Grundpflege Begriffserklärung

„Die Grundpflege ist die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann und ist eine Leistung der Pflegeversicherung." Zunächst unabhängig des zugrundeliegenden Pflegegrades umfasst dies drei verschiedene Bereiche des alltäglichen Lebens: Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Weiterhin zählen Prophylaxen, die Förderung der Eigenständigkeit und Kommunikation zur Versorgung. Kein Teil der Grundpflege ist hingegen die hauswirtschaftliche Versorgung, wie beispielsweise das Besorgen von Medikamenten. Die Leistungen der Grundpflege werden von Pflegedienstleistern, pflegenden Angehörigen oder sonstigen Betreuungspersonen durchgeführt. In Abhängigkeit der Rahmenbedingungen, insbesondere des Pflegegrades, steht dem Pflegebedürftigen dabei ein Pflegegeld seitens der Pflegeversicherung zu. 


Glossar Pflege


A

B

C

D

E

F

G

H

I

K

M

N

O

P

Q

R

S

T

V

W


Suchmodule


Anzeige