Innenpolitik Jetzt wird Fotografie zum Minenfeld
Genau so ist es. Man benötigt da nicht einmal PS dazu.
Es wäre für dich bestimmt kein Problem, mittels geeignetem Programm deine Autonummer auf eines der Schilder zu "montieren" (;-))Nein Schorsch, meiner steht zu Hause , ich habe mich geirrt. Phil.
Französisch beherrsche ich leider zu wenig.....
Hallo HW.
Das sind einmalige Aufnahmen
Dann zeig mir mal auf welchem Deiner Bilder jemand negativ dargestellt wird. Das ist es doch was es wieder herzustellen gilt. Die Menschen bzw. Fotografen müssen wieder lernen was sinnvoll ist um es ins Internet zu stellen und was eben nicht. Ein Abmahnanwalt der einen Fotografen verklagt der Bilder von einem Volksfest macht gehört ebenso an den Pranger wie jemand der Bilder verfälscht.Nein Wingman - ab 25.05.2018 muss ich JEEEEDEEEEN fragen, ob ich das Foto machen darf. Auch bei Massenfotos auf dem Volksfest.
Stell Dir vor, einer von den Fotografierten hat seiner Ehefrau erklärt, dass er zu einer Konferenz in Timbuktu ist, geht aber in Wirklichkeit mit seiner Geliebten an den Bratwurststand, den ich auf dem Foto nebenbei gestreift habe. Seine Frau sieht das Foto auf dem Album vom Volksfest und schon werde ich verklagt, weil wegen einem zunächst harmlosen Bild die Ehe gescheitert ist.
....die Ehe war dann ohnehin schon gescheitert, nur lieferst Du halt noch den Beweis dazu. Ein Dankeschön sollte Dir sicher sein - krrrrrr
Heide
Das war des Pudels Kern - bis zur DSGVO. Ab 25. stimmt es nicht mehr - vgl. das Beispiel von Dutchweepee............ Du kannst sie auch von vorne fotografieren, wenn sie nur alsIch denke, das ist "des Pudels Kern". Er basiert auf dem gesunden Menschenverstand.
" Beiwerk " auf dem Bild erscheinen und das eigentliche Hauptmotiv aber ein Bauwerk, eine Straße, eine Landschaft oder sonst eine besondere Örtlichkeit darstellen, dann darfst Du diese Fotos auch öffentlich verbreiten!
In diesem Fall könnte allerdings auch das 'öffentliche Interesse' überwiegen.
() qilin
Na dann wrt ich mal brav...kann nicht gleich was verpixeln...fotografier mit Kamera..nicht smartpone...egal.
Genau so wie du es beschreibst ist es. Einige haben es aber noch nicht begriffen, was da abläuft und glauben noch immer, dass alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Sie sollten noch mal zurückblättern und die FAQ lesen. Auch wenn es "langweilig ist, einen solchen langen Text zu lesen". Diese Rechtsvorschriften gelten nach dem 25.05.18 im übertragenen Sinne in der ganzen EU. Entscheidenten Anteil an der Inkraftsetzung hat unsere deutsche Schwarz-Rote Regierungskoalition.
Was habt ihr da nur gewählt?
Gemäß dieser FAQ wird es den Abmahnvereinen und Abmahnkanzleien möglich, auch Fotos abzumahnen, die schon älteren Datums sind. Ich habe vor 10 Tagen alle Fotofreunde in diesem Thread zu ihrem persönlichen Schutz aufgefordert, eventuelle Galerien zu bereinigen oder ganz zu löschen. Die einzige Chance haben wir noch im BGH-Urteil zu den Dashcams, denn mit ihm könnte sich alles ändern - zumindest in Deutschland.
Wer es noch immer nicht begriffen hat: So ungefähr sieht Merkels Kabinet nach dem 25.05.2018 aus. Leider habe ich noch nicht ihr Alleinstellungsmermal verpixelt. Das kommt geschieht beim nächsten Bild bestimmt auch noch
Hier häte nicht verpixelt werden müssen.
Sie haben sich zu fotografieren aufgestellt und damit ihre Fotogenehmigung gegeben.
Monja.