Ersatzerbe Begriffserklärung

Ersatzerbe ist der Erbe, der vom Erblasser für den Fall eingesetzt ist, dass der Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt. Der Ersatzerbe wird Erbe, wenn der zunächst berufene Erbe vor oder nach dem Erbfall wegfällt (z. B. wegen Ausschlagung oder Anfechtung). Beispiel: A hat in seinem Testament B als Alleinerben eingesetzt. Als Ersatzerben für B hat er C bestimmt. Stirbt B vor dem Erbfall oder schlägt er die Erbschaft aus, wird C als ein gesetzter Ersatzerbe Alleinerbe. Rechte und Pflichten hat der Ersatzerbe erst dann, wenn der Erbfall eingetreten ist und der zunächst berufene Erbe wegfällt. Vor dem Erbfall, aber auch nach dem Erbfall und vor dem Erbfall des Erstberufenen, erwirbt der Ersatzerbe keine Rechte.

 


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