Innenpolitik Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz, § 166 reicht
Aus der CSU und der katholischen Kirche waren Forderungen nach Gesetzesverschärfungen als Konsequenz aus der Veröffentlichung des Mohammed-Schmähvideos laut geworden. Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick: "Wer die Seele der Gläubigen mit Spott und Hohn verletzt, der muss in die Schranken gewiesen und gegebenenfalls auch bestraft werden.“ Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Johannes Singhammer eine Verschärfung des Paragrafen 166. Jede öffentliche Beschimpfung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses müsse künftig strafbar sein. Quelle
Das hätten die Kirchen wohl gerne. Wir sollten unseren Standard aber halten und nicht in den Fehler verfallen, unsere erkämpften Freiheitsrechte aufzugeben.
§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Dieser Paragraf erlaubt es, die Vorführungen des Videos in Deutschland zu verbieten. Eine Verschärfung ist dafür nicht notwendig, nur seine Anwendung.
Karl
Damit befasse ich mich im Moment nicht.
Aber: wie wir wissen, es gibt "bei Kirchens" solche und solche!!
Aber: wie wir wissen, es gibt "bei Kirchens" solche und solche!!
Dieser Paragraf erlaubt es, die Vorführungen des Videos in Deutschland zu verbieten. Eine Verschärfung ist dafür nicht notwendig, nur seine Anwendung.
Ich würde das Video nicht verbieten, weil sich der Staat nicht durch Gewalt erpressbar machen darf. Jegliche Art von scharfem Protest muss in einer freiheitlichen Gesellschaft möglich sein, solange er friedlich bleibt. Wenn man aber mit Gewaltakten erreichen kann, dass freie Meinungsäußerung verboten wird, werden Gewaltakte fanatischer Islamisten weiter zunehmen.
Wer sich angegriffen oder in seiner Ehre verletzt fühlt, dem steht der Klageweg offen, wenn es sein muss, durch alle Instanzen.
Lalelu
Ich bin dafür, sämtliche Kirchen und Götter abzuschaffen!
Ruckzuck gibt es viele Probleme weniger.
Ruckzuck gibt es viele Probleme weniger.
Ich würde das Video nicht verbieten, weil sich der Staat nicht durch Gewalt erpressbar machen darf.Der Staat sollte sich vor allem an seine eigenen Gesetze halten und da ist der Paragraf 166 doch m. E. eindeutig.
Die Filmemacher und auch die Vorführer, die bewusst Randale bis zu Mord und Totschlag in Kauf nehmen, gehören bestraft. M. E. dürfte der Begriff des öffentlichen Friedens auch nicht auf das eigene Land beschränkt ausgelegt werden. Wer bewusst Aussschreitungen auch in anderen Ländern provoziert, begeht eine Straftat und ist ein Krimineller.
@ dutchweepee,
das Problem ist, dass viele humanoide Gehirne so ausgelegt sind. Was würde an die Stelle der jetzigen Religionen treten und das Vakuum ausfüllen? Wenn das die sinnvolle Begeisterung für sinnvolle Ziele (wer definiert die?) sein würde, könnte ich Dir sofort zustimmen.
Karl
Das hast Du toll formuliert karl - ich kenne das Problem ja nicht, da es in meinem Leben nie "Götter" oder Religionen gab, die ich bei Enttäuschung ersetzen müsste.
Re: Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz, § 166 reicht
Das ist nichts anderes als der übliche Alibi-Aktionismus. Nach Verboten und zusätzlichen Paragraphen zu schreien, anstatt sich um die Wirklichkeit zu kümmern.
Parallele zur Zeit: Das Gesetz über die Frauenquote. So ein Schmarrn. Genügend Kita-Plätze usw. würden reichen. Dann müssten sich die Frauen nicht für den Rest ihres Lebens entscheiden zwischen Kind oder Karriere. Und dann käme es nur noch auf ihre Leistung an, die nicht durch Paragraphen ersetzt werden kann.
Parallele zur Zeit: Das Gesetz über die Frauenquote. So ein Schmarrn. Genügend Kita-Plätze usw. würden reichen. Dann müssten sich die Frauen nicht für den Rest ihres Lebens entscheiden zwischen Kind oder Karriere. Und dann käme es nur noch auf ihre Leistung an, die nicht durch Paragraphen ersetzt werden kann.
Die Filmemacher und auch die Vorführer, die bewusst Randale bis zu Mord und Totschlag in Kauf nehmen, gehören bestraft.Karl, hast du das Video gesehen? Ich selbst kenne es nicht und weiß daher nicht, ob es sich dabei tatsächlich um eine Beleidigung handelt, wenn man die Maßstäbe eines freiheitlichen Systems anlegt. Mit anderen Worten: Ist der Filmemacher schuld oder bestimmen religiöse Fanatiker, dass eine "normale" Karikatur eine Beleidigung ist? Wenn Karikaturisten nur noch gefällige Karikaturen veröffentlichen dürfen, dann ist der gesamte Berufsstand am Ende.
In allen Demokratien hat man sich an recht starken "Tobak" gewöhnt, wenn Karikaturisten zur Feder greifen. Auch wenn das den jeweils Betroffenen nicht gefällt, habe ich noch nicht gehört, dass einer mit Gewalt darauf reagiert hätte, auch dann nicht, wenn eine Karikatur alle Grenzen des guten Geschmacks sprengte.
Lalelu
Re: Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz, § 166 reicht
Wer von denen, die hier zum Blasphemie-Vorwurf-Video
schreiben, hat es eigentlich gesehen und kann dazu eine eigene Aussage machen? Ich bisher nicht -
aber ich erinnere mich an die M.-Karikaturen (die echten, nicht die "nachgemachten") und die Aufregungen darüber
überaschten mich.
M.
schreiben, hat es eigentlich gesehen und kann dazu eine eigene Aussage machen? Ich bisher nicht -
aber ich erinnere mich an die M.-Karikaturen (die echten, nicht die "nachgemachten") und die Aufregungen darüber
überaschten mich.
M.
Re: Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz
geschrieben von ehemaliges Mitglied
da sind sie in frankreich schon weiter. dort verbieten sie proteste gegen das muslime verhetzen - nicht etwa das verhetzen.
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w.
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w.