Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Innenpolitik Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

SamuelVimes
SamuelVimes
Mitglied

RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von SamuelVimes
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.11.2017, 16:45:31
Kürzlich war ich zu einem MRT, vorher zu einer Sono.
Beide male mußte ich und alle Patienten ein seitenlanges Formular ausfüllen.
Anzukreuzen waren da auch 2 Geschlechter.
Wenn das Gesetz durchkommt müßten alle Formulare im Gesundheitswesen und überall wo das Geschlecht angegeben werden muß neu geschrieben werden.
Holger
 
????  Wieso alles neu schreiben.
Die einfachste Übergangs-Lösung für das dritte Geschlecht:
Beide Geschlechter ankreuzen.

LG
Sam
 
werderanerin
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RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von werderanerin
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 10.11.2017, 19:17:52

Auch wenn es nur eine Minderheit betrifft, ist es doch gut, wenn nun im Sinne genau dieser Menschen durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde.
Man weiß doch garnicht, wie die Betroffenen darunter leiden, nicht zu wissen, wozu sie nun genau gehören...jetzt wird eine dritte Möglichkeit für Betroffene ein Schritt in die richtige Richtung sein.

Kristine

Mitglied_a254d63
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RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf justus39 vom 11.11.2017, 13:13:47

Zumindest Einer wollte es so und hat es gerichtlich durchgesetzt.
Ob Alle damit einverstanden sind und damit glücklich werden wissen nur die Betroffenen selbst.
Der Kläger selbst  war im FS zu sehen hatte sich für ein männliches Aüssere und entsprechende Bekleidung entschieden.


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SamuelVimes
SamuelVimes
Mitglied

RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von SamuelVimes
als Antwort auf justus39 vom 11.11.2017, 13:13:47

So wie ich das Urteil verstanden habe, wird niemand dazu
gezwungen das "dritte Geschlecht" einzutragen.
Man hat nach wie vor die Wahl zwischen .
„weiblich“ und  „männlich“.
Dazugekommen ist jetzt „anderes“ - als dritte Alternative
wenn man es möchte.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.html

LG
Sam

justus39
justus39
Mitglied

RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von justus39
als Antwort auf SamuelVimes vom 11.11.2017, 14:14:26

Man hat nach wie vor die Wahl zwischen .
„weiblich“ und  „männlich“.
Dazugekommen ist jetzt „anderes“ - als dritte Alternative
wenn man es möchte.

Sam
….und das finde ich gut so, und ich bin gespannt, wie viele davon Gebrauch machen werden. Denn ich kann mir durchaus vorstellen, dass sich viele an die Anrede Frau oder Mann gewöhnt haben und eben nicht als geschlechtsneutrales Neutrum behandelt werden wollen.
Vielleicht fühlt sich mancher wieder gerade dadurch diskriminiert.
Aber wie gesagt, ich kann mich in deren Lage nicht hineinversetzen.
justus
 
 
adam
adam
Mitglied

RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von adam
als Antwort auf dutchweepee vom 11.11.2017, 04:53:28
 - es macht mich froh, dass wir uns im ST auf Deine Sachkunde verlassen können. Es macht mich förmlich krank, wenn Menschen auf Grund ihres Andersseins abschätzig, fehlerhaft und minderwertig abgekanzelt werden. Noch vor wenigen Jahren war der Begriff "Krüppel" gang und gebe. Das traut sich Heute zum Glück Keiner mehr öffentlich.

Aber schon bald könnten mit dem "Zigeunerschnitzel" und dem "Negerkuss" ("das wird man ja wohl noch sagen dürfen"), auch wieder die "Rassenschande" und der "Arier" wieder völkisch anerkannt werden. Ich habe kürzlich wieder "L.T.I." von Klemperer zur Hand genommen. Faschismus fängt mit der Sprache an.

Ich habe am 9ten November diesen Jahres mit einer guten Freundin zusammen, eine Menge Stolpersteine in Bünde poliert und ich hoffe, dass wir nie wieder als Humanisten so dermaßen versagen, wie die Intellektuellen in den dreißiger Jahren. Jeder Mensch der anders ist, macht unsere Gesellschaft wertvoll.

Lasst uns bitte klug sein und nicht mit Dreck auf Dreck antworten.(Hervorhebung durch adam) Du weißt, was ich meine. Wir verlieren sonst viele Menschen ganz und gar.

 

Es ist erstaunlich, wie das Verfassungsgericht durch eine bloße Klarstellung (Keiner darf durch sein Geschlecht benachteiligt werden) auch gleich die entlarvt, die vom Urteil für sich einen Freibrief ableiten, jeden, der sich nicht nach ihrem Gustus ausdrückt, der Lingua Tertii Imperii (der Sprache des 3. Reiches) zu bezichtigen und als Faschist bezeichnen zu dürfen.

Dem ist aber nicht so. Das Gericht hat einen ganz bestimmten Teil der Verfassung erklärt und nicht entscheiden, daß faschistische Methoden (die eigene Willkür des gutes Geschmacks) gegen unliebsame Menschen eingesetzt werden dürfen.

Es ist auch nicht so, daß die Verfassung bestimmt, daß Menschen, die anders sind, "unsere Gesellschaft wertvoll machen". Was soll diese Floskel eigentlich bedeuten? Das Gegenteil ist richtig: Die Verfassung macht keinen Menschen wertvoll(er), sondern stellt alle Menschen gleich, in Unschuld geboren, alle mit gleichen, angeborenen Rechten.

--

adam

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lupus
lupus
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RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von lupus
als Antwort auf Karl vom 10.11.2017, 19:06:09

Aber dir ist sicher klar, daß es sich beim Turner-Syndrom und beim Klinfelder-Syndrom um schwere Krankheiten handelt?
Wenn ich die Wikipedia-Schilderung richtig bewerte und "nicht der Mehrheit entsprechen" klingt sehr harmlos.
lupus

Karl
Karl
Administrator

RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von Karl
als Antwort auf lupus vom 11.11.2017, 17:38:57

@lupus,

Chromosomenanomalien sind gewaltige Eingriffe in das Erbgut eines Menschen und die Betroffenen haben ein schweres Leben. Chromosomenanomalien sind aber nur die Spitze des Eisberges an genetisch möglichen Veränderungen. Die meisten Intersexe, über die hier geredet wird, sind damit nicht gemeint. Sehr viele Mutationen sind im Mikroskop nicht sichtbar. So gibt es eben nicht nur männliche und weibliche Organismen, sondern viele Zwischenformen.

Aber es geht hier in der Diskussion ja nicht um Genetik, sondern primär um die Frage, ob man Individuen aufgrund ihrer Biologie diskriminieren darf. Die Antwort ist, man sollte es diesen Menschen nicht noch schwerer machen als sie es ohnehin des Öfteren haben werden. Sie sollten sich ihr Leben selber einrichten dürfen und nicht in ein genormtes Schema eingepresst werden.

Ich kann nicht sehen, warum die Mehrheitsgesellschaft rücksichtslos sein müsste.

Karl

RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Karl vom 11.11.2017, 17:56:56
Ich kann nicht sehen, warum die Mehrheitsgesellschaft rücksichtslos sein müsste.
geschrieben von karl
Das war sie wohl schon immer, so weit mir bekannt ist, schon zu Zeiten Mose'.
Das hat wohl die Wurzeln im früheren Militär/Barras-Dienst, und das wieder übernommen aus ancient Zeiten. Nachdem der Militär-zwangs-dienst junge kräftige Burschen verlangte.
Es galt ja auch als Ehre, für's Vaterland zu dienen und ggf zu sterben.
Und in diesen 'erlauchten Kreisen' (Elite?) konnte man keine 'zweifelhaften Gestalten' gebrauchen.
 
Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 11.11.2017, 18:10:03

Das war die Gesellschaft nicht immer.
Lese Dir auf Wikipedia die Abschnitte Kulturelle Aspekte und Historische Aspekte durch.

Intersexualität

Monja.


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