Menschen mit Demenz per GPS-Signal orten

Ist von einem Ortungssystem für Menschen die Rede, ruft dieses im ersten Augenblick häufig Skepsis hervor. Je mehr wir uns jedoch mit dieser Thematik befassen, desto deutlicher wird: Die Funktion von GPS-Systemen liegt nicht in der lückenlosen Überwachung von Personen. Vielmehr können sie pflegende Angehörige entlasten, demenzerkrankte Personen schützen und im Zweifelsfall womöglich sogar Leben retten.

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1. Was ist ein GPS-Ortungssystem?

2. Welche Kosten sind mit der Benutzung eines GPS-Ortungssystems verbunden?

2.1. Beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten für ein GPS-System bei Personen mit Demenz?

3. Welche Funktionen erfüllt ein Ortungssystem für Senioren?

4. Was gilt es beim Kauf eines GPS-Systems zu berücksichtigen?

5. Datenschutz: Darf ich eine andere Person orten?


Die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung steigt und mit ihr die Zahl der an Demenz erkrankten Personen. Nach Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft werden im Jahr 2050 drei Millionen Personen an Demenz erkranken. Bereits heute sind rund 1,7 Millionen Menschen von dieser Krankheit betroffen.

Mit zunehmender Orientierungslosigkeit wächst die Gefahr, sich zu verirren. Gleichzeitig erleben viele Menschen im Zuge der Demenzerkrankung einen ausgeprägten Bewegungsdrang. Verspüren sie das Bedürfnis, individuelle Erinnerungsorte zu besuchen und verlieren dabei ihre Orientierung, verursachen einen Unfall oder werden Opfer einer Unterkühlung oder Dehydrierung, sind sie meist völlig hilflos. Gerade für pflegende Angehörige ist es eine furchtbare Vorstellung, den demenzkranken Vater oder Großvater nicht an gewohnter Stelle anzutreffen, weil er zuvor allein losgezogen ist und nun den Weg zurück nach Hause nicht mehr bewältigen kann.  Zwar kann ein GPS-System dieses Szenario nicht unbedingt verhindern – Angehörige erfahren durch die Möglichkeit der Personenortung aber eine Beruhigung und erhalten im Notfall eine Benachrichtigung, um schnell reagieren zu können.

1. Was ist ein GPS-Ortungssystem?

Ein GPS-Ortungssystem ist ein technisches Hilfsmittel, das es einem Nutzer erlaubt, den exakten Standort von einer anderen Person zu bestimmen. „GPS" ist die Abkürzung für „Global Positioning System" (deutsch: Globales Positionsbestimmungssystem) – einem weltweiten Navigationssystem, das die Position eines Senders auf nicht einmal zehn Meter genau ermitteln kann. Je mehr Satelliten an der Berechnung dieser Daten beteiligt sind, desto genauer gestaltet sich letztlich das Ergebnis. Diese Daten werden über das Mobilfunknetz an einen Online-Server übermittelt, der sie schließlich an das mobile Endgerät der Angehörigen weiterleitet. Folglich ist es via GPS möglich, Demenzkranke exakt zu lokalisieren und den Standort an das Mobiltelefon eines Angehörigen zu leiten. 

Voraussetzung für die einwandfreie Funktion des Ortungssystems ist das Tragen eines Sendergeräts beim Verlassen des Wohnraums. Dieses trägt die demenzkranke Person meist entweder als Armbanduhr oder als Halskette. Darüber hinaus kann ein Handgerät an der Gürtelschlaufe oder in der Jackentasche befestigt werden.  Wenn die Person das Haus oder einen zuvor festgelegten Bereich (den sogenannten „Geo-Fence") verlässt, erhalten Angehörige oder Betreuende eine Mitteilung. Die Ortsangabe wird anschließend in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Auf diese Weise haben Angehörige, Betreuungs- oder Pflegekräfte stets die Möglichkeit, in die Situation einzugreifen und die demenzkranke Person in die vertraute Umgebung zurückzubringen.

2. Welche Kosten sind mit der Benutzung eines GPS-Ortungssystems verbunden?

Technologien zur Unterstützung der Selbstständigkeit, sogenannte Assistenzsysteme, werden immer beliebter. Zahlreiche Dienstleister haben sich deshalb auf die Bereitstellung und Einführung in die Welt der technischen Assistenzsysteme spezialisiert. Auch GPS-Ortungssysteme für Personen sind fester Bestandteil des Sortiments – unabhängig davon, ob das Angebot über das Internet, im Fachgeschäft oder im Sanitätshaus in Anspruch genommen wird.

Die Kosten für die Anschaffung eines GPS-Trackers liegen in einem Rahmen von ungefähr 40 bis 120 Euro.  Eine weitere Voraussetzung für die Personenortung ist eine Mobilfunknetzverbindung. Demnach benötigen betroffene Personen neben einer SIM Karte für den Sender auch Zugang zu mobilem Internet. Hierbei können laufende Kosten entstehen.

TIPP DER REDAKTION:

Halten Sie nicht unbedingt Ausschau nach Produkten, die im Kontext mit dem Wort „Demenz" auftreten – diese sind meist teurer. Je nachdem, über welche Funktionen das Gerät verfügen soll, reicht womöglich auch ein günstiger Peilsender aus. So gibt es beispielsweise auch günstige Ortungssysteme für Hunde oder Katzen, die ihren Zweck unter bestimmten Umständen auch für Menschen erfüllen können.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, den Hersteller zunächst nach einem Verleih des Senders zu bitten, um die Funktionsfähigkeit und Genauigkeit der Ortung zu testen. Zudem kann es hilfreich sein, im Vorfeld einmal bei der Servicehotline anzurufen, um dort bestenfalls auf Freundlichkeit und Zuverlässigkeit zu stoßen.

2.1. Beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten für ein GPS-System bei Personen mit Demenz?

Erscheint die Nutzung eines GPS-Systems sinnvoll, um einen demenzkranken Angehörigen zu schützen, stellt sich die Frage, ob hier Anspruch auf eine Förderung durch die Kranken- oder Pflegekasse besteht. Die Förderungsmöglichkeiten für technische Hilfsmittel zum selbstständigen Wohnen sind allerdings häufig nur unklar oder gar nicht definiert. Viele technische Hilfsmittel sind noch nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und werden demnach nicht von der Krankenkasse übernommen. Trotzdem kann ein Anruf bei der Pflegekasse nicht schaden, um gegebenenfalls doch einen Zuschuss für ein GPS-Ortungssystem zu erhalten.

TIPP DER REDAKTION:

Um eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse zu erhalten, ist im Vorfeld die Eingliederung in einen Pflegegrad erforderlich. Seit dem Pflegestärkungsgesetz 2015 werden Demenzerkrankte stärker in den Fokus gerückt. Sollte Ihr Angehöriger nachweislich an Demenz erkrankt sein, ist es grundsätzlich empfehlenswert, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen, um bei Bedarf verschiedene Unterstützungs- und Leistungsangebote der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können.

3. Welche Funktionen erfüllt ein Ortungssystem für Senioren?

GPS-Ortungssysteme unterscheiden sich in ihrer Funktionsvielfalt. Wer sich für den Kauf eines GPS-Personenortungssystems interessiert, sollte sich deshalb bereits im Vorfeld drüber informieren, welche Funktionen und Eigenschaften für die individuelle Situation unerlässlich, praktisch oder womöglich auch entbehrlich sind.

  • Ortung: Wie der Name bereits verrät, gilt die Ortungsfunktion als Kernfunktion eines jeden GPS-Trackers. Bei der Wahl des passenden Systems sollten Sie Wert auf Zuverlässigkeit, Schnelligkeit sowie eine einfache Bedienbarkeit legen.
  • Alarm: Einige Ortungssysteme für Senioren können Erschütterungen wahrnehmen. Sollte die betroffene Person einmal stürzen, erhalten Angehörige einen Erschütterungs- bzw. Stoßalarm.
  • Geo-Fence: Mit dieser Funktion lässt sich eine virtuelle Grenze errichten. Sobald die zu betreuende Person diesen festgelegten Umkreis überschreitet, meldet sich das System. Auf diese Weise sind Angehörige oder Pflegekräfte stets darüber informiert, ob sich die pflegebedürftige Person im gewohnten Umfeld aufhält oder sie sich von der Wohnung entfernt.
  • Telefon: Mithilfe eines integrierten Mikrofons und Lautsprechers ist es neben der Ortungsfunktion möglich, einen GPS-Tracker auch als Telefon zu nutzen.
  • SOS-Taste: Mithilfe einer großen Notfalltaste können pflegebedürftige Personen mit einem einzigen Tastendruck eingespeicherte Kontakte benachrichtigen.

4. Was gilt es beim Kauf eines GPS-Systems zu berücksichtigen?

Bei der Wahl des passenden GPS-Systems sollten sich Interessierte zunächst fragen, welche Funktionen für den individuellen Gebrauch sinnvoll sind. Daneben gibt es einige Aspekte, die nahezu jedes GPS-Ortungssystem erfüllen sollte.

Am praktischsten ist ein solcher GPS-Tracker, der sich im Alltag nicht bemerkbar macht: Um den Träger nicht zu beeinträchtigen, sollte er deshalb so groß wie nötig und gleichzeitig so klein und leicht wie möglich sein. Wer gerne verreist, entscheidet sich bestenfalls für ein GPS-Gerät, das weltweit verwendbar und dessen Funktion nicht nur auf einen bestimmten Umkreis reduziert ist.

Letztlich ist eine intuitive Bedienbarkeit das entscheidende Kriterium für den Kauf eines GPS-Ortungssystems: Das Gerät sollte leicht einzurichten und zu verwenden sein, ohne dass tiefgründiges technisches Vorwissen erforderlich ist.

Wer sich stets auf die Funktionalität des Ortungssystems verlassen will, sollte darauf achten, dass das Gerät immer ausreichend geladen ist. Die Akku-Laufzeit kann sich je nach System unterscheiden. Beispielsweise führen einige GPS-Tracker mehrmals am Tag eine automatische Positionsbestimmung durch, was den Akkustand negativ beeinflussen kann.

5. Datenschutz: Darf ich eine andere Person orten?

Wer eine andere Person heimlich verfolgt, überwacht oder ortet, verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht und dem damit verbundenen Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Demnach darf der Einzelne selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen daten bestimmen. Daraus folgt: Eine Person muss dem Einsatz eines Ortungsgeräts zustimmen. Nur so bewegen sich die Beteiligten innerhalb des rechtlichen Rahmens.

Ist der Angehörige geistig in der Lage, ein sachliches Gespräch zu führen und den Inhalt bewusst nachzuverfolgen, gilt es, die Zustimmung für das Ortungssystem zu erfragen. In Folge stellt sich die Frage, ob die an Demenz erkrankte Person den Sender auch tatsächlich rund um die Uhr bei sich trägt. Hierbei ist es empfehlenswert, auszuprobieren, in welcher Form der GPS-Sender am liebsten benutzt wird – als Kette oder Armband, in der Schuhsohle oder an einem Kleidungsstück befestigt?

Wenn die Demenz allerdings schon so weit fortgeschritten ist, dass der Betroffene nicht fähig ist, diese Entscheidung selbst zu treffen, muss ein Sachwalter dem Einsatz der Personenortung zustimmen.

 


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Quelle: Redaktion seniorenportal.de

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