In 6 Schritten für den eigenen Todesfall vorsorgen

Wenn ein Mensch stirbt, tragen Angehörige neben der Trauer auch die Verantwortung für wichtige Handlungen und Entscheidungen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie in sechs Schritten umfassend für Ihren eigenen Tod vorsorgen und damit nicht nur sich selbst, sondern vor allem Ihre Hinterbliebenen in der Zeit der Trauer entlasten. Am Ende dieses Leitfadens finden Sie eine kostenlose Checkliste, die Sie beim Abarbeiten der einzelnen Schritte unterstützt.

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1. Schritt: Organisation der eigenen Bestattung zu Lebzeiten

1.1. Bestattungsverfügung

1.2. Vorsorgevertrag

2. Schritt: Finanzielle Vorsorge für die eigene Bestattung

2.1. Treuhandkonto

2.2. Sterbegeldversicherung

2.3. Risikolebensversicherung

3. Schritt: Regelung des Nachlasses

3.1. Testament

3.2. Erbvertrag

4. Schritt: Erstellung wichtiger Vollmachten und Verfügungen

4.1. Vorsorgevollmacht

4.2. Betreuungsverfügung

4.3. Patientenverfügung

4.4. Bankvollmacht

4.5. Organspendeausweis

5. Schritt: Regelung des digitalen Nachlasses

5.1. Anlegen einer Übersicht der Online-Aktivitäten

5.2. Erstellen einer Vollmacht für die digitalen Konten

5.3. Nachlassverwaltung in den sozialen Medien

5.4. Beispiel – Nachlassverwaltung bei Google

5.5. Beispiel – Nachlassverwaltung bei Facebook

6. Schritt: Austausch mit den Angehörigen über das Vorgehen im Todesfall


Sich und seine Lieben im Alltag zu entlasten und zu versorgen, ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Mit Hilfe verschiedener Versicherungen fühlen wir uns für den Ernstfall gerüstet. Um die Themen Tod und Sterben machen die meisten Menschen dagegen einen großen Bogen, da diese bei einigen unangenehme oder sogar beängstigende Gefühle auslösen.

Dabei stellt eine umfassende rechtliche und finanzielle Vorsorge nicht nur sicher, dass die eigenen Wünsche auch im Todesfall berücksichtigt werden, sondern unterstützt die Hinterbliebenen in der Zeit der Trauer. Vielen Menschen ist der organisatorische Aufwand, der hinter einem ohnehin emotional aufwühlenden Trauerfall steckt, erst bewusst, wenn sie mit den anstehenden Formalitäten und der nervenaufreibenden Planung einer Beerdigung konfrontiert werden. Durch eine Vorsorge für den eigenen Tod werden Angehörige in der schweren Zeit zumindest von den bürokratischen Herausforderungen verschont.

1. Schritt: Organisation der eigenen Bestattung zu Lebzeiten

Viele Menschen haben sehr klare Vorstellungen bezüglich ihrer eigenen Bestattung sowie der Trauerfeier und Grabpflege. Jedoch kommunizieren sie diese nur selten mit ihren Angehörigen. Im Todesfall liegt es dann an den Hinterbliebenen, die Beerdigung nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu gestalten. Bei keiner oder nur vager Kenntnis der Vorstellungen des Verstorbenen, verbunden mit dem Zeitdruck und der psychischen Belastung, ist dies für die Betroffenen erfahrungsgemäß keine einfache Aufgabe. Zu den organisatorischen Hürden kommen die finanziellen hinzu: Eine Beerdigung ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden – meist mit bis zu mehreren tausend Euro.

HINWEIS DER REDAKTION:

In Deutschland gilt die sogenannte Bestattungspflicht. Das bedeutet, dass die bestattungspflichtigen Angehörigen, zum Beispiel Eltern, Ehegatten, volljährige Kinder oder Enkelkinder, verpflichtet sind, für eine ordnungsgemäße Bestattung des Verstorbenen innerhalb der gesetzlichen Fristen zu sorgen.

Es kann bereits ausreichen, sich zumindest über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten zu informieren und die eigenen Vorstellungen in einer schriftlichen Willenserklärung – einer sogenannten Bestattungsverfügung – festzuhalten. Ein Vorsorgevertrag stellt zudem sicher, dass im Todesfall eine bestimmte Geldsumme für die Beerdigung zur Verfügung steht. Es ist ratsam, mindestens eine dieser Bestattungsvorsorgen zu wählen und somit den Hinterbliebenen ausreichend Raum für die Trauer zu ermöglichen.

HINWEIS DER REDAKTION:

Schreiben Sie Ihre Bestattungswünsche nicht in das Testament! Denn in der Regel werden Testamente erst nach der Beerdigung geöffnet, sodass der Wille des Verstorbenen bei der Planung nicht berücksichtigt werden kann.

1.1. Bestattungsverfügung

Eine Bestattungsverfügung ist ein formloses Schreiben, das die Angehörigen darüber informiert, was nach dem Tod mit dem eigenen Körper geschehen soll. In dem Dokument können die detaillierten Vorstellungen über die Bestattungsart, den Bestattungsort, die Form der Trauerfeier sowie Informationen über die Gestaltung der Grabstätte und viele weitere Details festgehalten werden. 

Eine Bestattungsverfügung ist an keine bestimmte Form gebunden: Sowohl eine handschriftliche als auch eine digitale Version sind zulässig. Um jedoch keinen Zweifel an der Echtheit des Dokuments aufkommen zu lassen, ist die handschriftliche Version zu bevorzugen. Eine digital erstellte Bestattungsverfügung sollte von einem Hausarzt oder Notar bestätigt bzw. beglaubigt werden. Unabhängig davon, welche Variante gewählt wird, ist eine handschriftliche Unterschrift mit Ort und Datum zwingend erforderlich.  

TIPP DER REDAKTION:

Verschiedene Webseiten bieten kostenlose Muster einer Bestattungsverfügung zum Download an. Wenn Sie sich für ein solches Muster entscheiden, prüfen Sie im Detail, ob alle Ihre Wünsche klar zum Ausdruck kommen und fügen Sie gegebenenfalls Ergänzungen hinzu. Vergessen Sie nicht, das ausgefüllte Dokument notariell oder ärztlich bestätigen zu lassen. 

Ein großer Vorteil der Bestattungsverfügung ist, dass sie ohne Bindung an eine andere Person und somit unabhängig von Zeit und Ort verfasst werden kann. Es werden lediglich Stift und Papier benötigt, um die eigenen Wünsche bezüglich der Gestaltung der Beerdigung festzuhalten. Darüber hinaus sind mit der handschriftlichen Version keine Kosten verbunden. Wird jedoch eine notarielle Beglaubigung gewünscht, fallen Notargebühren an.

Ein Nachteil ist, dass bei der reinen Bestattungsverfügung keine finanzielle Absicherung enthalten ist. In diesem Fall muss die finanzielle Vorsorge für die Bestattungskosten separat erfolgen, zum Beispiel in Form einer Sterbegeldversicherung.

HINWEIS DER REDAKTION:

Damit die Bestattungsverfügung im Todesfall von den Angehörigen rechtzeitig gefunden wird, ist es ratsam, den Betroffenen den Aufbewahrungsort mitzuteilen. Idealerweise stellen Sie einen Ordner zusammen, in welchem alle wichtigen Vollmachten und Verfügungen aufbewahrt werden. Hinterlegen Sie diesen Ordner an einem Ort, der für Ihre Angehörigen leicht zugänglich ist.

1.2. Vorsorgevertrag

Ein Vorsorgevertrag dient ebenfalls dazu, die Bestattung zu Lebzeiten zu regeln. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine einfache Willenserklärung, sondern um einen Vertrag, der direkt mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen wird. Unter anderem werden folgende Details festgelegt:

  • Bestattungsart: Erdbestattung oder Feuerbestattung
  • Bestattungsform: Grabbestattung, Seebestattung, Baumbestattung, Diamantbestattung, Weltallbestattung etc.
  • Grabstätte: Einzelgrab, Familiengrab, Gemeinschaftsgrab
  • Umfang des Grabschmucks und der Grabpflege
  • Gestaltung der Trauerfeier
  • Leistungen, die von dem Bestatter zu erbringen sind
  • Kosten der Trauerfallvorsorge

Interessierte können sich online, telefonisch oder persönlich an ein Bestattungsunternehmen wenden. Während des Erstkontakts werden die Details und Wünsche bezüglich der Beerdigung geklärt. Darüber hinaus erläutert der Ansprechpartner, welche weiteren Leistungen des Bestattungsunternehmens in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Gestaltung der Trauerfeier, die Erledigung der gängigen Formalitäten sowie die Erstellung einer Vorsorgemappe. Daraufhin erarbeitet das Bestattungsunternehmen ein Angebot, das dem Interessenten telefonisch oder per E-Mail übermittelt wird.

Der große Vorteil eines Vorsorgevertrages gegenüber einer Bestattungsverfügung ist, dass auf Wunsch auch die Bestattungskosten in die Vorsorge einbezogen werden können. Hierbei wird zu Lebzeiten ein bestimmter Betrag mit dem Bestatter vereinbart, der monatlich oder einmalig an das Bestattungsunternehmen zu zahlen ist.

TIPP DER REDAKTION:

Es empfiehlt sich, bei Abschluss eines Vorsorgevertrages auf ein Treuhandkonto zu bestehen und nicht einfach die gesamte Summe an das Bestattungsunternehmen zu überweisen. Denn im Falle einer Insolvenz oder des Todes des Bestatters ist das Geld des Kunden durch ein Treuhandkonto geschützt. Außerdem sichert diese Form des Sparens vor Missbrauch durch Angehörige, da das Geld nur im Rahmen der Bestattungsvorsorge ausgegeben werden darf.

Die Kosten einer Trauerfallvorsorge sind abhängig von den Wünschen des Verstorbenen und der Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen des Bestatters. Zum Beispiel sind Feuerbestattungen günstiger als Erdbestattungen, während See- und Baumbestattungen deutlich teurer sind.

TIPP DER REDAKTION:

Holen Sie mehrere Angebote von verschiedenen Bestattungsunternehmen ein. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sich lohnt, Angebote zu vergleichen, da die Kosten für die Zusatzleistungen oftmals stark variieren.

Da ein Bestattungsunternehmen häufig mit unterschiedlichen Bestattern und Vertragspartnern deutschlandweit zusammenarbeitet, profitieren Interessierte von einer fachlichen Beratung und Planung sowie einer großen Auswahl an Bestattungsformen und Produkten. Außerdem erhält man durch das Angebot einen direkten Überblick über die anfallenden Kosten und Serviceleistungen und muss diese nicht selbst schätzen oder ausrechnen.

Nicht zuletzt ist ein Vorsorgevertrag eine große organisatorische wie auch finanzielle Entlastung für die Angehörigen. Im Todesfall genügt es, wenn die Hinterbliebenen den Bestattungsdienstleister über das Ableben des Angehörigen informieren. Der Vorsorgedienstleister veranlasst daraufhin die nächsten notwendigen Schritte.

HINWEIS DER REDAKTION:

Auch wenn es schwerfällt – besprechen Sie mit Ihren Angehörigen, wie im Todesfall verfahren werden soll. Ein Vorsorgevertrag ist nur dann sinnvoll, wenn die betroffenen Personen auch davon wissen. Denn nur so haben sie die Möglichkeit, sich im Todesfall mit dem entsprechenden Bestattungsunternehmen in Verbindung zu setzen. Einige Vorsorgeunternehmen bieten auch Vorsorgeausweise an, die im Portemonnaie aufbewahrt werden. Durch diese wissen die Angehörigen, welches Bestattungsunternehmen zu kontaktieren ist.

2. Schritt: Finanzielle Vorsorge für die eigene Bestattung

Aufgrund der Bestattungspflicht in Deutschland müssen die Hinterbliebenen für die Kosten einer Bestattung aufkommen, wenn der Verstorbene kein Geld für diesen speziellen Anlass hinterlassen hat. Je nach Form und Art der Bestattung belaufen sich die Kosten auf mehrere tausend Euro. Auch weniger aufwändige Bestattungen kosten in der Regel zwischen 3.000 und 5.000 Euro. Sollen die Angehörigen nicht mit dieser finanziellen Herausforderung belastet werden, ist es ratsam, selbst für den Todesfall vorzusorgen.

HINWEIS DER REDAKTION:

Es ist zu beachten, dass die nachfolgenden Informationen nur einen ersten Überblick über das Thema der finanziellen Todesfall-Vorsorge verschaffen sollen und keine Versicherungsberatung ersetzen können.

2.1. Treuhandkonto

Eine weit verbreitete Form der finanziellen Sterbevorsorge ist das Treuhandkonto. Das im Rahmen eines Vorsorgevertrages eröffnete Konto gilt als sichere Alternative zum klassischen Sparbuch. Denn anders als bei einem Sparbuch darf das Sozialamt diese Form der Absicherung nicht zur Deckung der Pflegekosten auflösen, da das Geld für die Bestattung zweckgebunden wird.

Ein Treuhandkonto ist keine Versicherung, sondern eine Form der Geldanlage. Damit das Bestattungsunternehmen im Todesfall die Wünsche des Verstorbenen umsetzen kann, wird zu dessen Lebzeiten Geld auf dieses Treuhandkonto eingezahlt. Eine Treuhandgesellschaft verwaltet das angesparte Geld bis zum Todeszeitpunkt und zahlt es daraufhin an den jeweiligen Bestatter aus.

Um die Eröffnung und Einrichtung des Treuhandkontos kümmert sich gewöhnlich das Bestattungsunternehmen. In der Regel wird zur Eröffnung des Kontos eine Einrichtungsgebühr fällig.

Ein Vorteil ist, dass durch ein Treuhandkonto die Geldsumme vor einer möglichen Insolvenz des Bestattungsunternehmens geschützt ist. Außerdem ist im Gegensatz zu einer Sterbegeldversicherung das Alter bei Vertragsabschluss irrelevant. Das bedeutet, dass es sich auch im fortgeschrittenen Alter lohnt, ein Treuhandkonto einzurichten.

HINWEIS DER REDAKTION:

Da im Pflegefall das Sozialamt auf angespartes Vermögen auf einem Sparkonto zugreifen darf, um die anfallenden Pflegekosten zu decken, ist ein Sparbuch als Bestattungsvorsorge nicht zu empfehlen. Dagegen ist das Geld auf einem Treuhandkonto durch die Zweckbindung vor einer Auflösung geschützt.

2.2. Sterbegeldversicherung

Eine weitere Möglichkeit, finanziell für die eigene Beerdigung vorzusorgen, ist eine Sterbegeldversicherung. Diese Form der Lebensversicherung wird von den meisten Versicherungsgesellschaften angeboten. Im Todesfall erhalten die Angehörigen des Verstorbenen die Versicherungssumme, um die Kosten für die Beerdigung zu decken.

Eine Sterbegeldversicherung erfordert in der Regel die Zahlung monatlicher Beiträge. Die Höhe dieser Beiträge ist abhängig von der Versicherungssumme. Üblicherweise liegt die Versicherungssumme bei etwa 10.000 Euro. Daher sind die monatlichen Beiträge relativ gering. Allerdings richtet sich die Beitragshöhe auch nach der Eintrittswahrscheinlichkeit des Todes, weshalb der einzuzahlende Beitrag bei älteren Menschen deutlich höher ist. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale rechnet sich eine Sterbegeldversicherung oft nicht. Das Risiko ist hoch, am Ende höhere Beiträge einzuzahlen, als im Todesfall ausgezahlt werden.

Ein Vorteil der Sterbegeldversicherung gegenüber einem herkömmlichen Sparkonto ist die Zweckbindung für die Beerdigung. Das bedeutet, dass das für die Bestattung vorgesehene Geld nicht einfach für andere Zahlungen verwendet werden kann, zum Beispiel zur Deckung der Kosten einer Pflegebedürftigkeit. Außerdem ist im Gegensatz zu anderen Lebensversicherungen meist keine vorherige Gesundheitsprüfung erforderlich.

Im Gegenzug haben die meisten Versicherungen eine lange Wartezeit von 19 bis 36 Monaten, bevor der Versicherungsschutz greift. Zudem ist derzeit mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten bei niedriger Verzinsung zu rechnen. Eine Sterbegeldversicherung ist außerdem nicht gegen das Risiko eines plötzlichen Konkurses der Versicherungsgesellschaft geschützt.

Inwieweit sich eine Sterbegeldversicherung lohnt, ist folglich von individuellen Faktoren abhängig. Die Erfahrung zeigt, dass die Versicherten nur in den wenigsten Fällen mehr ausgezahlt bekommen als eingezahlt wurde.

2.3. Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung wird ebenfalls häufig im Zusammenhang mit der finanziellen Vorsorge für den eigenen Tod genannt. Auch diese Form der Versicherung unterstützt Hinterbliebene durch eine Auszahlung im Todesfall. Im Gegensatz zur Sterbegeldversicherung deckt die Risikolebensversicherung nicht nur die Bestattungskosten ab, sondern kompensiert auch einen möglichen Einkommensausfall. Aus diesem Grund sind die Versicherungssummen auch deutlich höher.

Ein weiterer Unterschied ist, dass die Risikolebensversicherung meist an eine Laufzeit gebunden ist. Überlebt der Versicherte die festgelegte Laufzeit – die meist bis etwa zum 75. Lebensjahr gilt – wird die Versicherungssumme nicht ausgezahlt. Anders als bei der klassischen Lebensversicherung wird die Versicherungssumme also nur im Todesfall ausbezahlt.

Darüber hinaus ist bei dem Abschluss einer Risikolebensversicherung eine ausführliche Gesundheitsprüfung erforderlich. Der Beitrag wird auf Basis des allgemeinen Gesundheitszustandes und des Alters berechnet.

Checkliste: In 6 Schritten für den eigenen Todesfall vorsorgen

3. Schritt: Regelung des Nachlasses

Der nächste wichtige Schritt ist die Regelung des Erbes. Wurde der Nachlass zu Lebzeiten des Verstorbenen nicht durch eine letztwillige Verfügung bestimmt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge teilt die Angehörigen des Verstorbenen in verschiedene Ordnungen. Wer hingegen selbst bestimmen möchte, in wessen Hände der Nachlass fällt, kann die gesetzliche Erbfolge mithilfe eines Testaments oder eines Erbvertrags umgehen.

3.1. Testament

Ein Testament stellt sicher, dass das Erbe nach dem Willen des Verstorbenen an die Hinterbliebenen verteilt wird. Es kann frei bestimmt werden, wer einen Teil des Nachlasses erben soll – und wer nicht. Auf diese Weise lässt sich nicht nur die gesetzliche Erbfolge umgehen, sondern es können auch familiäre Streitigkeiten vermieden werden. Da ein Testament erst mit dem Tod einer Person wirksam ist, wird es auch als „letzter Wille" oder „letztwillige Verfügung" bezeichnet.

Ein Testament regelt, was mit Vermögenswerten, Immobilien oder Wertgegenständen nach dem Tod des Erblassers geschehen soll. Daher sollte sich das Testament auf Vermögensregelungen beschränken und keine persönlichen Vorstellungen bezüglich der eigenen Beerdigung enthalten. Es kommt immer wieder vor, dass Bestattungswünsche in das Testament aufgenommen werden, aufgrund der späteren Testamentseröffnung jedoch nicht in die Gestaltung der Bestattung einbezogen werden können.

Ein Testament wird entweder eigenhändig geschrieben oder zusammen mit einem Notar aufgesetzt. Die Gültigkeit eines privatschriftlichen Testaments setzt voraus, dass es vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig verfasst ist. Es dürfen daher keine vorgefertigten Mustervorlagen aus dem Internet verwendet werden. Bei einem öffentlichen bzw. notariellen Testament sorgt der Notar für die rechtsgültige Erstellung. Neben der Sicherstellung der Gültigkeit und Wirksamkeit profitiert der Testamentsersteller von der professionellen Beratung durch den Notar. Beide Varianten können jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Ehepaare haben die Möglichkeit, sich durch ein Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben einzusetzen. Dadurch wird der gesamte Nachlass zunächst an den überlebenden Ehepartner ausgezahlt und erst nach dessen Tod an die Kinder bzw. die engsten Angehörigen vererbt. 

3.2. Erbvertrag

Der Erbvertrag stellt eine Sonderform des Testaments dar. Auch bei diesem wird bereits zu Lebzeiten festgelegt, wie der Nachlass im Todesfall verteilt werden soll. Im Gegensatz zu einem Testament wird der Erbvertrag jedoch in vertraglicher Form aufgesetzt. Das bedeutet, dass an seiner Erstellung zwei Parteien beteiligt sind und es sich somit um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft handelt. Während ein Testament jederzeit widerrufen werden kann, sind die Erblasser durch einen Erbvertrag unwiderruflich gebunden. Denn eine Änderung ist nur möglich, wenn auch die andere Vertragspartei zustimmt.

Insbesondere für unverheiratete Paare ist diese Form der Nachlassregelung jedoch sehr vorteilhaft. Denn unverheiratete Lebenspartner haben nach der gesetzlichen Erbfolge keinen Anspruch auf einen Anteil am Erbe. Ein Erbvertrag sichert den Partner für den Todesfall finanziell ab. Nachteilig ist, dass ein Erbvertrag im Gegensatz zu einem Testament nicht handschriftlich aufgesetzt werden kann. Um wirksam zu sein, muss dieser beurkundet werden und bedarf daher der Mitwirkung eines Notars.

4. Schritt: Erstellung wichtiger Vollmachten und Verfügungen

Neben dem Testament, dem wohl gebräuchlichsten Instrument der Todesfall-Vorsorge, ist es ratsam, sich ebenfalls mithilfe der Erstellung weiterer Vollmachten und Verfügungen auf den Ernstfall vorzubereiten. Bei den im Folgenden vorgestellten Mitteln der rechtlichen Vorsorge handelt es sich in erster Linie um Willenserklärungen, die dann wirksam werden, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Eine solche Vorsorge ist deshalb so wichtig, weil weder der Ehepartner noch die eigenen Kinder oder andere Verwandte automatisch befugt sind, Entscheidungen für ein Familienmitglied zu treffen, wenn dieses handlungsunfähig wird. Da diese Annahme dennoch weit verbreitet ist, sind sich viele Menschen der Dringlichkeit der Vollmachten und Verfügungen gar nicht bewusst. Erst bei Eintreten eines Notfalls stellt sich heraus, dass niemand aus der Familie tätig werden darf, sondern dass aufgrund fehlender Vollmachten ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden muss.

TIPP DER REDAKTION:

Wenn Sie Zeit und Aufwand für Ihre eigene Vorsorgeplanung sparen wollen, empfiehlt sich ein Vorsorge-Ordner. Neben einem Leitfaden samt Checklisten enthält ein solcher Ordner in der Regel eine strukturierte Übersicht über alle relevanten Aspekte rund um das Thema Vorsorge. Außerdem werden Ihnen die wichtigen Unterlagen als Formulare zugeschickt, sodass Sie diese nur noch ausfüllen müssen.

4.1. Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln und Entscheidungen zu treffen, wenn dieser handlungsunfähig ist. Wenn der Betroffene beispielsweise infolge eines Unfalls oder einer Krankheit seinen eigenen Willen nicht mehr wirksam äußern kann, kümmert sich der Bevollmächtigte um seine persönlichen, organisatorischen und rechtlichen Angelegenheiten.

Wurde keine Vorsorgevollmacht erstellt, muss ein Betreuungsgericht zunächst einen gesetzlichen Betreuer für den Betroffenen bestellen. Dies kann ein Familienmitglied sein, es kann aber auch eine völlig unbekannte Person als gesetzlicher Vertreter eingesetzt werden.

Bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht wird frei bestimmt, welche Angelegenheiten im Notfall durch den Bevollmächtigten erledigt werden dürfen – und welche nicht. Grundsätzlich lassen sich die folgenden Bereiche auf den oder die Bevollmächtigten übertragen:

  • Finanzielle Angelegenheiten und Vermögensverwaltung
  • Rechtsgeschäfte
  • Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
  • Gesundheitssorge
  • Post- und Fernmeldeverkehr
  • Behördengänge und Gerichtsvertretung
  • Vertretung im Todesfall

HINWEIS DER REDAKTION:

Um sicherzustellen, dass eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus ihre Gültigkeit behält, sollte dies bei der Erstellung ausdrücklich erwähnt werden. Man spricht dann von einer „transmortalen Vollmacht".

4.2. Betreuungsverfügung

Auch eine Betreuungsverfügung sorgt für den Fall vor, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Im Gegensatz zu einer Vorsorgevollmacht wird jedoch keine andere Person direkt zu einer Vielzahl von Handlungen bevollmächtigt, sondern lediglich als gewünschter Betreuer vorgeschlagen. Wenn keine Vorsorgevollmacht erstellt wurde, bestellt ein Betreuungsgericht einen Betreuer. In einer Betreuungsverfügung können eine oder mehrere Personen vorgeschlagen werden, die das Gericht als Betreuer bestellen soll.

Möglicherweise kann man sich nun fragen, warum diesen Personen nicht gleich eine Vorsorgevollmacht erteilt werden sollte. Der Grund dafür ist recht simpel: Während Personen, die durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt werden, keiner Kontrolle durch eine weitere Instanz unterliegen, wird ein gesetzlicher Betreuer, der durch eine Betreuungsverfügung vorgeschlagen wurde, regelmäßig durch ein Gericht kontrolliert und zur Rechenschaft gezogen. Das heißt, wenn eine Person niemanden hat, dem sie in allen Belangen zu 100 % vertraut, ist es sinnvoller, eine Betreuungsverfügung für diese Person zu erstellen, da deren Handlungen regelmäßig vom Gericht überprüft wird.

Auch in einer Betreuungsverfügung können verschiedene Handlungsbereiche geregelt werden. Zu diesen zählen:

  • Vermögenssorge
  • Gesundheitssorge
  • Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Post- und Fernmeldeverkehr

4.3. Patientenverfügung

Im Gegensatz zu den bereits erwähnten Vollmachten steht bei einer Patientenverfügung die Wahrung des eigenen Willens in Gesundheitsfragen im Vordergrund. In einer solchen Verfügung lässt sich festlegen, ob und in welcher Weise medizinische Maßnahmen in einer bestimmten Behandlungssituation durchgeführt werden sollen. Damit werden im Ernstfall vor allem die eigenen Vorstellungen über Leben und Tod berücksichtigt. Denn die Wünsche über die Durchführung von medizinischen Behandlungen sind von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich. Während sich beispielsweise eine Person keinesfalls lebenserhaltenden Maßnahmen wie einer künstlichen Ernährung unterziehen möchte, wünscht dies eine andere Person ausdrücklich.

Ähnlich wie die anderen Willenserklärungen dient auch eine Patientenverfügung als eine Art Leitfaden, an dem sich Angehörige, Betreuer und Ärzte hinsichtlich ihrer Entscheidungen orientieren müssen.

Inhaltlich umfasst eine Patientenverfügung vor allem die eigenen Vorstellungen über Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder medizinische Eingriffe. Für verschiedene typische Krankheitssituationen werden unter anderem die folgenden Aspekte festgelegt:

  • Ablehnung / Zustimmung lebenserhaltender Maßnahmen
  • Ablehnung / Zustimmung einer Schmerz- und Symptombehandlung
  • Ablehnung / Zustimmung einer Antibiotikabehandlung
  • Ablehnung / Zustimmung wiederbelebender Maßnahmen

4.4. Bankvollmacht

Einige Banken verlangen zusätzlich zu einer Vorsorgevollmacht eine Bankvollmacht. Denn obwohl mit der Vorsorgevollmacht festgelegt werden kann, wer auf die eigenen Konten zugreifen darf, wird eine solche Vollmacht aus Haftungsgründen oft nicht ohne Weiteres akzeptiert. Eine Bankvollmacht ermächtigt eine oder mehrere Personen, über ein bestimmtes Bankkonto oder gar alle Bankgeschäfte des Vollmachtgebers zu verfügen.

Der Umfang der Befugnisse kann in der Bankvollmacht frei bestimmt werden. Grundsätzlich ist jedoch zu entscheiden, ob die Bankvollmacht nur zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder ausschließlich für den Todesfall gelten soll.

Viele Finanzinstitute bieten vorgefertigte Formulare an, die nur noch ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Alternativ ist es auch möglich, eine Bankvollmacht formlos selbst zu verfassen oder ein Musterformular aus dem Internet zu verwenden. Allerdings ist bei vielen Sparkassen und Banken eine notarielle Beglaubigung erforderlich.

HINWEIS DER REDAKTION:

Vielerorts werden die Bezeichnungen Bankvollmacht und Kontovollmacht synonym verwendet. Dabei bezeichnet die Bankvollmacht eine Verfügungsberechtigung über alle Rechtsgeschäfte, während bei einer Kontovollmacht lediglich eine Befugnis über ein bestimmtes Konto erteilt wird.

4.5. Organspendeausweis

Auch durch einen Organspendeausweis kann sichergestellt werden, dass im Falle eines Todes nach den eigenen Vorstellungen gehandelt wird. In dem Organspendeausweis lässt sich festlegen, ob die Organe des Verstorbenen freigegeben werden sollen – oder eben nicht.

In Deutschland gilt in Bezug auf die Organ- und Gewebespende die Entscheidungslösung. Das bedeutet, dass Organe oder Gewebe nur dann gespendet werden dürfen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eingewilligt hat oder wenn der nächste Angehörige oder Bevollmächtigte in seinem Namen zustimmt. Ein Spenderausweis ist die einfachste Möglichkeit, Ärzte und Angehörige über die eigenen Wünsche zu informieren.

HINWEIS DER REDAKTION:

Ein Organspendeausweis ist bei vielen Apotheken, Hausärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen erhältlich. Alternativ lässt sich der Organspendeausweis aber auch direkt online auf der Webseite „Organspende-info" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ausfüllen und ausdrucken.

5. Schritt: Regelung des digitalen Nachlasses

Die Vorstellungen sowie die Finanzierung der eigenen Beerdigung wurden festgehalten, der Nachlass ist durch ein Testament oder ein Erbvertrag geregelt und wichtige Vollmachen und Verfügungen sind erteilt – es klingt, als seien die wichtigsten Vorbereitungen für den eigenen Tod getroffen. Doch ein Faktor der Vorsorge, der womöglich unterschätzt und erfahrungsgemäß häufig vergessen wird, ist die Regelung des digitalen Nachlasses.

Im Laufe unseres Lebens hinterlassen wir nicht nur Spuren auf der Erde – auch unser digitaler Fußabdruck wird von Jahr zu Jahr bedeutender. Ob Social Media, diverse E-Mail- und Online-Shopping-Konten oder Cloud-Dienste: Die meisten Menschen haben im Netz viele persönliche Daten hinterlassen, die nach ihrem Tod nicht einfach wieder verschwinden, sondern im jeweiligen Netzwerk verbleiben. Ohne digitale Vorsorge liegt es an den Erben, die verschiedenen Online-Konten und -Verträge sowie deren Zugangsdaten aufzuspüren, um die Accounts zu verwalten oder zu löschen.

Um die Angehörigen nicht mit dieser kaum zu bewältigenden Aufgabe zu belasten, ist es ratsam, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Zum einen, indem man den Überblick über die im Internet übertragenen Daten und Konten behält, zum anderen durch die Erteilung einer Vollmacht an eine Vertrauensperson, die sich nach dem Tod um alle Aufgaben rund um den digitalen Nachlass kümmert.

HINWEIS DER REDAKTION:

Nach einem Rechtsspruch des Bundesgerichtshofes im Jahr 2018 gilt das Erbrecht ebenfalls für den digitalen Nachlass. Das bedeutet, dass auch Online-Konten Teil des Nachlasses sind und somit alle Rechte und Pflichten der digitalen Konten des Verstorbenen auf den oder die Erben übertragen werden. Dies wiederum führt dazu, dass auch online abgeschlossene Verträge auf den Erben übergehen. Um zu verhindern, dass fortlaufende Verträge und Abonnements von den Erben getragen werden müssen, gilt es, seine Angehörigen frühzeitig durch eine geeignete Vorsorge über die verschiedenen Online-Abonnements zu informieren.

5.1. Anlegen einer Übersicht der Online-Aktivitäten

Bei der Vielzahl an verschiedenen Online-Konten ist es nicht einfach, den Überblick über alle Daten zu behalten. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig eine Liste mit detaillierten Informationen zu den Accounts zu erstellen. Eine solche Liste kann entweder handschriftlich oder digital angefertigt werden. Die Verbraucherzentrale bietet eine Musterliste für digitale Konten, die lediglich heruntergeladen und ausgefüllt werden muss. Die folgenden Punkte sollten dabei unbedingt genannt werden:

  • Name des Anbieters und wie dieser zu erreichen ist (bspw. URL angeben)
  • Benutzername oder hinterlegte E-Mail-Adresse
  • Passwort

Es bietet sich an, direkt auf dieser Liste zu vermerken, wie mit den jeweiligen Konten nach dem Tod umgegangen werden soll. Alternativ könnten diese Anweisungen aber auch erst in der Vollmacht oder im Testament erwähnt werden. Eine solche Liste ist nur sinnvoll, wenn sie regelmäßig aktualisiert wird.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Liste an einem sicheren Ort aufbewahrt wird, um den Zugriff durch unbefugte Dritte zu verhindern. Hierfür eignen sich Bankschließfächer oder Tresore.

HINWEIS DER REDAKTION:

Es gibt auch Unternehmen, die Nachlassverwaltungen anbieten. Da solche Firmen aber oft im Ausland sitzen und somit die deutschen Datenschutzrichtlinien nicht gelten, ist es schwierig zu beurteilen, wie sicher Ihre Daten bei einem gewerblichen Nachlassverwalter wirklich sind. Um keinem Fremden Zugang zu Ihren mitunter sehr privaten Daten zu gewähren, ist es ratsam, Ihren digitalen Nachlass selbst zu organisieren und eine Vertrauensperson mit diesem Thema zu betrauen.

Zur übersichtlichen und sicheren Verwaltung der zahlreichen Zugangsdaten empfiehlt sich außerdem ein Passwort-Manager. In einem solchen Programm können alle Passwörter für die verschiedenen Online-Konten gespeichert werden. Der Passwort-Manager fungiert dann als eine Art Tresor. Möchte man auf eines der gespeicherten Passwörter zugreifen, benötigt man das Master-Passwort. Dieses dient als Schlüssel und muss dem Nutzer bekannt sein. Nach erfolgreichem Zugriff auf das Programm können die Passwörter herauskopiert und für den jeweiligen Log-in verwendet werden.

TIPP DER REDAKTION:

Stiftung Warentest hat einige Passwort-Manager getestet und bewertet. Die Testergebnisse der verschiedenen Passwort-Manger finden Sie hier.

5.2. Erstellen einer Vollmacht für die digitalen Konten

Hat man sich für ein geeignetes Mittel zur Erfassung der Online-Aktivitäten entschieden, ist der nächste Schritt, eine Vertrauensperson zu wählen, die sich nach dem Tod um den digitalen Nachlass kümmert. Es bietet sich an, diese Person mit einer Vorsorgevollmacht für alle Aufgaben rund um den digitalen Nachlass zu bevollmächtigen.

Wurde bereits eine Vorsorgevollmacht erstellt, kann diese problemlos um einen weiteren Abschnitt zum digitalen Nachlass ergänzt werden. Bei Änderungen an der Vorsorgevollmacht ist darauf zu achten, dass diese mit dem aktuellen Datum neu unterschrieben wird.

Alternativ lässt sich auch ein separates Dokument erstellen und zu den anderen Vorsorgedokumenten hinzufügen. Eine Muster-Vollmacht für digitale Konten wird von der Verbraucherzentrale zur Verfügung gestellt. Besonders wichtig ist es, in der Vollmacht zu vermerken, dass sie über den Tod hinaus gültig bleibt.

In einer Vollmacht zum digitalen Erbe lässt sich neben der Übersicht aller Accounts auch festgelegt, wie mit dem jeweiligen Konto nach dem Tod umgegangen werden soll. Ebenso kann bestimmt werden, auf welche Daten der Bevollmächtigte oder die Familie auf keinen Fall zugreifen darf.

HINWEIS DER REDAKTION:

Ihren digitalen Nachlass können Sie auch in einem Testament regeln. Im Unterschied zur Vollmacht richtet sich das Testament lediglich an die Erben. Doch auch diesen können Sie auf diesem Wege mitteilen, wie Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich Ihrer digitaler Konten aussehen.

5.3. Nachlassverwaltung in den sozialen Medien

Die Nachlassregelungen in den sozialen Medien variieren von Anbieter zu Anbieter. Bislang haben nur wenige Plattformen Vorkehrungen für den Todesfall eines Nutzers getroffen. Sind keine Zugangsdaten des Verstorbenen vorhanden, lohnt es sich für Angehörige, den jeweiligen Support zu kontaktieren. Häufig ist es möglich, eine Löschung des Accounts zu veranlassen, wenn eine Sterbeurkunde vorgelegt werden kann.

Andere Anbieter – wie Google und Facebook – haben bereits eigene Nachlassregelungen umgesetzt.

5.4. Beispiel – Nachlassverwaltung bei Google

Google hat eine Möglichkeit entwickelt, mit welcher Nutzer den digitalen Nachlass ihres E-Mail-Kontos zu Lebzeiten verwalten können. Mit dem Kontoinaktivität-Manager entscheiden diese selbst, wie mit ihren persönlichen Daten nach ihrem Tod umgegangen werden soll. Es lässt sich frei bestimmen, ob die Daten gelöscht oder an zuvor ausgewählte Personen freigegeben werden. Der Zugriff auf E-Mails erleichtert es den Hinterbliebenen, noch laufende Abonnements zu kündigen oder Rechnungen zu bezahlen.

Anhand verschiedener Anzeichen erkennt Google selbst, ob das Google-Konto noch in Gebrauch ist oder nicht. Stellt das System fest, dass über einen längeren Zeitraum keine Aktivität auf dem jeweiligen Konto stattgefunden hat, werden die entsprechenden Inhalte automatisch weitergeleitet oder gelöscht.

5.5. Beispiel – Nachlassverwaltung bei Facebook

Facebook-Nutzer haben ebenfalls die Möglichkeit, zu Lebzeiten in ihren Einstellungen festzulegen, wie der Betreiber im Todesfall mit den Daten umzugehen hat. Es lässt sich bestimmen, ob das Konto nach dem Tod gelöscht oder ob das Zugriffsrecht an eine Vertrauensperson übertragen werden soll.

Der Nachlasskontakt lässt sich in den Einstellungen festlegen und ist berechtigt, das Konto des Verstorbenen zu verwalten. Dies schließt das Posten oder Festlegen von Beträgen, das Löschen des Kontos und das Versetzen des Profils in den Gedenkzustand ein. Facebook möchte Freunden und Bekannten mit dem Gedenkzustand ermöglichen, gemeinsam Abschied zu nehmen und Erinnerungen zu teilen.

6. Schritt: Austausch mit den Angehörigen über das Vorgehen im Todesfall

Nachdem nun alle wichtigen Maßnahmen zur Vorsorge für den eigenen Tod getroffen wurden, ist es ratsam, mit den Angehörigen zu besprechen, was nach dem eigenen Todesfall zu beachten ist. Denn nach dem Eintritt des Todes sind neben dem Trauerprozess auch einiges an Formalitäten zu erledigen.

Die Todesfall-Vorsorge hat nur dann eine entlastende Wirkung, wenn die Angehörigen schnellstmöglich auf die erstellten Verfügungen und Vollmachten zugreifen können. Aus diesem Grund ist es unbedingt erforderlich, mit den Hinterbliebenen den Aufbewahrungsort der Vorsorgedokumente zu besprechen. Ob zu Hause, in einem Banktresor oder hinterlegt bei einem Notar – wichtig ist, dass die Angehörigen schnell und zuverlässig Zugriff auf die Dokumente erhalten.

Auch die Frage, wo weitere Dokumente wie Personalausweis, Krankenversicherungskarte, Geburts- oder Heiratsurkunde zu finden sind, sollte den Angehörigen mündlich oder bestenfalls schriftlich mitgeteilt werden.

Der Tod sollte kein Tabuthema sein – weder für Sie noch Ihre Angehörigen! Sobald das Unausweichliche eintritt, erleichtert eine umfassende Vorsorge den Hinterbliebenen die Zeit der Trauer.


Checkliste: In 6 Schritten für den eigenen Todesfall vorsorgen

Checkliste: In 6 Schritten für den eigenen Todesfall vorsorgen

 

Unsere Checkliste hilft Ihnen, die Schritte des Leitfadens nacheinander abzuarbeiten. Kreuzen Sie bereits getroffene Vorsorgemaßnahmen als erledigt an und dokumentieren Sie so ihren Fortschritt. 

 

Hier geht's zum kostenlosen Download der Checkliste



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