Pflegegrad 2: Geld, Leistungen & Voraussetzungen

Wenn mit zunehmendem Alter die Beweglichkeit nachlässt und in immer mehr Situationen im Alltag Hilfe benötigt wird, können Pflegebedürftige Leistungen der Pflegekasse beziehen. Seit der Umstellung auf das neue System der Pflegegrade erhlten Personen, die mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurden, Pflegegeld und Sachleistungen sowie weitere Leistungen der Pflegekasse. 

Ältere Frau mit Pflegegrad 2, die auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist
©bokodi | Freepik.com


1. Erhalt von Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2 – Voraussetzungen im Überblick

2. Pflegegeld & Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 bei ambulanter Pflege

3. 125 € Entlastungbetrag bei Pflegegrad 2

4. Pflegegrad 2 Leistungen für stationäre Pflege

5. Pflegegrad 2 Leistungen zur Tages- & Nachtpflege

6. Pflegegrad 2 Leistungen zur Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege

7. Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel für Pflegebedürftige

8. Zuschüsse für den barrierefreien Umbau und Wohngruppen

9. Kostenlose Pflegekurse, Beratungen & Beratungsbesuche

10. Bescheid der Pflegekasse: Rechtzeitig Widerspruch einlegen


Um Pflegegrad 2 Leistungen zu beziehen, ist es erforderlich, einen  Antrag auf Pflegeleistungen  bzw. einen Höherstufungsantrag zu stellen. Im anschließenden Pflegegutachten können Pflegebedürftige von ihren Einschränkungen im Alltag berichten.

Die für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder MEDICPROOF tätige Gutachter bewerten die physischen, psychischen sowie kognitiven Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Je nach Selbständigkeit oder Unselbständigkeit verteilen die Experten Punkte, die als Grundlage für die Zuweisung der Pflegegrade genutzt werden.

Grundsätzlich gilt: Je unselbständiger der oder die Antragsteller/in, desto mehr Punkte erhält er/sie. Daraus folgt die Einordnung in den entsprechenden Pflegegrad.

1. Erhalt von Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2 – Voraussetzungen im Überblick

Um Pflegegrad 2 zu erhalten, muss eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit" gegeben sein. Hierzu müssen Betroffene eine Punktezahl zwischen 27 und 47,5 Punkten erreichen, um Pflegegrad 2 Leistungen zu erhalten. Eine wichtige Grundlage für die Pflegebegutachtung sind die nachfolgenden Kriterien:

  1. Mobilität, z. B. Optionen der selbständigen Bewegung
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, z. B. Möglichkeiten zur Gesprächsführung sowie räumlichen und zeitlichen Orientierung
  3. Individuelle Verhaltensweisen oder psychische Probleme, z. B. aggressives oder ängstliches Verhalten
  4. Optionen zur Selbstversorgung, z. B. eigenständige Wäsche und Pflege
  5. Selbständige Bewältigung mit therapie- oder krankheitsbedingten Anforderungen, z. B. Wahrnehmung von Behandlungen ohne fremde Hilfe
  6. Pflege sozialer Kontakte und Organisation des Alltagslebens, z. B. selbständige Planung des Tagesablaufs

Die Module beinhalten viele Fragestellungen und werden unterschiedlich gewichtet. Daraus resultieren die Gesamtpunktzahl und schließlich die Zuweisung des Pflegegrads. Sollten Betroffene mit dem jeweiligen Pflegegrad nicht einverstanden sein, haben sie das Recht, innerhalb von vier Wochen schriftlich einen Widerspruch bei der Pflegekasse einzureichen.

Versicherte mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige sowie Pflegesachleistungen bei einer professionellen Pflege durch ambulante Pflegedienste. Weitere Zuschüsse erhalten sie im Rahmen der Tages- und Nachtpflege, Verhinderungs- bzw. vollstationäre Pflege sowie Kurzzeitpflege.

Im Folgenden erhalten Sie einen detaillierten Überblick über den Umfang der verschiedenen Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2.

2. Pflegegeld & Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 bei ambulanter Pflege

Werden Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 zuhause betreut, erhalten sie Pflegegeld in Höhe von 332 Euro pro Monat.

Alternativ haben sie die Möglichkeit, Pflegesachleistungen in Höhe von 761 Euro pro Monat durch einen Pflegedienst zu beziehen. Darunter versteht man pflegerische Tätigkeiten, die von einem Pflegedienst ausgeführt werden, wie beispielsweise Maßnahmen zur Körperpflege, Mobilisation und pflegerischen Versorgung.

Wer sowohl Unterstützung durch Angehörige als auch Hilfe von einem Pflegedienst benötigt, hat die Möglichkeit, die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung zu wählen. Nimmt man die Pflegesachleistungen nicht vollständig in Anspruch, erlaubt es die sogenannte Kombinationspflege, sich die unverbrauchten Pflegesachleistungen als anteiliges Pflegegeld auszahlen zu lassen. 

3. 125 € Entlastungbetrag bei Pflegegrad 2 

Bereits ab  Pflegegrad 1  erhalten Pflegebedürftige monatlich 125 Euro, um pflegende Angehörige zu entlasten. Mit dem Entlastungsbetrag lassen sich beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsgruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter finanzieren. Voraussetzung für den Erhalt des Entlastungsbetrags ist, dass die jeweiligen Anbieter nach Landesrecht zugelassen sind.

4. Pflegegrad 2 Leistungen für stationäre Pflege

Wer sich mit Pflegegrad 2 für einen Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung entscheidet, hat Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 770 Euro. Zudem beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Leistungszuschlag an den Kosten für den Aufenthalt in einer vollstationären Pflege. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim.

HINWEIS DER REDAKTION:

Bei vollstationärer Pflege stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 keine weiteren Leistungen mehr zu, da die gesamte Versorgung über die Pflegeeinrichtung gesichert ist!tationärer Pflege stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 keine weiteren Leistungen mehr zu, da die gesamte Versorgung über die Pflegeeinrichtung gesichert ist!

5. Pflegegrad 2 Leistungen zur Tages- & Nachtpflege

Die Tages- oder Nachtpflege ist Form einer teilstationären Pflege. So werden Pflegebedürftige am Tag oder in der Nacht betreut, während sie den anderen Teil des Tages bzw. der Nacht zuhause verbringen.

Ab Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 689 Euro pro Monat für Tages- und Nachtpflege. Dieser Betrag steht pflegebedürftigen Versicherten zusätzlich zu ihrem Pflegegeld, den Pflegesachleistungen und ihrem Entlastungsbetrag zu.

6. Pflegegrad 2 Leistungen zur Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege

Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann, wie beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 die Möglichkeit, das Angebot der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Der Betrag von bis zu 1.774 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung.

Während der stationären Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld bis zu acht Wochen lang zu 50 Prozent weiterbezahlt.

Wenn pflegende Angehörige verreist oder krank sind, können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 auch die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Im Rahmen von höchstens sechs Wochen pro Jahr erhalten sie eine finanzielle Unterstützung von bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr.

Nimmt man das Angebot der Verhinderungspflege bzw. Kurzzeitpflege nicht oder nur teilweise wahr, ist es möglich, den Betrag mit der Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege zu verrechnen:

  • Der Anspruch auf Verhinderungspflege könnte vollständig auf die Kurzzeitpflege angerechnet werden. Daraus ergibt sich ein finanzieller Spielraum von bis zu 3.386 Euro.
  • Bis zu 50 Prozent des Anspruchs (also 887 Euro) auf Kurzzeitpflege könnte für die Verhinderungspflege genutzt werden. Für die Verhinderungspflege wäre ein Zuschuss von bis zu 2.499 Euro möglich.

7. Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel für Pflegebedürftige

Personen mit Pflegegrad 2 können verschiedene Hilfsmittel bei ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse beantragen. So haben sie beispielsweise Anspruch auf medizinische Hilfsmittel, welche in der Regel von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet und anschließend bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung ist allerdings nur möglich, wenn das jeweilige Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist.

Zudem haben Personen mit Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegehilfsmittel, deren Kosten die Pflegeversicherung übernimmt. Gemäß § 40 SGB XI steht für die sogenannten zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel aus der Produktgruppe 54 ein monatliches Budget von 40 Euro zur Verfügung.

Technische Pflegehilfsmittel verfolgen das Ziel, die häusliche Pflege und den Alltag zu erleichtern oder Beschwerden zu lindern. Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen unter anderem Rollstühle, Rollatoren, Pflegebetten oder Badewannenlifte. 10 Prozent der Kosten, jedoch höchstens 25 Euro pro Hilfsmittel, müssen Pflegebedürftige selbst zahlen, den Rest übernimmt die Pflegekasse.

Wer ein Hausnotrufsystem installieren möchte, erhält von der Krankenkasse einen Zuschuss in Höhe von 25,50 Euro.

8. Zuschüsse für den barrierefreien Umbau und Wohngruppen

Menschen mit Pflegegrad 2 erhalten im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro pro Maßnahme von der Pflegekasse. Dieser Zuschuss dient der Barrierereduzierung in den eigenen vier Wänden.

Wer in einer Wohngruppe lebt, profitiert ebenfalls von verschiedenen Leistungen. Innerhalb der Wohngruppe erhalten maximal vier Bewohner einen einmaligen Gründungszuschuss in Höhe von 2.500 Euro, insgesamt also bis zu 10.000 Euro. Ein weiterer Service von Pflegegrad 2 Leistungen ist ein monatlicher Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro pro anspruchsberechtigter Person.

9. Kostenlose Pflegekurse, Beratungen & Beratungsbesuche

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 2 haben die Möglichkeit, sich kostenlos zur pflegerischen Versorgung oder zu altersgerechten Wohnraumanpassung beraten zu lassen. Hierzu zählen:

  • Kostenfreie Pflegekurse für pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen gemäß § 45 SGB XI
  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
  • Halbjährlicher Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

10. Bescheid der Pflegekasse: Rechtzeitig Widerspruch einlegen

Sind Betroffene der Meinung, dass das Ergebnis des Pflegegutachtens nicht mit dem realen Grad der Pflegebedürftigkeit übereinstimmt, können Sie Widerspruch einlegen. Innerhalb von vier Wochen nach Ablehnung bzw. Bescheid über die Pflegegrad Einstufung müssen sie diesen schriftlich bei ihrer Pflegekasse einreichen.

Es ist grundsätzlich empfehlenswert, das Gutachten genau zu lesen und zu hinterfragen, an welchen Stellen Betroffene dem Gutachten widersprechen: Wurde ein Sachverhalt nicht richtig erfasst? Womöglich kann ein ambulanter Pflegedienst oder ein Pflegestützpunkt weiterhelfen. Zusätzlich ist es sinnvoll, ein Pflegetagebuch zu führen und die zum Zeitpunkt des ersten Pflegegutachtens eventuell noch nicht vorliegenden Arztberichte, Atteste oder Entlassungsberichte anzufordern. Somit erhöhen sich die Chancen, dass eine angemessene Einstufung im Rahmen einer zweiten Begutachtung durchgesetzt werden kann.

 

zuletzt aktualisiert: 02/2024


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Quelle: Redaktion seniorenportal.de

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