Ausstattung Begriffserklärung

Ausstattung ist, was einem Kind mit Rücksicht auf seine Verheiratung oder auf die Erlangung einer selbstständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder Lebensstellung vom Vater oder der Mutter zugewendet wird (z. B. Geldbeträge, Wohnung, Haushaltsgegenstände). Abkömmlinge, die als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen, sind verpflichtet, dasjenige, was sie vom Erblasser zu Lebzeiten als Ausstattung erhalten haben, bei der Abwicklung des Nachlasses untereinander auszugleichen, soweit nicht der Erblasser etwas anderes angeordnet hat.

 


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