Innenpolitik Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz, § 166 reicht
Adam, ich plädiere keineswegs für eine Änderung des Blasphemiegesetzes.
Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass unsere Idee der Meinungsfreiheit allmählich radikale Züge bekommt.
Da dieser Begriff immer wieder in den Diskusionen auftaucht, habe ich die Suchfunktion im ST zu diesem Begriff genutzt.
Mir bleibt nur zu sagen, mir ist übel geworden.
Ich brauche erstmal eine Denkpause.
Mareike
Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass unsere Idee der Meinungsfreiheit allmählich radikale Züge bekommt.
Da dieser Begriff immer wieder in den Diskusionen auftaucht, habe ich die Suchfunktion im ST zu diesem Begriff genutzt.
Mir bleibt nur zu sagen, mir ist übel geworden.
Ich brauche erstmal eine Denkpause.
Mareike
Präventive Maßnahmen sind bei uns sowieso nicht möglich.Guten Morgen adam,
das ist definitiv falsch. Lies Dir den §166 genau durch. Dort steht
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden ...Hervorhebung durch mich.
Wir müssen uns nur an die eigenen Gesetze halten.
Karl
Guten Morgen karl,
das sehe ich anders. Kein Polizist kann mich verhaften, nur weil ich einen Eindruck mache, der geeignet ist, mich für einen Aufrührer zu halten.
Aber ich bin kein Jurist und bin gespannt auf deren Einschätzung. Auf jeden Fall bin ich, wegen des Streuungseffektes, den ich oben habe versucht zu erläutern, gegen jeden Eingriff in die Grundrechte.
Und betreffs des Videos: Es könnte der kleine Tropfen sein, der das Fass der Toleranz gegenüber Religionen zum Überlaufen bringt, was die tolerante Auslegung zu Gunsten von religiösen Gefühlen anbelangt. Ich habe auch Gefühle, was meine Grundrechte anbelangt.
--
adam
Adam, ich plädiere keineswegs für eine Änderung des Blasphemiegesetzes.
Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass unsere Idee der Meinungsfreiheit allmählich radikale Züge bekommt.
Da dieser Begriff immer wieder in den Diskusionen auftaucht, habe ich die Suchfunktion im ST zu diesem Begriff genutzt.
Mir bleibt nur zu sagen, mir ist übel geworden.
Ich brauche erstmal eine Denkpause.
Mareike
Mareike,
angestammte Grundrechte, die jeder Mensch nach der Menschenrechtskonvention von Geburt an hat, sind radikal. Um Leben und Freiheit zu verteidigen, darf ich töten.
Wenn ich mich als soziales Wesen Mensch einer Gemeinschaft anschließe, übertrage ich die Verteidigung meiner Grundrechte an diese Gemeinschaft und stelle dafür meinen Kraft zu Verfügung, mich für die Gemeinschaft fördern einzusetzen. Es ist wie ein Vertrag, den ich mit meiner Geburt abschließe. Die Inhalte des Vertrages dürfen nicht zu meinen oder zu Gunsten anderer verändert werden.
Wenn Dir bei Meinungsäußerungen anderer übel wird, solltest Du die Gewichtung Deiner eigenen Meinung gegenüber der freien Meinungsäußerung prüfen. Unser Staat beruht auf der freien Meinungsäußerung. Sie ist kein Produkt dieser Gesellschaft, sondern sie ist seine Grundlage, sorgt für seinen Bestand und an ihr darf nicht einfach mal so rumgedoktort werden.
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adam
Unser Staat beruht auf der freien Meinungsäußerung.Aber adam,
die freie Meinungsäußerung ist ein Pfeiler unserer Gesellschaftsordnung, aber nicht der einzige! Auch der freien Meinungsäußerung werden durch andere Werte Grenzen aufgezeigt.
1. Durch die Gesetze, die mir z. B. verbieten andere zu verleumden.
2. Durch meinen gesunden Menschenverstand. Nur als Beispiel: Ich werde mich hüten, meiner Nachbarin alles zu sagen, was ich frei über sie denke.
Die fundamentalistische Überhöhung der Meinungsfreiheit dient niemandem.
Karl
tja und weiter:
das ist für mich ein typischer bundesdeutscher Gummiparagraf.
Das klingt ganz so, als seien bei seiner Erstformulierung keine neutralen sondern eindeutig klerikale "Handwerker" am Werkeln gewesen, die allein IHRE Vorstellungen durchdrükten.
Wo endet berechtigte, zulässige Kritik an den Religionen und wo beginnt die ungeeignete/geeignete Beschimpfung welche,,,,??
Wenn ich z.B. der Meinung bin, das es sich bei allen (ALLEN) Religionen um Aberglauben handelt, bzw das die Religionen die -für mich- schlimmste Geisel für die Menschheit darstellen ( die lange Listung der Gründe die ich dafür in petto habe mal weggelassen)
fällt das dann noch unter Meinungsfreiheit oder schon unter Störung des öffentlichen Friedens oder bleibt das -je nach fundamentalistischer oder toleranter Einstellung- dem Betrachter überlassen ?
Wer oder welche Instanz in der BRD ist befugt darüber zu entscheiden ?
hugo
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
das ist für mich ein typischer bundesdeutscher Gummiparagraf.
Das klingt ganz so, als seien bei seiner Erstformulierung keine neutralen sondern eindeutig klerikale "Handwerker" am Werkeln gewesen, die allein IHRE Vorstellungen durchdrükten.
Wo endet berechtigte, zulässige Kritik an den Religionen und wo beginnt die ungeeignete/geeignete Beschimpfung welche,,,,??
Wenn ich z.B. der Meinung bin, das es sich bei allen (ALLEN) Religionen um Aberglauben handelt, bzw das die Religionen die -für mich- schlimmste Geisel für die Menschheit darstellen ( die lange Listung der Gründe die ich dafür in petto habe mal weggelassen)
fällt das dann noch unter Meinungsfreiheit oder schon unter Störung des öffentlichen Friedens oder bleibt das -je nach fundamentalistischer oder toleranter Einstellung- dem Betrachter überlassen ?
Wer oder welche Instanz in der BRD ist befugt darüber zu entscheiden ?
hugo
Re: Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz
geschrieben von ehemaliges Mitglied
'meinungsfreiheit', mareike, ist zur losung im krieg gegen muslime geworden. es ist typisch für den fundamentalisten, dass er gar nicht merkt, dass er einer ist, selbst wenn du ihn darauf hinweist.
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w.
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w.
Hättest du es denn gerne, wenn über dich ein solches oder ähnliches Video gedreht und ins Internet gestellt würde?
Merke: Heute ist niemand mehr sicher vor solchen Machenschaften.
Merke: Heute ist niemand mehr sicher vor solchen Machenschaften.
Die Meinungsfreiheit hat dort aufzuhören, wo sie in diskriminierender Weise die Würde Anderer verunglimpft.
Unser Staat beruht auf der freien Meinungsäußerung.Aber adam,
die freie Meinungsäußerung ist ein Pfeiler unserer Gesellschaftsordnung, aber nicht der einzige! Auch der freien Meinungsäußerung werden durch andere Werte Grenzen aufgezeigt.
1. Durch die Gesetze, die mir z. B. verbieten andere zu verleumden.
2. Durch meinen gesunden Menschenverstand. Nur als Beispiel: Ich werde mich hüten, meiner Nachbarin alles zu sagen, was ich frei über sie denke.
Die fundamentalistische Überhöhung der Meinungsfreiheit dient niemandem.
Karl
Karl,
nix da "aber adam"
unsere gesamte Gesellschaft und Gesetzgebung, angefangen von der Meinungsbildung, über Wahlen, Parteien, die Parlamente beruht auf der freien Meinungsbildung. Sie zu erhalten ist auch Sinn der Gewaltenteilung. So verstehe ich das jedenfalls. Ist die freie Meinungsbildung beeinträchtigt, strahlt das in alle Bereiche der Gesellschaft.
Wahrscheinlich unterscheiden wir uns im Grundverständnis der Demokratie. Du möchtest als Basis fest umrissen sehen, was erlaubt ist, ich möchte, daß alles erlaubt ist und allgemein geltende Verbote umrissen sehen. Das verhindert Verbote, die aus Emotionen geboren werden. Bei uns gilt ja auch das Gleichheitsprinzip. Daß sich daraus in Einzelfällen Ungerechtigkeiten entwickeln, ist bekannt. Wichtig ist, daß es gilt.
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adam
Re: Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz
geschrieben von ehemaliges Mitglied
slogans auf von muslimen veranstalteten demonstrationen gestern in deutschen städten: "Beleidigungsfreiheit ist keine Meinungsfreiheit" und: "Die Würde des Propheten ist unsere Würde" und: "Unser Prophet Mohammed ist tabu"
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w.
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w.