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Plaudereien Tagesfahrlicht beim Auto oder LKW

Felide1
Felide1
Mitglied

Re: Tagesfahrlicht beim Auto oder LKW
geschrieben von Felide1
als Antwort auf pippa vom 14.09.2012, 12:10:20
Pippa,

Tarnen wo es geht, angefangen bei den Autos bis zur Kleidung oder umgekehrt.
Dabei sollte jeder daran denken bei Unfällen werden die so Getarnten schwer gefunden.
Eine graue Maus sieht man eben schlecht.Wer sich gerne tarnt sollte so vernünftig sein und in irgend einer Form beitragen damit er gesehen wird.
Besonders schlimm empfinde ich die Autofahrer die bei Dunkelheit, Nebel,in einem Tunnel ohne Licht fahren oder an einem Zebrastreifen wenn sie noch weit genug weg sind nicht halten wenn ein Fußgeher die Strasse überqueren will.( bei uns ist es Pficht am Fußgängerübergang stehen zu bleiben wenn jemand die Strasse überqueren will. Natürlich gibt es da wieder "Deppen" die glauben kurz vor einem Auto auf den Zebrastreifen zu steigen statt zu warten bis das Auto vorbei gefahren ist.

Ganz einfach Hirn einschalten und alles wäre gut.

LG Felide
Mitglied_1a4a99f
Mitglied_1a4a99f
Mitglied

Re: Tagesfahrlicht beim Auto oder LKW
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf lars vom 13.09.2012, 17:20:42
ich persönlich fahre immer licht...

man wird besser gesehen und sieht den entgegen kommenden auch besser...

gerade wenn man eine autofarbe hat, die weniger auffällig ist... da ist licht am tag schon sinnvoll
kolli
kolli
Mitglied

Re: Tagesfahrlicht beim Auto oder LKW
geschrieben von kolli
Gegen Nachts ist's Tags ja heller
doch mit Licht sieht man dich schneller.
Drum: machs an bei deinem Kübel
wer weiss, - vermeidst ein Unfall-Übel?

ein heller Kopf drückt auf den Knopf!!
©kolli

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pippa
pippa
Mitglied

Re: Tagesfahrlicht beim Auto oder LKW
geschrieben von pippa
als Antwort auf kolli vom 14.09.2012, 14:29:29
Ganz einfach Hirn einschalten und alles wäre gut.

LG Felide
geschrieben von felide


Leicht gesagt, felide, aber wenn man nun keins hat?

Pippa
olga64
olga64
Mitglied

Re: Tagesfahrlicht beim Auto oder LKW
geschrieben von olga64
als Antwort auf Felide1 vom 14.09.2012, 13:08:27
Bei uns ist es auch Pflicht, am Zebrastreifen anzuhalten - aber wo gibt es eine Pflicht, die jeder als solche anerkennt? In meiner Strasse zu meiner Wohnung ist ein Fussgängerübergang, der oft von Kindern oder Rollator-Senioren benützt wird. Ich halte dort grundsätzlich, was aber nichts hilft, da ich dann von links oder rechts überholt werde, auch wenn Kind rübergehen möchte. Ich habe mir angewöhnt, mein Fahrzeug, mittig zu plazieren und auszusteigen und das oder die Kinder und/oder Rollator-Fahrer rüberzuführen. Dazu muss ich mir dann viele Beleidigungen anhören,wenn ich langsam wieder mein Auto erklimme und wegfahre - dies ist es mir aber wert. Olga
Mitglied_b12f0f2
Mitglied_b12f0f2
Mitglied

Re: Tagesfahrlicht beim Auto oder LKW
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 14.09.2012, 15:47:38
Olga

widersinniger gehts ja nun wirklich nicht!

Du bleibst mit deinem Karren stehen,
wirst aber von links und rechts überholt

steigst trotzdem aus

hilfst Kindern und Rollatorgestützten über die Strasse

ohne,dass dich einer anfährt ???????

...immer schön bei der Wahrheit bleiben......

G.

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olga64
olga64
Mitglied

Re: Tagesfahrlicht beim Auto oder LKW
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 14.09.2012, 16:51:17
Sie scheinen Probleme mit dem räumlichen Vorstellungsvermögen zu haben - also nochmals, just for you!
Die besagte Strasse ist keine Autobahn und einspurig - wenn ich mittig (nicht für Stunden, sondern für Minuten) stehe, blockiere ich den nachfolgenden und auf mich zufahrenden Verkehr. Dies ist sicher illegal - es ist aber auch illegal, an Fussgängerüberwegen zu überholen und kleine Kinder und alte Menschen zu gefährden. Das sollten Sie wissen - bei Tieren zeigen Sie ja auch immer viel Gefühl! Olga
ehemaligesMitglied41
ehemaligesMitglied41
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Re: Tagesfahrlicht beim Auto oder LKW
geschrieben von ehemaligesMitglied41
als Antwort auf olga64 vom 14.09.2012, 16:54:26
Die besagte Strasse ist keine Autobahn und einspurig - wenn ich mittig (nicht für Stunden, sondern für Minuten)


Ha, da muss man erst drauf kommen.

Frau Olga blockiert den Straßenverkehr aus lauter Nächstenliebe.

Nach § 1 StVO begeht Frau Olga eine Straßenverkehrs Gefährdung, indem sie ein Hindernis absichtlich darstellt.

Wenn Sie schon helfen, dann bitte rechts ranfahren.

Nichts rechtfertigt das falsche Verhalten an Fußgängerüberwegen. Falsches Verhalten an Fußgängerüberwegen ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Unter Umständen fördern Sie die Straftat, weil Sie mittig stehenbleiben.

Sie sind doch sonst so clever, machen Sie ein Foto und zeigen Sie die „Sünder“ an.

Sie müssen aber auch damit rechnen, dass Sie auch eine Anzeige bekommen, weil Sie ein Hindernis sind und das nicht aus einer Notlage heraus.

Hilfe ist gut, aber nicht, wenn Sie andere gefährden.

…ein…

Klaro
Klaro
Mitglied

Re: Tagesfahrlicht beim Auto oder LKW
geschrieben von Klaro
als Antwort auf ehemaligesMitglied41 vom 14.09.2012, 18:34:17
Hallo,

ich glaube, so etwas nennt man auch "Nötigung".

So wie ich das inzwischen bei Olga kapiert habe, möchte sie sich gerne einsetzen, wenn z.B. Kinder gefährdet sind. Da verstößt sie dann auch mal gegen geltende STVO-Gesetze.

Klaro
marianne
marianne
Mitglied

Re: Tagesfahrlicht beim Auto oder LKW
geschrieben von marianne
als Antwort auf Klaro vom 14.09.2012, 18:40:58
Kennst du, kennt Ihr die Geschichte (hier nicht "Story") vom kleinen Pfadfinder?
"Jeden Tag eine gute Tat"!

So hilft er Omas über die Straße, auch wenn die gar nicht rüber wollen...

Gutes Wochenende!

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