Rente Begriffserklärung

Die Rente ist eine Sozialleistung und beschreibt im Allgemeinen die regelmäßigen Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Umgangssprachlich beschreibt man mit dem Begriff der Rente den Ruhestand. In Relation zu den gezahlten Beiträgen während der Erwerbstätigkeit steht dem Einzelnen eine finanzielle Leistung zu, sobald er oder sie aus der Berufstätigkeit ausgestiegen ist. Wann die Rente beginnt, hängt vom jeweiligen Renteneintrittsalter einer Person ab. Auch bei einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit in Folge von Verletzungen, Unfällen und Krankheiten haben Betroffene Anspruch auf den regelmäßig gezahlten Geldbetrag. Neben der gesetzlichen Altersvorsorge gibt es weitere Möglichkeiten, sich zusätzlich für den Ruhestand abzusichern, wie beispielsweise durch eine private oder betriebliche Altersvorsorge.


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