Familienpflegezeit Begriffserklärung

Die Familienpflegezeit beschreibt ein Modell, das Beruf und Pflege eines pflegenden Angehörigen miteinander vereint. Reicht eine Pflegezeit von zehn Tagen nicht aus, ermöglicht die Familienpflegezeit bis zu zwei Jahre Teilzeitarbeit, um sich neben dem Job auch ausreichend um die Pflege des Angehörigen zu kümmern.

Angestellte in einem Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten haben das Recht, bis zu 24 Monate Teilzeit (und dabei mindestens 15 Stunden pro Woche) zu arbeiten. Dabei muss der Arbeitgeber mindestens acht Wochen vor Beginn der Familienpflegezeit über Beginn, Dauer und Umfang der Arbeitszeit informiert werden. Ändert sich die Pflegesituation, wie beispielsweise durch den Umzug des Pflegebedürftigen in eine Wohneinrichtung, endet die Familienpflegezeit vorzeitig. Der Arbeitgeber ist darüber sofort in Kenntnis zu setzen. Im Kontext der Familienpflegezeit haben pflegende Angehörige Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. 


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