Plaudereien Wollt ihr mich testen, da draußen ?
Verstehe ich nicht. Wenn ich mein Kind in D. zur Welt bringe und mich nach 2 Jahren dazu entschließe, im Ausland samt Kind für einige Zeit zu leben, dann soll ich hier keine Mütterrente bekommen?Kommt drauf an ob Du dort überhaupt berufstätig bist und wenn ja- für welchen Arbeitgeber und für wie lange Zeit, bist Du für einen deutschen Arbeitgeber dort nur für eine befristete Zeit tätig, d.h. die Rückkehr wurde schon benannt und eingeplant, sollte sich das für die Mütterrente nicht nachteilig auswirken!
Heide
Edita
Denke, alles ist klar und bitte um Vergebung fuer meine Schusseligkeit .
Danke fuer Deine Zeilen und habe noch einen schoenen, restlichen sonnigen Tag!
"So long", Ruth
GlG Heide
@Majorie umarm dich
@schorsch, schönes Gedicht !
@Edita
Du hast dich ja ganz schön ins Zeug gelegt, dankeVor Jahren hab ich mich in deinen Links duchgewuselt,
wurde aber nicht schlauer, sondern verwirrterJährliche Post hab ich auch noch nie bekommen .
@Bruny
Seit deinem Post bin ich am überlegen, ob ich s einen Skandal nennen soll, ich hoffe dass die Recherchen von Edita , dich nochmals ermuntern können, ob du unter " Ausnahme " fällst !
@all
Ich hab nichts übers Rentenamt geschrieben , sondern über das Gemeindeamt ,an das ich mich wenden muss.
Das ist alles ein bisschen verworren. Eine meiner Töchter ist in Deutschland geboren und mit mir in die USA „übergewandert. Das Kind wurde von mir 8 Jahre in den USA erzogen, ich habe dort eine duale Ausbildung genossen, gearbeitet und studiert. Anerkannt zur Mutterrente wurde mir dieses Kind nicht. Als ich das reklamierte wurde mir gesagt, dass Kinder die im Ausland erzogen werden nicht bei der Mütterrente angerechnet würden. Als ich weiter reklamierte, dass das Kind nur 8 Jahre im Ausland erzogen wurde, wurde mir mitgeteilt, dass man dafür keine Ausnahme machen könne, weil der Aufwand zu groß wäre.
Ich hätte mir auch einen Anwalt nehmen und klagen können, aber da wäre mir der Aufwand zu groß gewesen.
Bruny
Bruny, hier liegt tatsächlich ein verworrener Zustand vor. Da Du Dich aber bereits damit abgefunden hast, dass Deine Tochter in Deinem Rentenbescheid ? unberücksichtigt bleibt, so denke ich, dass die PaarEuroFünfzig mtl.mehr Deinen Braten eh nicht noch dicker werden lassen.
Du wirst es besser wissen.
Gruß
Heide
Da hast du recht Heide, lohnt sich nicht deswegen jahrelang zu streiten. Meine Kinder habe ich nicht wegen der Mütterrente bekommen und wenn ich das sagen darf, sie sind und bleiben meine Meisterleistung .
Grüßle Bruny
Merke: Wer aus Not - gleich welcher Art - ausgewandert ist, kriegt nichts. Wer z.B. als Konsul, Konsularbeamter, Botschafter oder dessen Bedienstete auswandert, kriegt eine fürstliche Rente!
Ja @schorsch
Ich würds auch gern gönnen, nur allein, ich kanns nicht.
Wie heide so schön schrieb ,die Aussicht auf ein paar Euronen wird meine Lebenskrönung werden.
Schwarz auf weiß und verbal bescheinigt zu bekommen, noch nicht mal ein unsichtbarer , geduldeter Arbeitnehmer gewesen zu sein, bringt mich in eine Trostlosigkeit, die ich kaum beschreiben kann.
Ich schau nochmal Poirot..............
danke Euch
Liebe Phryne,
ich entnehme deinem Eingangsbeitrag auch, dass es dir ein Anliegen ist, dass die Tätigkeit als Hausfrau (Hausmann), die Wertschätzung bekommt, die sie verdient. Da stimme ich dir zu, denn das Dasein als Hausfrau oder besser noch, als Familienfrau wird häufig unterschätzt und nicht als berufliche Herausförderung angesehen. Besonders Frauen werden sehr stark von außen darauf bewertet, wie sie ihr Leben gestalten – ob als „Heimchen am Herd“, haben es aber auch als „Rabenmutter“ nicht leicht.
Die Idee, dass sie dafür einen Lohn bekommen sollten, ist nachdenkenswert. Um die volle Anerkennung als Beruf zu erlangen, würde jedoch eine abgeschlossene Berufsausbildung gehören.
Was wäre diese Arbeit wert:
Gruß ManeOrientiert an den verschiedenen Einkommen, wenn die Frau diesen Aufgaben beruflich nachkommen würde, hätte sie ein Anrecht auf 4.000 Euro im Monat. Damit könnte sie einen monatlichen Rentenanspruch von 1.400 Euro im Monat erwerben.
Doch leider sieht die Wirklichkeit anders aus. Da eine Hausfrau nie in die Rentenkasse einzahlt aufgrund eines fehlenden Gehaltes, bekommt sie auch keine Rentenpunkte für die Jahre, in denen sie zu Hause war. Es werden zwar Erziehungszeiten anerkannt, doch die sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Quelle