Rechtsgeschäft auf den Todesfall Begriffserklärung

Rechtsgeschäft auf den Todesfall ist ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, mit dem der Erblasser bereits zu Lebzeiten die Rechtsverhältnisse für die Zeit nach seinem Tod regelt. Bei einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) behält der Erblasser seine volle Verfügungsfreiheit über sein Vermögen; erst nach seinem Tod kann der Bedachte Rechte am Nachlass geltend machen. Verfügungen unter Lebenden auf den Todesfall begründen dagegen bereits zu Lebzeiten Rechte und Pflichten des Veräußerers, entfalten aber erst nach dessen Tod volle Wirksamkeit. Solche Verfügungen werden regelmäßig nur über einzelne Vermögenswerte (z. B. über eine Lebensversicherung) geschlossen. Sie haben u.a. zur Folge, dass die entsprechenden Vermögenswerte zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht in den Nachlass fallen. Die gebräuchlichsten Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall sind Verträge zugunsten Dritter in Form von Lebensversicherungen, Bausparverträgen und Bankkonten. Mit Verfügungen von Todes wegen haben Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall gemeinsam, dass der Begünstigte die Zuwendung erst mit dem Tod des Zuwendenden erhält. Das Entscheidende ist aber, dass die Zuwendung nicht in den Nachlass fällt. Rechtsgeschäfte und Lebenden auf den Todesfall geben Gelegenheit, Personen Vermögenswerte zukommen zu lassen, die nicht gesetzliche Erben sind. Und selbst wenn diese Verfügungen in Widerspruch zu einem Testament oder einem abgeschlossenen Erbvertrag stehen, sind sie dennoch wirksam.


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