Erbfallschulden Begriffserklärung

Erbfallschulden sind Nachlassverbindlichkeiten, die vom Nachlassvermögen abzuziehen sind. Sie entstehen erst aus Anlass des Erbfalls, sind also mit diesem unmittelbar verknüpft. Es handelt sich also um Schulden, die durch den Erbfall selbst verursacht wurden. In Betracht kommen insbesondere Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen, geltend gemachten Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen. Sie treffen den Erben als solchen.

 


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