Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …

Innenpolitik Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …

lupus
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von lupus
als Antwort auf olga64 vom 15.11.2019, 17:04:46

Ein Grossteil der erwähnten Personengruppen erhält aber im Gegenzug keine Renten aus dieser Versicherung und ebenso dürfte es der Fall sein ,dass im Kreise der Grundrenten-EmpfängerInnen viele keine Einkommenssteuern bezahlen mussten, weil die Einkünfte unterhalb dieser Grenzen lagen, aber denen diese fällig werden.
WAs ist hier falsch interpretiert an dieser sehr logischen Angelegenheit? Olga
Falsch ist m.E. : Es kommt nicht darauf an ob jemand Rente aus dieser Versicherung bezieht.
Der Staat ,das sind also alle Bürger, entscheidet sich für Zuwendungen an eine begrenzte Anzahl von Personen z.B. Mütter, Kriegerwitwen usw.
Der Staat, das sind auch dann noch alle Bürger,  sollte diese Zuwendungen auch voll bezahlen.
Der Auszahlungsweg über die Rentenversicherung ist nur eine organisatorische Festlegung führt aber bei unzureichendem Ausgleich der Zuwendungen dazu, dass ein Teil der Zuwendungen nur von den Bürgern die in die gesetzliche Rente einzahlen müssen getragen wird.

Übrigens:
Die Aufteilung des Rentenbeiträge auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist eigentlich nur ein Propagandatrick, Denn der Arbeitgeberanteil ist nichts anderes als ein Lohnbestandteil der nur sofort abgeführt wird und nicht erst in die Hand des Arbeitnehmers kommt.

lupus
hanspeter65
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von hanspeter65
als Antwort auf olga64 vom 11.11.2019, 19:31:59
 Allerdings gibt es seit Jahren einen immer höheren Staatszuschuss (aus Steuergeldern), derzeit ca 100 Mrd Euro, da zu früheren Zeiten viel Geld aus der deutschen Rentenversicherung für "artfremde" Verwendungszwecke entnommen wurde.
 
             Olga,es werden immer noch hohe Beiträge aus der Rentenkasse für
            Versicherungsfremde Leistungen entwendet.Beispiel Mütterrente wie auch von
             Dir erwähnt.Der BRR hat zum Nachlesen eine aufwendige Dokumentation
              (Infobrief I+II) erstellt in der auch die Antworten der Politiker aufgeführt sind.
                    https://www.beitragszahler-rentner.de/publikationen/infobrief/


 
olga64
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von olga64
als Antwort auf lupus vom 15.11.2019, 19:33:30
Übrigens:
Die Aufteilung des Rentenbeiträge auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist eigentlich nur ein Propagandatrick, Denn der Arbeitgeberanteil ist nichts anderes als ein Lohnbestandteil der nur sofort abgeführt wird und nicht erst in die Hand des Arbeitnehmers kommt.

lupus
De facto ist das natürlich richtig. Ich mag mir aber nicht vorstellen ,dass diese Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung direkt an die Arbeitnehmer ausgezahlt würde und diese sie dann nicht für ihre Altersversorgung verwenden, sondern für Dinge, die ihnen jetzt im Leben wichtiger erscheinen.
Da wäre die Probleme ja noch grösser und evtl. auch die Ungerechtigkeit, wenn dann diejenigen,die "vorsorgen" für die bezahlen müssten,die dies -- aus welchen Grünen auch immer - vernachlässigten.
Ein weiterer Punkt, über den man nachdenken sollte, ist die Betrachtung der Niedriglöhne bei Friseuren und in der Gastronomie.
Unabhängig davon, dass viele Kunden Friseure bevorzugen, die zu absoluten Dumpingpreisen ihre Dienstleistung anbieten und sich anscheinend keinerlei Gedanken darüber machen, wie es da möglich sein kann, dass die Mitarbeiter einigermassen ordentlich bezahlt werden, sollte auch das in diesen Branchen übliche Trinkgeld berücksichtigt werden:

Hat ein Friseur/IN z.B. 10 Kunden am Tag und erhält pro Kunde 2.- Euro Trinkgeld, entspricht dies monatlich einem Zusatz-Netto-Lohn von bis zu 500.- Euro,d er allerdings nicht prozentual in die Rentenversicherung einfliesst, also hier nicht berücksichtigt wird.
Es bleibt der Niedriglohn, mit dem sich Mitarbeiter auch ködern lassen, in dem ihnen erklärt wird, sie würden ja noch Trinkgeld kassieren (ist in der Gastronomie ebenso); aber diese Mitarbeiter erkennen nicht ,dass sie später im Rentenfall grosse Nachteile dadurch haben.
Würde man dieses Trinkgeld mit einer Pauschale dem Bruttolohn aufschlagen, hiervon Rentenersicherungsbeiträge abführen, so sähe auch die spätere Rente etwas besser aus. So ist es nun so, dass der Steuer- oder Beitragszahler der Rentenversicherung dafür aufkommen muss, dass Trinkgelder netto dem persönlichen Einkommen zugutegekommen sind. Olga

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heide †
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von heide †
als Antwort auf olga64 vom 18.11.2019, 17:11:34

Kleine Randbemerkung...
Ich weiß, dass die Friseurinnen bei der Freundin meiner Tochter neben ihrem tariflichen Lohn und dem Trinkgeld auch am Umsatz beteiligt sind. Nicht umsonst wird den Kunden dieses und jenes Mittel noch zusätzlich aufgeschwatzt. Also allgemein stets zu denken, dass die Damen gänzlich arme Mäuse sind, das glaube ich nicht.

Randbemerkung beendet

 

olga64
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von olga64
als Antwort auf heide † vom 18.11.2019, 17:25:41

Heide, wenn jemand am Umsatz beteiligt ist, also eine Provision für verkaufte Produkte erhält, muss dies dem Gehalt zugeschlagen werden, unterliegt also Steuern und Sozialabgaben. Beim Trinkgeld ist dies nicht der Fall, da die meisten Salons hierfür irgendwelche Behältnisse aufgestellt haben, wo Namenszettelchen draufgeklebt sind und Kunden das Geld einwerfen.
Ich weiss nicht, wie ich "arme Mäuse" definieren soll. Aber wenn jemand in einen Salon geht und erwartet, Haareschneiden, waschen und föhnen für unter 20.-- Euro zu erhalten, kann man sich ausrechnen, wer am meisten darunter leidet. Der Mitarbeiter, der Niedriglohn erhält und vermutlich auch nie auf Fortbildung geschickt wird usw. Vielleicht erhalten die Mitarbeiter ja noch "unter der Hand" einen Schein zu Weihnachten. Das war es dann aber schon.
Ich zahle in meinem Salon für diese Dienstleistung 50.-- Euro; dann gibt es noch Trinkgeld (und meist bringe ich den mir sehr lieben Mädels noch Kuchen mit).
Die junge Besitzerin hat mittlerweile 3 Salons; einen davon im Augustinum bei den alten DAmen. Ich kenne sie, seitdem sie vor ca 12 Jahren ihren Meister machte und sich dann getraute, den ersten Salon zu eröffnen. Ist eine absolute Erfolgsgeschichte, die aber auch nur so gut ist, weil sie langjährige MitarbeiterInnen hat und die auch gut behandelt. Das merkt man Leuten auch an, denke ich, wenn man Kunde in so einem Salon ist. Olga

lupus
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von lupus
als Antwort auf olga64 vom 18.11.2019, 17:11:34
De facto ist das natürlich richtig. Ich mag mir aber nicht vorstellen ,dass diese Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung direkt an die Arbeitnehmer ausgezahlt würde und diese sie dann nicht für ihre Altersversorgung verwenden, sondern für Dinge, die ihnen jetzt im Leben wichtiger erscheinen.
Auch der Arbeitnehmeranteil wie auch die Lohnsteuer sind Pflichtabgaben die in Deutschland an der Quelle
einbehalten und abgeführt werden.
Aber wie ich hörte " andere Länder andere Sitten". So soll wohl der Lohn einschließlich Lohnsteuer an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Dieser muss dann bei der Festsetzung der Einkommensteuer den Jahresbetrag vorrätig haben und zahlen. Für mich in der Masse nicht gut vorstellbar.
lupus

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olga64
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von olga64
als Antwort auf lupus vom 18.11.2019, 17:52:25

Wie das funktioniert, können z.B. steuerpflichte RentnerInnen erleben.
Es ar anfangs für mich schon eine Umstellung, als ich vom Finanzamt die Aufstellung erhielt, was ich nun vierteljährlich an diese direkt zu bezahlen habe.
Früher war dies einfacher: da war alles schon abgezogen und das Nettogehalt war auf meinem Konto.Korrigieren konnte ich dann mit der jährlichen Steuererklärung direkt beim Finanzamt.
ABer die Rentenversicherung führt keine Steuern ab. Ich weiss auch nicht, ob sie die Prämien für die gesetzliche Krankenversicherung direkt abführt?
Ich bin privatversichert und erhalte einen Zuschuss von der Rentenversicherung; die gesamte Prämie bezahle ich aber direkt an die Versicherung.
Das war aber auch als Gehaltsempfängerin so; da erhielt ich den Zuschuss vom Arbeitgeber, meine Zahlung erfolgte an die Versicherung direkt. Olga

Monja_moin
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf olga64 vom 18.11.2019, 18:18:44

Krankenkassen- und Pflegekassenbeiträge werden beim Rentner direkt von der zuständigen Rentenkasse an die jeweilige Versicherung direkt überwiesen.
 
Steuern, falls der Rentner auf Grund seiner Gesamteinnahmen eine gewisse Höhe , abzüglich des Steuerfreibetrages überschreitet, muß vom Rentner selbst an das zuständige Finanzamt überwiesen werden.
 
So viel ich weiß auch vierteljährig, die Höhe berechnet das Finanzamt.
Deshalb rentiert sich einen Steuerjahresausgleich zu machen.                
 
Monja.

olga64
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von olga64
als Antwort auf Monja_moin vom 18.11.2019, 19:14:33

DAnke für Ihre Aufklärung zu Abzügen bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie schon erwähnt ,ist es bei meiner Privaten Krankenversicherung anders (in diese ist auch die Pflegeversicherung inkludiert).
Und das mit den Steuervorauszahlungen weiss ich nun,seitdem ich Rentnerin bin. Da ich aber Abbuchungsauftrag dem Finanzamt erteilt habe, kann ich es nicht vergessen, es wird automatisch abgezogen.
Übrigens würden die bis zu 5% Verzugszinsen berechnen, wenn ich es versäumte. Das ist schon ein Witz in Zeiten, wo man für 0% Kredite erhält (und 0% für auf dem Sparbuch). Olga

Monja_moin
Monja_moin
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf olga64 vom 18.11.2019, 19:51:30

Von meiner Witwenpension wird der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag auch vom Bund automatisch an meine Krankenkasse überwiesen.
 
Am Jahresende wird beides zusammen, meine eigene Rente und die Witwenpension zusammen gerechnet und als Gesamteinkunft versteuert. Wobei bedacht werden sollte, daß Beamte den vollen Steuersatz auf ihre Pension zahlen müssen.
 
Ich zahle auch vierteljährig im voraus, lasse es per Dauerauftrag überweisen. So muß ich mich auch nicht kümmern.
 
Finde es auch OK, daß ich Steuern zahlen muß wie Berufstätige ebenso.
 
Monja.
 


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