Internationale Politik Notwehr oder Straftat?

Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf adam vom 29.03.2019, 11:38:57
....
............................

Stell dir vor, du bist die Queen und plötzlich steht ein Mann mit einer großen Glasscherbe in der Hand in deinem Schlafzimmer, der Ungebührliches von dir verlangt oder es vermuten läßt.. Neben dir im Bett kein Mann zu dem du sagen kannst "Wach auf Männe und sei ein Held!". Wenn du mit dem Fremden nichts weiter anfangen kannst, darfst du die Zimmerflag aus dem Nachtkästchen nehmen und den Strolch ins Jenseits ballern. Kimme, Korn, Druckpunkt und ab damit zur frommen Helene!

--

adam



 
geschrieben von adam
... und dieser Mann ist höflich und wartet so lange bis Du schlaftrunken die Waffe aus dem Nachttisch geangelt und gezielt hast ;-)

Monja.
silva1
silva1
Mitglied

RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von silva1

Donnerwetter...hier wird mir ja wirklich eine unglaubliche Motivation unterstellt, und ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob ich darüber lachen oder weinen soll. Verwirrt

Kampfhund ist keine gute Idee, denn am Ende muss es der Hund ausbaden. Es sei denn, die Hunde sind als Wachhunde eingetragen und genehmigt, dann sieht die Sache schon anders aus.

Das alte Frauen nicht mehr vergewaltigt werden ist  ein Märchen. Da wurde zum Beispiel eine 90-jährige auf dem Friedhof am Grab ihres Mannes vergewaltigt , und da gibt es noch viele  ähnliche Vorfälle.

Gesetzeskonforme Notwehr..........wie soll die aussehen?
Was und wie ist das gemeint? Kann da nicht jeder Richter nach Gutdünken entscheiden?


Zu den Unterstellungen und Beurteilungen meiner Person sage ich mal lieber nichts,
die sprechen für sich.

 

RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf silva1 vom 29.03.2019, 12:48:33
Gesetzeskonforme Notwehr..........wie soll die aussehen?
Was und wie ist das gemeint? Kann da nicht jeder Richter nach Gutdünken entscheiden?

geschrieben von silva1
Lese mal meinen Beitrag dazu. Hab ihn allgemeinverständlich gehalten, aber danach kannst du dich halten.

Was den Kampfhund angeht - der wird wie eine Waffe gewertet....

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RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.03.2019, 13:53:08
Was den Kampfhund angeht - der wird wie eine Waffe gewertet....
Wie wäre es mit einem beißwütigen Chihuahua ......-
julchentx
julchentx
Mitglied

RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von julchentx
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.03.2019, 14:10:34

.....Wie wäre es mit einem beißwütigen Chihuahua ......-...

Sag bloss nix gegen die kleinen Kerlchen, die denken alle ihr Papa war ein Loewe!!!!! 


grins

margit
margit
Administrator

RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von margit
als Antwort auf Kettwiger vom 29.03.2019, 12:08:34

Der Einsatz von illegalen wie legalen Schusswaffen bei Verbrechen ist in Deutschland sehr gering.
Allerdings ist es sehr schwierig, Daten zu finden, wie viele Straftaten mit "legalen" Waffen, die sich in der Hand von Polizisten, Sportschützen, Waffensammlern und Sicherheitspersonal befinden, begangen wurden.
In einem Zeitartikel von 2014 (lesbar nach kostenloser Registrierung) fand ich interessante Zahlen. Ich gehe davon aus, dass diese noch relevant sind, zumal sich die Zahl der Straftaten mit Schusswaffeneinsatz seitdem nicht erhöht hat.

Das Statistische Bundesamt erfasst nicht, wieviele derTodesschüsse aus einer illegalen oder einer legalen Waffe kamen.

Nach Recherchen der ZEIT wurden 2013 mindestens 27 Menschen in Deutschland mit registrierten Schusswaffen getötet – bei insgesamt 54 bekannt gewordenen Todesfällen durch Schusswaffen. Suizide mit legalen Schusswaffen kommen noch hinzu.

Das Vorkommen legaler Schusswaffen in Deutschland ist in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich. Allerdings scheint es Regionen, in denen es viele registrierte Waffen gibt, auch gehäuft zu Todesfällen durch diese zu kommen. Dies werde auch durch eine  internationale Vergleichsstudie gestützt: mehr Waffen, mehr Tote. "Es gibt nach wie vor zu viele Schusswaffen in Deutschland", sagt Arnold Plickert, Chef der Gewerkschaft der Polizei in Nordrhein-Westfalen. "Nicht jeder, der derzeit eine Waffe hat, sollte diese wirklich haben."

Der Freiburger Kriminologe Dietrich Oberwittler, der "Familiendramen" untersucht (also Taten, bei denen meistens Männer ihre Frauen, Expartnerinnen oder Nebenbuhler töten und sich danach oft das Leben nehmen), weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit von legalen Schusswaffen  das Risiko erhöhe, dass solche "Amokläufe im Privaten" tödlich enden.
Quelle: ZeitOnline

Mit dem Verantwortungsbewusstsein von Besitzern legaler Waffen habe ich persönlich schlechte Erfahrungen gemacht, angefangen durch Bedrohung mit der Dienstwaffe eines Hilfspolizisten, bis zum Waffenverkauf an Minderjährige durch ein Mitglied eines Schützenvereins sowie der unsachgemäßen Aufbewahrung von Waffen und Munition durch einen benachbarten Sammler und Freizeitjäger, die dazu führte, dass der 9-jährige Sohn seinen Spielfreund mit geladener Waffe bedrohte.

Wir werden durch mehr Waffen nicht sicherer!

Verwundert bin ich immer wieder über die gefühlte Angst, Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden. Statistisch ist das Risiko heute so gering wie kaum einmal zuvor.

Margit

 


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olga64
olga64
Mitglied

RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von olga64
als Antwort auf silva1 vom 29.03.2019, 12:48:33
 
Das alte Frauen nicht mehr vergewaltigt werden ist  ein Märchen. Da wurde zum Beispiel eine 90-jährige auf dem Friedhof am Grab ihres Mannes vergewaltigt , und da gibt es noch viele  ähnliche Vorfälle.
 
Das ist mal wieder die typische Formulierung der Empörungs- und Anpranger-Fraktion, wenn von "vielen ähnlichen Vorfällen" geschrieben wird, die aber vermutlich nicht mal der Autorin bekannt sind, sonst hätte sie sie sicher plakativ hier eingestellt.
Gehen wird davon aus, dass mindestens 10 Mio "alte Frauen" in unserem Land leben (je nach dem, ab welchem Alter man diese Bezeichnung anwendet), ist natürlich eine tragische Vergewaltigung keine statistische Grösse.
Aber wenn es immer mehr alte Menschen gibt (auch Frauen), kann dies natürlich ansteigen. Es kann ja auch sein, dass solche Frauen innerhalb ihrer langgedienten Ehen Gewalt angetan wird, was auch seit vielen Jahren strafbar, aber oft nicht angezeigt ist.
Es ist nicht immer der böse, schwarze Mann, der hinter Ecken lauert und sich dann auch an "alten Frauen" vergeht.
ABer auch die Verbrechen, die von alten Menschen ausgeübt werden, werden immer mehr, wenn diese Bevölkerungsgruppe zahlenmässig ansteigt.
In München wird derzeit gegen eine 74-jährige verhandelt ,die (erfolglos) versuchte, ihren Mann mit Frostschutzmittel im Essen zu vergiften. Diesen Mann lernte sie vor einigen Jahren im Internet kennen, heiratete ihn - allerdings lief das alles nicht so richtig gut und er drohte damit, sie zu verlassen. Da er recht wohlhabend ist, würde sie auf ihren Lebensstandard verzichten müssen und griff deshalb zum Frostschutzmittel, das sie in Kartoffelsalat und Maultauschen mischte.
Vorher erkundigte sie sich im Netz, wie erfolgreich so was ist (wurde dann von den Ermittlungsbehörden alles recherchiert).
Der Mann überlebte, in dem er auf allen Vieren noch zum Telefon kroch, während sie schon im Bett lag und ihren Schönheitsschlaf abhielt.
Je nach Urteil kann es nun sein, dass sie ihren Lebensabend im Knast verbringen wird. Olga
margit
margit
Administrator

RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von margit
als Antwort auf silva1 vom 29.03.2019, 12:48:33

@silva1
 
Die Statistik gibt an, dass von 100.000 Frauen, die über 60 Jahre alt sind, 1,9 Frauen sexuell belästigt oder vergewaltigt wurden, das macht also 0,00189 % aus. Wenn ich dann noch die Zahl der Frauen davon  abziehe, bei denen die Täter die Lebens- oder Ehepartner sind, dürfte sich die Zahl deutlich reduzieren.
Ist es da wirklich sinnvoll, dass sich jede ältere Frau bewaffnet, bevor sie sich  aus dem Haus wagt?

Zitat silva1
"Gesetzeskonforme Notwehr..........wie soll die aussehen?
Was und wie ist das gemeint? Kann da nicht jeder Richter nach Gutdünken entscheiden?"

Richter entscheiden nach Gesetzeslage, nicht nach Gutdünken. Allerdings können sie nach Sachlage im Rahmen der Gesetze differenzieren. Und das ist auch gut so.

Deine Person lasse ich selbstverständlich gern für sich sprechen.

Margit
pschroed
pschroed
Mitglied

RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von pschroed

Paßt vielleicht zu diesem Thread.
Interessante Anfrage der AFD , sie wollten die Vornamen der Messerstecher in DE wissen.
Phil.

AFD erfragt Vornamen der Täter von Messerattacken.

m Saarland legte die Polizei eine aufwendige Sonderauswertung über Taten vor, bei denen ein Messer im Spiel war. Die AfD erbat nun eine Liste der Vornamen der Täter. Das Ergebnis steht für sich.

Ein Abgeordneter der AfD im Saarland hat von der Polizei eine Aufstellung bekommen, welche Vornamen Täter bei Delikten haben, bei denen ein Messer zum Einsatz kam. Im September 2018 hatte die saarländische Polizei eine Sonderauswertung zur Statistik der Messer-Kriminalität im Saarland vorgelegt.

Diese umfasste den Zeitraum von Januar 2016 bis April 2018. Im Ergebnis ergab die Aufstellung, dass die mit Abstand meisten Taten von deutschen Staatsangehörigen begangen worden waren. Das berichtet die „Saarbrücker Zeitung“. Relativ nach ihrem Anteil in der Bevölkerung gesehen waren in der Liste Syrer und Afghanen aber überrepräsentiert.

Erfasst wurden 1490 Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeiten. 842 Mal war dabei der Täter ein Deutscher, 122 Mal ein Syrer, 94 Mal ein EU-Ausländer und 36 Mal ein Afghane. 289 Mal konnte kein Täter ermittelt werden.

Frage nach Vornamen und doppelter Staatsangehörigkeit
Die AfD-Fraktion in dem Bundesland wollte es nun genauer wissen und fragte nach den Vornamen der Täter. Die Vermutung offenbar: Unter den Deutschen seien etliche Migranten, die eingebürgert wurden. Nun legte die Polizei das Ergebnis für die Anfrage des AfD-Abgeordneten Rudolf Müller vor. Demnach war der häufigste Name unter den 842 deutschen Tätern Michael, gefolgt von Daniel und Andreas. Mehr noch, unter den elf häufigsten Vornamen findet sich kein einziger, der sofort einen Migrationshintergrund nahelegt.

Die genau Auswertung: Michael (24 Fälle), Daniel (22 Fälle), Andreas (20 Fälle), Sascha (15 Fälle), Thomas (14 Fälle), Christian (13 Fälle), Kevin (13 Fälle), Manuel (13 Fälle), Patrick (13 Fälle), David (12 Fälle), Jens (12 Fälle), Justin (11 Fälle) und Sven (11 Fälle).
Ebenfalls hatte die AfD nach einer möglichen doppelten Staatsangehörigkeit der Täter gefragt. Die Antwort der Polizei: Nur 14 der 842 deutschen Täter haben neben dem deutschen Pass noch einen weiteren.

schorsch
schorsch
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RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von schorsch
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.03.2019, 10:07:23

Ich hoffe, du verwechselst das nicht mit Notwehr. Oder überlege dir mal, ob du als Tote noch als Zeugin in einem "Mordfall an Marina" auftreten könntest!


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