Immobilienverrentung Begriffserklärung

Das Konzept der Immobilienrente wurde für Ruheständler entwickelt. Viele Senioren in Deutschland erhalten nur eine geringe Rente, besitzen aber ein Haus von hohem Wert – in dem sie allerdings dennoch so lange wie möglich wohnen bleiben möchten. So haben sie manchmal Probleme, die Instandhaltungskosten für ihr Haus und ihre eigenen Lebenshaltungskosten zu bewältigen. Bei der Verrentung verkauft der Eigentümer seine Immobilie – meist allerdings für einen Betrag, der unter dem Verkaufswert liegt. Dafür erhält er das lebenslange Wohnrecht – und statt des Kaufpreises eine monatliche Rente: die Leibrente. Nach dem Tod des Rentners geht das Haus in den Besitz des Eigentümers über. Ein anderes Modell ist der Nießbrauch: Hierbei behält der Verkäufer mehr Rechte an der Immobilie. Er kann sie beispielsweise vermieten, falls er in ein Altersheim ziehen möchte. In beiden Fällen sollte das Wohnrecht im Kaufvertrag und Grundbuch festgehalten werden. So kann sich der Bewohner sicher sein, dass er auch bei Weiterverkauf der Immobilie darin wohnen bleiben darf; und dass er im Fall einer Insolvenz des Käufers weiterhin die Leibrente erhält.

 

 


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