Tagespflege Begriffserklärung

Die Tagespflege ist eine Form der teilstationären Betreuung. Die Patienten verbringen eine bestimmte Zeit des Tages in einer Pflegeeinrichtung, in welcher sie von Pflegekräften betreut und gegebenenfalls versorgt werden. Dieses Konzept eignet sich für Menschen, die auf eine permanente Betreuung, nicht aber auf eine durchgehende Pflege angewiesen sind. Die Besuche eines ambulanten Pflegedienstes würden in diesem Fall nicht ausreichen, eine vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung ist allerdings auch nicht notwendig. Besonders für pflegende Angehörige, die tagsüber berufstätig sind, bietet sich dieses Konzept zur zeitweiligen Entlastung an.

Die Tagespflege beinhaltet neben einer Grundpflege die medizinische Behandlungspflege, Teilnahme an kulturellen Angeboten und Freizeitaktivitäten, gemeinsame Mahlzeiten sowie eine Tagesstrukturierung immer ergänzt durch professionelles Pflegepersonal. Bewohner von Tageseinrichtungen haben meist die Aufenthaltsbereiche, Gartenanlagen, die Küche und den Ruhe- und Rückzugsbereich als barrierefreie Räumlichkeiten zur Verfügung.

Finanziell gilt wie bei anderen Pflegeformen wie der Nachtpflege die von der Krankenkasse über die Pflegegrade geregelte Pflegekostenübernahme. Diese schließt nicht die sogenannten „Hotelkosten", also die Kosten für Unterbringung und Nahrung mit ein, für die die betroffene Person selbst aufkommen muss. Was außerdem zu beachten ist, ist die Möglichkeit, dass eine Einrichtung keinen Vertrag mit einer Pflegekasse hat; in diesem Fall zahlt diese nur 80 Prozent des Höchstbetrags.


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