Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Ein wichtiges Urteil: Urteil zu Kopftuchverboten: Karlsruhe kritisiert Bevorzugung des Christentums

Innenpolitik Ein wichtiges Urteil: Urteil zu Kopftuchverboten: Karlsruhe kritisiert Bevorzugung des Christentums

arno
arno
Mitglied

Re: Ein wichtiges Urteil: Urteil zu Kopftuchverboten: Karlsruhe kritisiert Bevorzugung des...
geschrieben von arno
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 15.03.2015, 09:11:54
Moin,

wenn die Anhänger der "Kultur des Todes" überall ihre
Hinrichtungskreuze aufstellen, hinhängen und als Schmuck
tragen dürfen, ist es im Zuge der Gleichbewertung richtig,
dass andere Religionen Kopftücher tragen dürfen.

Gruß arno
ingo
ingo
Mitglied

Re: Ein wichtiges Urteil: Urteil zu Kopftuchverboten: Karlsruhe kritisiert Bevorzugung des...
geschrieben von ingo
als Antwort auf Karl vom 14.03.2015, 23:14:11
Kommentar? Die Konflikte an Schulen sind vorprogrammiert.
rehse
rehse
Mitglied

Re: Ein wichtiges Urteil: Urteil zu Kopftuchverboten: Karlsruhe kritisiert Bevorzugung des...
geschrieben von rehse
als Antwort auf arno vom 15.03.2015, 09:25:28
Genau! Das Kopftuch gehört zu Deutschland und der Leerlauf in vielen Bereichen auch. Es fehlt noch eine präsidiale Bestätigung!

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uki
uki
Mitglied

Re: Ein wichtiges Urteil: Urteil zu Kopftuchverboten: Karlsruhe kritisiert Bevorzugung des...
geschrieben von uki
Ich wäre eher für ein Heraushalten von jeglichen Religionssymbolen aus staatlichen Institutionen gewesen.
---------

Die Gründe für das Tragen von Kopftüchern sind im Koran zu finden. Danach sollen die Frauen ihre Reize verstecken um die Männer nicht zu verwirren.
--auf die Schnelle formuliert--

Was man davon halten kann, ist Ansichtssache.

Warum aber schon Kinder, erst gestern gesehen, Alter ca 6, höchstens 7 Jahre, so wie die Mama, mit fein gebundenem Kopftuch zu sehen sind, ist mir nicht plausibel.

~uki~
adam
adam
Mitglied

Re: Ein wichtiges Urteil: Urteil zu Kopftuchverboten: Karlsruhe kritisiert Bevorzugung des...
geschrieben von adam
als Antwort auf rehse vom 15.03.2015, 09:39:21
Genau! Das Kopftuch gehört zu Deutschland und der Leerlauf in vielen Bereichen auch. Es fehlt noch eine präsidiale Bestätigung!


Lese ich da Sarkasmus heraus, rehse?

Die Verfassungsrichter haben für eine Gleichstellung religiöser Symbolik gesorgt und damit der offenen Gesellschaft, dem Pluralismus freie Bahn geschaffen. Abendländische Symbolik darf nicht bevorzugt werden.

Gleichzeitig haben sie mit der verfassungsrechtlich garantierten Offenheit aber auch betont, daß zwar Kopftuch, Kippa, Habit oder andere, äußerlich getragene, grundsätzlich erlaubte Symbolik, nicht automatisch auch bedeutet, daß der/die Träger/in für ein öffentliches Amt geeignet ist. Das gilt auch für den Schuldienst.

In der Praxis wird das meines Erachtens heißen, daß eine Muslima, ein jüdischer Lehrer oder eine Nonne, die darauf bestehen mit Kopftuch, Kippa oder Habit zu unterrichtem#n, Anlaß geben zu überprüfen, ob ihre religiöse Einstellung der Offenheit der Gesellschaft entspricht oder ob sie für das Lehreramt ungeeignet sind. Es kann schon genügen, wenn Eltern sich bei der Schule über die Symbolik beschweren.

Jede/r religiös engagierte Lehrer/in wird sich also zukünftig überlegen müssen, ob er/sie ein Berufsverbot durch das Tragen der Symbolik riskieren will. Bisher wurde nur die Symbolik verboten, jetzt kann es im begründeten Einzelfall, ein Berufsverbot bedeuten. Das Urteil der Verfassungsrichter ist sozusagen ein Radikalenerlaß zugunsten der verfassungsrechtlich garantierten Offenheit der Gesellschaft.

Die Verfassungsrichter haben klargestellt, daß Religionsfreiheit nicht einseitig als Recht gesehen werden darf, sondern in erster Linie eine Verpflichtung zum Pluralismus ist. So lese ich das Urteil und begrüße es sehr.

--

adam
Medea
Medea
Mitglied

Re: Ein wichtiges Urteil: Urteil zu Kopftuchverboten: Karlsruhe kritisiert Bevorzugung des...
geschrieben von Medea
als Antwort auf uki vom 15.03.2015, 11:43:17
Ein schlechtes, nicht zu Ende gedachtes Urteil.
Ein feiges obendrein.
Da sich bekanntlich die Kleinen (Erste Klasse) in diesem Alter an der verehrten Lehrerin orientieren, werden bald die sechsjährigen Mädchen
mit Kopftüchern zum Unterricht kommen, um ihr nachzueifern.
So durch die Hintertüre kann auch Politik betrieben werden.
Welches Frauenbild wird hier vermittelt?
Was bereits in den Gehirnen steckt, wird durch das demonstrative
Kopftuchtragen auch nach außen hin vermittelt.

Medea.

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pschroed
pschroed
Mitglied

Re: Ein wichtiges Urteil: Urteil zu Kopftuchverboten: Karlsruhe kritisiert Bevorzugung des...
geschrieben von pschroed
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 15.03.2015, 09:11:54
margot käßmann, die bekannte theologin aus hannover sagte einen
passenden satz:

das kopftuch ist nur ein stück stoff. es geht um das frauenbild.
geschrieben von karin2


Liebe Karin.

Das stimmt, da sind Konflikte vorprogrammiert sollte der westliche Einfluß die Oberhand in diesen Ehen erhalten.

Phil.
sittingbull
sittingbull
Mitglied

Re: Ein wichtiges Urteil: Urteil zu Kopftuchverboten: Karlsruhe kritisiert Bevorzugung des...
geschrieben von sittingbull
als Antwort auf uki vom 15.03.2015, 11:43:17
Ich wäre eher für ein Heraushalten von jeglichen Religionssymbolen aus staatlichen Institutionen gewesen.
geschrieben von uki


ich auch ... und mit kopftüchern hab ich kein spezielles problem .

sitting bull
Edita
Edita
Mitglied

Re: Ein wichtiges Urteil: Urteil zu Kopftuchverboten: Karlsruhe kritisiert Bevorzugung des...
geschrieben von Edita
als Antwort auf Medea vom 15.03.2015, 11:56:21
Liebe Medea, Du hast natürlich recht, daß man alles mißbrauchen kann was es auf Gottes Erdboden gibt, es gibt für nichts eine Garantie!
Was die kleinen Mädchen und die " vorbildliche " Lehrerin betrifft, so sind die Eltern ja auch noch da, und Eltern sollten doch in der Lage sein, ihrem kleinen Mädchen zu erklären, warum diese Lehrerin ihr Kopftuch trägt, denn immerhin kommt es doch darauf an, was die Lehrerin, und nicht nur die, im Kopf drin hat, und nicht was darauf ist! Ich mußte meinem 6-jährigen Sohn erklären, warum er gewaschen und gekämmt in die Schule gehen muß, und sein Lehrer darf ungewaschen und ungekämmt in die Schule kommen!
Und dann, das steht auch in diesem Gesetz, kommt es immer noch auf das allgemeine schulzuträgliche Verhalten einer Lehrerin an, bei unzuträglichem Verhalten, z.B. Missionieren, kann ihr der Unterricht immer noch entzogen werden!
Ich habe kein Problem mit diesem Urteil!

Edita
uki
uki
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Re: Ein wichtiges Urteil: Urteil zu Kopftuchverboten: Karlsruhe kritisiert Bevorzugung des...
geschrieben von uki
als Antwort auf arno vom 15.03.2015, 09:25:28
Hallo Arno, deinen Beitrag möchte ich nicht durch ein Zitieren wiederholen.
Trotzdem, in mir regt sich Widerspruch, heftiger, ob deiner Ausdrucksweise und deinem derzeitigen Avater.

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