Steuerklasse Begriffserklärung

Steuerklasse bestimmt die Höhe der Schenkung- und Erbschaftsteuer. Das Erbschaftsteuerrecht unterscheidet drei Steuerklassen. Darin sollen die persönlichen Verhältnisse des Begünstigten zum Erblasser zum Ausdruck kommen. Je enger das Verhältnis der Beteiligten zueinander ist, umso niedriger ist die Steuer. Die Steuerklassen haben Bedeutung für Ihre Freibeträge und Ihren individuellen Steuersatz. Je niedriger die Steuerklasse, desto niedriger ist der Steuersatz und desto höher ist der persönliche Steuerfreibetrag, also der Wert der Erbschaft, der nicht besteuert wird. Zur Steuerklasse I gehören der Ehegatte, eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder (nicht Pflegekinder), Nachkommen der Kinder und Stiefkinder (also Enkelkinder), Eltern und Großeltern bei einer Erbschaft (nicht bei einer Schenkung) und der eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartner Zur Steuerklasse II zählen Eltern und Großeltern, wenn sie Empfänger einer Schenkung sind, Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder und Schwiegereltern und der geschiedene Ehegatte. Zur Steuerklasse III gehören alle entfernteren Verwandten (Cousins und Cousinen, Großnichten und Großneffen) und beliebige Dritte wie der nichteheliche Lebenspartner, Freunde und Bekannte.


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