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Innenpolitik Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe

olga64
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RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.02.2020, 15:07:42

Marina und Novella - ein Urteil ist noch kein Gesetz.
Darauf kommt es jetzt an und zwar ein Gesetz, das alle Punkte beinhaltet auch die der sog. Bedenkenträger, die so unrecht ja nicht haben.
Es werden sicher auf der anderen Seite schon die Pläne geschmiedet, wie mit einer solchen Gesetzeslage  Geld verdient werden kann durch entsprechende Institutionen usw. Und zwar möglichst viel. Da der Tod ja eine endgültige Sache ist, kann in diesen Bereichen nicht mit Zukunftsaufträgen gerechnet werden.
Ich befürchte aus diesen Kreisen Schlimmstes; teilweise gehören Sterbevereine ja auch zu den Klägern in Karlsruhe. Auch ERbengemeinschaften dürften schon mal dieses Urteil in Augenschein nehmen.
WEr sich bisher das Leben nehmen wollte, musste sich nicht zwingend vor den Zug werfen - es gab immer andere Möglichkeiten.
Und die wirklich Schwerkranken hätten diese Möglichkeit, sich vor einen Zug zu werfen, sowieso nicht mehr gehabt. Olga

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf schorsch vom 27.02.2020, 15:20:38

Nein, Schorsch, denen wird keine Konkurrenz gemacht. Die geschäftsmäßige Sterbehilfe bleibt weiter verboten, und das halte ich für eine gute Klausel.
Das gilt auch für das Zitat von Olga: "Es werden sicher auf der anderen Seite schon die Pläne geschmiedet, wie mit einer solchen Gesetzesland Geld verdient werden kann durch entsprechende Institutionen usw. Und zwar möglichst viel".

Das wird nicht so kommen, ist weiterhin nicht erlaubt.

 

Songeur
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RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von Songeur
als Antwort auf schorsch vom 27.02.2020, 15:20:38
" Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe"

Ohjeeee: Da werden einige Schweizer Sterbehilfe-Organisationen gar keine Freude haben, dass ihnen in D Konkurrenz gemacht werden kann!

P.S. Meine Frau und ich sind seit über 10 Jahren dabei....., beim "Original"!
Gut möglich, dass deine Landsleute "not amused" sind.

Zum Sterben in die Schweiz


Von mehr als 1 000 Menschen ist da die Rede, anno 2017.

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novella
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Mitglied

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von novella
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.02.2020, 15:07:42

@Marina
Ach ja? Es gibt "immer mehr Fälle", in denen schwerkranke Menschen von Angehörigen zum freiwilligen Selbstmord gedrängt worden sind? Woher wollen die "Studien" wissen, ob es wirklich so war? Haben sie den Toten nach deren Tod befragt, warum sie in den Tod gegangen sind?
Das glaube ich nicht.

olga64
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RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von olga64
als Antwort auf novella vom 27.02.2020, 16:22:56

Natürlich kann man mit niemandem sprechen ,der bereits tot ist. Aber es gibt auch solche, die sich vorher äussern...
Es gibt da einen sehr bösen Witz: wenn auf einem Friedhof in ihren Gräbern alle die Hand heben würden, die umgebracht oder zum Suizid gedrängt wurden, es würde aussehen wie auf einem Spargelfeld.
Ich denke aber, wir sollten uns erst wieder über diese komplexe Angelegenheit aufregen, wenn ein Gesetz vorliegt, das uns die Details in der Ausführung vermittelt.
Das ist jetzt viel zu früh und wir werden geduldig abwarten müssen.
Wenn es z.B. zu einer neuen Regierungskonstellation nach den nächsten Wahlen kommen wird (im Bund und in den Ländern) wird auch das entscheidend sein. Olga

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf novella vom 27.02.2020, 16:22:56

Ich weiß auch nicht, woher, aber ich habe schon des öfteren Berichte über die stark zunehmenden Suizide, auch auf Drängen von Angehörigen, in diesen Ländern gelesen.
Ich finde das übrigens sehr glaubhaft, man weiß doch, wie lästig Pflegefälle den Angehörigen sein können. Ich finde es auch psychologisch verständlich, dass Schwerkranke aus Rücksicht aus dem Leben scheiden wollen. Man weiß doch selber, wie ungern man anderen zur Last fällt.

Das heißt aber nicht, dass ich gegen diese neue Liberalität wäre, ich begrüße sie trotzdem erst einmal.


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novella
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RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von novella
als Antwort auf olga64 vom 27.02.2020, 15:23:19
...
WEr sich bisher das Leben nehmen wollte, musste sich nicht zwingend vor den Zug werfen - es gab immer andere Möglichkeiten.
Und die wirklich Schwerkranken hätten diese Möglichkeit, sich vor einen Zug zu werfen, sowieso nicht mehr gehabt. Olga
Welche anderen Möglichkeiten hätte z.B. ein Kranker, der jahrelang an Maschinen angeschlossen oder der völlig bewegungsunfähig ist, der jahrelang nur noch dahinvegetiert hat und diesen Zustand beenden möchte? Welche anderen Möglichkeiten hätte er?
Der letzte Satz, liebe olga, ist nun wirklich sehr zynisch. Also, wenn sie sich sowieso nicht mehr vor einen Zug werfen können, wie sollen sie dann ihr Leben beenden, wenn sie es nicht mehr ertragen können? Da sollen sie nicht um Hilfe bitten können?
novella
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RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von novella
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.02.2020, 16:28:16
Ich weiß auch nicht, woher, aber ich habe schon des öfteren Berichte über die stark zunehmenden Suizide, auch auf Drängen von Angehörigen, in diesen Ländern gelesen.
Ich finde das übrigens sehr glaubhaft, man weiß doch, wie lästig Pflegefälle den Angehörigen sein können. Ich finde es auch psychologisch verständlich, dass Schwerkranke aus Rücksicht aus dem Leben scheiden wollen. Man weiß doch selber, wie ungern man anderen zur Last fällt.

Das heißt aber nicht, dass ich gegen diese neue Liberalität wäre, ich begrüße sie trotzdem erst einmal.
Ich glaube diesen Berichten einfach nicht.
olga64
olga64
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RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von olga64
als Antwort auf novella vom 27.02.2020, 16:30:06

Soweit ich informiert bin, kamen Angehörige oder nahe KOntakte auch bisher straffrei davon, wenn sie Schwerkranken beim Suizid halfen. Also Medikamente besorgten und übergaben und dabei blieben, bis der Mensch gestorben ist.
Nur Ärzte durften das nicht straffrei, weil es den ethischen Grundsätzen dieses Berufes nicht entspricht.
Wie dieser Widerspruch aufgehoben werden soll, wird schwierig, weil sich m.E. auch nicht alle Ärzte für diese Assistenz bereiterklären werden. Verstehen kann ich das sehr gut.
Pardon, wenn ich zu zynisch war: aber auch mich bewegt die Thematik sehr und da greife ich leider öfters mal zum Zynismus, um es erträglicher zu machen. Olga

novella
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RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von novella
als Antwort auf olga64 vom 27.02.2020, 16:52:00

Soweit ich informiert bin, müssen die Ärzte sich zu einer solchen Aktion auch bereit erklären. Wer nicht dazu bereit ist, beim Sterben zu helfen, der muss es auch nicht tun. - Ist diese Information falsch? Ich glaube nicht.

Ich habe oft das Gefühl, dass unser Staat die Menschen lieber leiden sieht (als Strafe für ein unchristliches Leben?) als ihnen zu helfen.


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