Innenpolitik Mordaufruf gerichtlich genehmigt
Vielleicht sind wir ja in unseren Demokratien bereits so weit wie in jenen Ländern, wo die obersten Richter Angst haben müssen, sie werden selber gehängt, wenn sie sich nicht der Macht der Lefzen-Meute beugen?!
Darum geht es nicht.
Es wäre richtig gewesen zu schreiben: Gericht genehmigt geschmackloses Plakat einer rechten Splitterpartei.
Das Gericht hat keinen MORDAUFRUF genehmigt.
Auch die Stadt Zwickau will das Urteil so nicht hinnehmen und legt gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerde ein.
Die Aufforderung die Grünen zu hängen, sei “vollkommen indiskutabel, undemokratisch und unverantwortlich” meint auch Constance Arndt, die Oberbürgermeisterin von Zwickau.
Margit
Vielleicht sind wir ja in unseren Demokratien bereits so weit wie in jenen Ländern, wo die obersten Richter Angst haben müssen, sie werden selber gehängt, wenn sie sich nicht der Macht der Lefzen-Meute beugen?!Das hoffe und sehe ich eigentlich nicht. Der eigentliche Skandal ist doch, dass die Gerichtsbarkeit ein solches Plakat auch noch gestattet und sich als Lösung einen 100 m Abstand einfallen läßt zu Plakaten der Grünen! Wie absurd ist das denn?
Darum geht es nicht.@mareike,
Es wäre richtig gewesen zu schreiben: Gericht genehmigt geschmackloses Plakat einer rechten Splitterpartei.
Das Gericht hat keinen MORDAUFRUF genehmigt.
Du verharmlost hier nach bewährter rechtsextremer Methodik einen eindeutigen Mordaufruf. Jeder, der denken kann, sieht auf dem Plakat, was gemeint ist.
Leute wie Du verweisen dann auf was? Auf das kaum lesbare, relativierende Kleingedruckte?
Karl
P.S.: Hier kann sich jeder die Plakate selbst ansehen
Darum geht es nicht.
Es wäre richtig gewesen zu schreiben: Gericht genehmigt geschmackloses Plakat einer rechten Splitterpartei.
Das Gericht hat keinen MORDAUFRUF genehmigt.
Es geht auch darum, dass man ein Plakat, das genauso gut 1930ff an den Laternen hätte hängen können, lediglich als "geschmacklos" abtut. Das irritiert mich gerade etwas, @Mareike .
DW
Bitte ein klares Ja oder Nein!
@mareike
Ja, hat es. Das Gericht hat sich zumindest die zynische Methodik der Extremisten zu eigen gemacht wie Du selbst auch. Hier kann sich jeder die Plakate selbst ansehen. Kannst Du das Kleingedruckte lesen? Das ist in zynischer Absicht klein gehalten und soll aber das Tor zur Genehmigung aufstoßen. Welche Gruppe kann das gutheißen?
Karl
Gerade habe ich den Beitrag von Felix W. Zimmermann vom 14.09. auf der ZDF-Seite gefunden:
"Dürfen Parteien im Wahlkampf zum Mord aufrufen? So wirkt die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz zu Plakaten der rechtsextremen Partei "III. Weg".
Margit
Nichts liegt mir ferner als dir Angst machen zu wollen, aber meinste nicht auch, dass "Mordaufruf" doch ein wenig zu deftig hingelangt ist? Ich hake solch polit Schmarrn einfach unter Satire ab. Hier in Köln sagt man auch; "Jede Jeck is anders"