Restpflichtteil Begriffserklärung

Wenn der Erblasser einem pflichtteilsberechtigten Erben einen Erbteil hinterlassen hat, der unter der Pflichtteilsquote liegt, hat dieser einen Anspruch auf den Restpflichtteil. Der Erblasser darf also seinen pflichtteilsberechtigten Erben nicht schlechterstellen als einen pflichtteilsberechtigten Enterbten. In diesem Fall steht dem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf Auszahlung des Restpflichtteils in Höhe der Differenz zwischen dem Erbe und dem ordentlichen Pflichtteil zu.


Glossar Erbrecht


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