Steuersatz Begriffserklärung

Steuersatz bezeichnet den Prozentsatz, nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuer zu entrichten ist. Nach der Ermittlung des steuerrechtlich anzusetzenden Wertes des Nachlasses und dem Abzug der Nachlassverbindlichkeiten kann man aus dem daraus sich ergebenden Betrag den Steuersatz für die Erbschaft- und Schenkungsteuer anwenden. Die geltenden Steuersätze sind in der folgenden Tabelle aufgelistet: Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich ..... Euro Vom Hundertsatz in der Steuerklasse I II III 75.000 Euro 7 15 30 300.000 Euro 11 20 30 600.000 Euro 15 25 30 6.000.000 Euro 19 30 30 13.000.000 Euro 23 35 50 26.000.000 Euro 27 40 50 Über 26.000.000 Euro 30 43 50 Wird eine bestimmte Wertgrenze (z. B. 300.000 Euro) überschritten, so wird der ganze Erwerb nach dem hierfür maßgebenden Prozentsatz besteuert. Wenn eine bestimmte Wertgrenze nur geringfügig überschritten wird, kann es unter Umständen auch dazu führen, dass die Steuer den Mehrbetrag nicht nur aufzehrt, sondern übersteigt. Für diesen Fall sieht das Gesetz einen Härteausgleich vor.


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