchgezogen die der Bevölkerung ein wenig an Sicherheitsgefühl zurück bringen soll (in den Brennpunkten).

Da werden dann Strassen gestürmt und Häuser und Menschen kontrolliert, aber danach nach einer gewissen Zeit wenn Michel wieder Ruhe gibt, dann ist alles wie zuvor und mehr Personal wird in angemessener Zahl auch nicht kommen.
Weder bei Polizei, noch bei Gerichten, noch an der Grenze als Kontrollorgan etc. etc.
freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf lalelu vom 21.01.2016, 11:28:38
Umfrage Ergebnisse haben bei mir immer einen faden Nach oder Bei-Geschmack.
Man kann es zur Beeinflussung nutzen um die eigenen Wähler zu mobilisieren und natürlich auch Parteien in Sicherheit wiegen
und deren Wähler suggerieren, alles OK, ich muss nicht unbedingt wählen gehen.
Egal wer in den nächsten Jahren wo gewählt wird, viel Spielraum für eigene Kreativität bleibt da nicht, etwas ändern oder alles so lassen ?

Anzeige

Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von Monja_moin
Zu den Flüchtlingen aus Nordafrika äußert sich ORF-Korrespondent Karim El-Gawhary
folgend:
ORF-Korrespondent Karim El-Gawhary zu Flüchtlingen


Das Video ist nur noch 5 Tage abrufbar.

Karim El-Gawhary ist mir besonders durch seine realistische und neutrale Berichterstattung aufgefallen.

Nach seiner Ansicht nützt es auch nichts wenn Tunesien, Algerien, Marokko als sichere Herkunftsländer erklärt werden, die Menschen werden dann illegal kommen und zwar so lange bis die Lage vor Ort sich für die Menschen ändert.
Die jungen Menschen habe dort keine Perspektive für ihre Zukunft.
Wenn sie weg können, so ist zu beobachten, daß sich immer mehr junge Menschen, aus welchem Grund auch immer, sich den terroristischen Gruppen wie z. B. dem IS anschließen.
Er meint auch Europa kann sich nicht von der arabischen Welt abschotten.

Dieser Meinung bin ich auch. Auf der einen Seite wollen wir den IS bekämpfen und sehen auf der anderen Seite zu, wie sich durch die Abschottung immer mehr junge Menschen aus Perspektivlosigkeit dieser Mörderbande anschließen.
Wenn wir das zulassen, haben wir den IS bald dicht vor unserer Tür!

Zur Abschiebung der Menschen, besonders die hier straffällig geworden sind sagt er folgendes,
diese Länder sind nicht wirklich interessiert die Flüchtlinge zurück zu nehmen, weil dadurch der Druck auf dem Arbeitsmarkt in diesen Ländern ein wenig gemildert wird. Wenig Interesse besteht wohl auch darin straffällig gewordene Flüchtlinge wieder zurück zu nehmen.

Am besten, Ihr schaut Euch das Video an, ich habe inhaltlich nur kurz einen Überblick gegeben, falls das Video nicht mehr abrufbar ist.

Monja.
wandersmann
wandersmann
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von wandersmann
Asylbewerbern müssen seit neuestem mitgeführtes Bargeld und Schmuck bei der Einreise nach Deutschland abgeben, und dürfen lediglich einen Freibetrag, der in Thüringen bspw. 200 € beträgt, behalten.
Dieses Verfahren ist nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestzeskonform. Das Geld soll für den Bau neuer Flüchtlingsunterkünfte verwendet werden.

Ich darf mir dieses Prozedere an der Grenze gar nicht bildhaft vorstellen ...

Hatten wir das nicht schon mal?
Und musste sich nicht unlängst mit Oskar Gröning jemand vor Gericht verantworten, der für das Geld- und Schmuckeinsammeln von den eintreffenden Juden zuständig war?

Oskar Grönung, "der Buchhalter von Auschwitz"

Der Bau der Baracken und des Lagertores wurde damals sicher auch aus diesen Geldern finanziert ...

Bevor jetzt aber unser täglicher, die Themen überflutender Nachmittags-Monsun kommt, und moniert, dass auch jeder Hartzer erst einmal alles an Eigenmitteln verbrauchen muss, bevor er eine staatliche Leistung in Anspruch nehmen darf, sei noch angefügt, dass diese Maßnahme inhaltlich sicher irgendwo seine Berechtigung hat, die Art und Weise der Durchführung aber so nicht richtig ist. Wenn schon eine Beteiligung an den Kosten, dann soll man doch bitte so verfahren, dass an der Grenze lediglich eine Bestandsaufnahme der Barmittel erfolgt, und eine Bezahlung nach Aufwand dann später durch die Asylbewerber selbst von ihrem Geld erfolgt.
youngster
youngster
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von youngster
als Antwort auf hobbyradler vom 21.01.2016, 10:32:24
Hallo hobbyradler,

klasse wie du die Abschiebeproblematik nun erklärt hast.

Nun habe ich endlich das Hick Hack zwischen Karl und Lalelu auch begriffen.

Und durch deine einfache logische Erklärung müsste das ja nun ein Professor auch begriffen haben. Somit verhält sich die Bundesrepublick ganz gesetzestreu nach Art. 3 des GG und es gibt eigentlich dazu nichts mehr zu sagen oder?

Zitat von Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Im übrigen bin ich wie die meisten Diskutanten hier auch der Meinung, wer sich als Ausländer, Zuwanderer, Asylbewerber kriminell verhält hat sein Gastrecht verwirkt. Ist doch eigentlich logisch und wird selbst von unserem Innenminister und auch Justizminister so gesehen. Deshalb soll ja das Asylrecht verschärft werden.

Anzeige

Karl
Karl
Administrator

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von Karl
als Antwort auf youngster vom 21.01.2016, 12:26:46
@ youngster,

leider muss ich Dich enttäuschen, ich bin weiterhin begriffsstutzig, denn Asyl ist kein Gastrecht, sondern Menschenrecht.

Karl
Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von Monja_moin
Es wird hier in Bezug auf Asyl oft von Gastrecht und Menschenrecht geschrieben.

Meiner Meinung steht Menschrecht über Gastrecht.

Als Bespiel wurde erwähnt, ich kann im meinem Haus bestimmen wer als Gast bleiben und somit das Gastrecht in Anspruch nehmen kann.
So kann ich dem Gast den Aufenthalt in meinem Haus auch verweigern und ihn jederzeit wieder hinaus schicken.

Ganz so ist es meiner Ansicht nach nicht.

Nämlich dann, wenn klar zu erkennen ist, dem Gast droht Gefahr an Leib und Leben, wenn ich ihn hinaus schicke.
Hier hat das Menschenrecht Vorrang, auch wenn der Gast sich nicht so verhalten hat wie es den Regeln in meinem Haus entspricht.

In einem Privathaus habe ich dann die Möglichkeit den unerwünschtem Gast einen Raum zuzuweisen in den er bleiben soll bis er unbeschadet wieder hinaus kann.

Setzt man das auf den Staat um, dann hat dieser die Möglichkeit nach unserem Strafrecht gegen diese Person vorzugehen.
Ausweisen darf er ebenso nicht, wenn ersichtlich ist, daß dieser Person bei Ausweisung in das Heimatland Gefahr an Leib und Leben droht.

Monja.
Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf wandersmann vom 21.01.2016, 12:19:56
[quote=wandersmann_1

................

Bevor jetzt aber unser täglicher, die Themen überflutender Nachmittags-Monsun kommt, und moniert, dass auch jeder Hartzer erst einmal alles an Eigenmitteln verbrauchen muss, bevor er eine staatliche Leistung in Anspruch nehmen darf, sei noch angefügt, dass diese Maßnahme inhaltlich sicher irgendwo seine Berechtigung hat, die Art und Weise der Durchführung aber so nicht richtig ist. Wenn schon eine Beteiligung an den Kosten, dann soll man doch bitte so verfahren, dass an der Grenze lediglich eine Bestandsaufnahme der Barmittel erfolgt, und eine Bezahlung nach Aufwand dann später durch die Asylbewerber selbst von ihrem Geld erfolgt.[/quote]

Deinem Vorschlag zu der Beteiligung an den Kosten in der von Dir genannten Form kann ich mich anschließen es scheint vernünftig und gerecht zu sein.
Auf jeden Fall besser als sofortige torale Enteignung.

Auch jemand der bei uns von Hartz 4 leben muß, darf je nach Alter und Familienstand eine bestimmte Höhe an Rücklagen (Notgroschen) haben.

Monja.
lalelu
lalelu
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von lalelu
als Antwort auf Monja_moin vom 21.01.2016, 13:35:41
Als Bespiel wurde erwähnt, ich kann im meinem Haus bestimmen wer als Gast bleiben und somit das Gastrecht in Anspruch nehmen kann.
So kann ich dem Gast den Aufenthalt in meinem Haus auch verweigern und ihn jederzeit wieder hinaus schicken.

Ganz so ist es meiner Ansicht nach nicht.

Nämlich dann, wenn klar zu erkennen ist, dem Gast droht Gefahr an Leib und Leben, wenn ich ihn hinaus schicke.
Hier hat das Menschenrecht Vorrang, auch wenn der Gast sich nicht so verhalten hat wie es den Regeln in meinem Haus entspricht.

In einem Privathaus habe ich dann die Möglichkeit den unerwünschtem Gast einen Raum zuzuweisen in den er bleiben soll bis er unbeschadet wieder hinaus kann.


Also Monja_moin, entschuldige bitte, jetzt staune ich wirklich.

Du würdest einem Mann, der dich aufs Übelste belästigt hat, dein Gästezimmer herrichten, weil er keinen festen Wohnsitz hat und bei den eisigen Temperaturen draußen erfrieren könnte?

Ich habe nicht Jura studiert, hoffe aber, dass dies nicht gültige deutsche Rechtsprechung ist.

Lalelu

Anzeige