Stationäre Pflege Begriffserklärung

Bei einer aufkommenden oder bereits bestehenden Pflegebedürftigkeit stellt sich die Frage, ob der Patient in der häuslichen Umgebung in angemessenem Umfang gepflegt werden kann oder in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden muss. Ist die Entscheidung für eine stationäre Pflegeeinrichtung gefallen, unterscheidet man zwischen der vollstationären und der teilstationären Pflege. Die teilstationäre Pflege beschreibt das Angebot der Tages- und/oder Nachtpflege und dient der temporären Entlastung der pflegenden Angehörigen. Für einen Zeitraum von weniger als 24 Stunden am Tag werden die Pflegebedürftigen professionell betreut und versorgt. Ist es hingegen notwendig, den Pflegebedürftigen rund um die Uhr zu betreuen, erscheint die vollstationäre Pflege sinnvoll: Das Pflegepersonal ist erreichbar, es gibt Notrufsysteme und medizinische Fragen können meist vor Ort geklärt werden. Auf diese Weise wird ein hohes Maß an Sicherheit und medizinischer Versorgung für die Pflegebedürftigen garantiert. 


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