Frührente Begriffserklärung

Frührente bezeichnet die Pensionierung vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters oder des betriebsintern vereinbarten Zeitpunktes. Bei physischen und psychischen Beeinträchtigungen ist es möglich, frühzeitig in den Ruhestand zu gehen und folglich Leistungen der Rentenkasse in Anspruch zu nehmen. Sind gesundheitliche Probleme Anlass für den Eintritt in die Frührente, muss zuvor ein Arzt aufgesucht werden: Dieser schickt den Arbeitnehmer zum Medizinischen Dienst, welcher die Erwerbsunfähigkeit des Betroffenen begutachtet. Auch auf Wunsch von Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber kann eine Frührente realisiert werden. In allen Fällen muss man allerdings lebenslang mit eingeschränkten Rentenleistungen rechnen. Der Antrag auf Frührente wird bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. 


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