Erbschaft Begriffserklärung

Erbschaft ist das Vermögen des Erblassers, das bei dessen Tod auf den oder die Erben übergeht. Dazu gehören alle vermögensrechtlichen Positionen des Erblassers. In Betracht kommen insbesondere, Bargeld, Guthaben auf Girokonten, Sparkonten und Sparverträgen, Wertpapiere, Darlehensforderungen, Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte, Kraftfahrzeuge, Hausratsgegenstände, Urheber- und Patentrechte. Zur Erbschaft gehören auch die zum Zeitpunkt des Erbfalls bestehenden Schulden des Erblassers.

 


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